Welche Paragraphen sind bei der Prüfung relevant?
BetrSichV
§14 Prüfung von Arbeitsmitteln
§15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung
§16 Wiederkehrende Prüfung
§19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
Besonderheiten BYPASS?
Klare Kennzeichnung
Beschriftung “BYPASS”
Beschriftung der Kontakte spezifisch oder mit Schaltsymbol
Aktivierungsstatus sofort sichtbar
Bedingungen für die Nutzung
Normale Bewegung durch Steuerung für Fahrkorb und Türen ist aus
Nur Sicherungskontakte von Fahrkorb- und Schachttür sowie dessen Verriegelung brückbar
Es ist technisch nicht möglich beides gleichzeitig zu brücken um nicht komplett offen zu fahren
Auch wenn kontakte der Fahrkorbtür gebrückt sind, benötigt die Steuerung ein internen Signal, dass die Tür geschlossen ist.
Bei manuellen Schachttüren: Kein gleichteitiges umgehen von Tür offen Kontakt und Verriegelt Kontakt
Bewegung nur durch Rückholung oder Inspektionssteuerung
Hörbares Signal im Fahrkorb 55dB(A) bis 1m unter dem Fahrkorb und Blinken unter dem Fahrkorb währen der Fahrt
Was ist wenn ich beim Likos die Kraftmessdose nicht nutze und den Lastausgleich schätze? Was hat welchen Einfluss auf das Messergebnis? Was kann ich für eine Toleranz berücksichtigen?
Enfluss:
Reibwert; Fahrkorbgewicht - Gering
Lastausgleich - Hoch
Nomchmal in Folie reingucken
DIN EN 81 - Auflistung
DIN EN 81-21: Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden
DIN EN 81-28: Fern Notruf
DIN EN 81-3: Kleingüteraufzüge
DIN EN 81-31: Betrebare Güteraufzüge
DIN EN 81-40: Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen
DIN EN 81-41: Vertikale Plattformaufzüge für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit
DIN EN 81-70: Zugänglichkeit von Aufzügen
DIN EN 81-71: Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
DIN EN 81-72: Feuerwehraufzüge
DIN EN 81-73: Brandfallsteuerung
DIN EN 81-80: Sicherheit erhöhen
Besonderheiten EN81-21
Manipulationsschutz erforderlich, wenn Abstand zwischen unperforierter Abtrennung und beweglichen Verriegelungsteilen < 0,3 m.
Mindestabstand: 25 mm (für Fahrkorb, GW, AW inkl. Anbauteile).
Notführung zwingend zur gewährleistung Horizontaler Lage
bewegliche Anschläge Wirken auf Gegen- oder Fahrkorbgewicht
vorausgelöstes Anhaltesystem (Fang) durch Mechanische Auslösung (GB)
Ausfahrbare Umwehrung 1000 N Aufklappbar, elektrisch überwacht
Schachtumwehrung für separaten Gegengewichtsschacht
Beleuchtung: ≥ 50 lx
Wartungstüren Abstand max. 0,7 m zur Wartungsstelle
Bodenklappen mind. 0,6 × 0,8 m
Triebwerkraumhöhe < 2,1 m → Kennzeichnung erforderlich. < 1,8 m unzulässig.
Treibwerkraumtürbreite ≥ 0,6 m, Türhöhe ≥ 1,7 m (mit Kennzeichnung).
Schachttür mind. 1,8 m hoch < 2 m → Warnhinweise + 30° geneigter Türkämpfer, Ecken mit nachgiebigem Material.
Ausfahrbare Fahrkorbschürze Manuell fährt in unterster Stellung ein oder Automatisch bei Notentriegelung der Schachttür
Sicherheitssystem (bei reduziertem Schutzhöhenraum) blockiert Normalbetrieb nur über elektrische Rückstelleinrichtung wenn Inspektion aus, Notbremsschalter nicht auf STOP, Zugänge geschlossen, Schutzraum-Einrichtungen inaktiv Stromausfall darf das System nicht zurücksetzen
Prüfung Zusätzlich zu EN 81-20 Freie Abstände Schachtkopf/ Grube, Funktionsfahrt auf bewegliche Anschläge/Anhaltesystem
Betriebsanleitung muss die Funktionsweise aller Sondermaßnahmen beschreiben bewegliche Anschläge Anhaltesystem ausfahrbare Umwehrung ausfahrbare Schürze reduzierte Abstände
Was sind die signifikante Gefährdungsarten?
Mechanische Gefährdungen
Elektrische Gefährdung
Thermische Gefährdung
Lärm
Vibration
Strahlung
Chemische Gefährdung
Ergonomische Gefährdungen
Kontrollverlust
Besonderheiten EN81-28
Notrufeinheit muss Identifikation, Übertragung, Empfangsbestätigung und 2-Wege-Sprachverbindung sicherstellen
Ersatzstromversorgung durchgängig verfügbar mind. 75 min Bei Unterschreitung → automatische Meldung an Befreiungsorganisation.
Missbrauch- und Fehlalarmfilterung wenn Türen vollständig geöffnet, Fahrkorb fährt, Taster < 3 s gedrückt, Filter muss überbrückbar sein bei dauerhafter Betätigung > 30 s
Anzeigen am oder über dem Tableau Bestätigung des Notrufs Funktionsstatus Störungsanzeigen
Verbauort Im Fahrkorb neben dem Tableau Höhe: 850–1200 mm über Boden An weiteren Stellen, wo Einschließen im Schacht möglich ist
Identifikation Welche Aufzugsanlage den Notruf ausgelöst hat Standort Status „Notrufende“ wird vom betroffenen Aufzug ausgelöst.
Anforderungen an die Notrufzentrale Notruf identifizieren, bestätigen, Sprache herstellen Persönliche Antwort Befreiung jederzeit möglich
Zuverlässigkeit alle 3 Tage automatischer Test Fehler → optische Anzeige Vor Inbetriebnahme Notruf (≥ 30 s drücken → Muss auslösen) Notrufende Ersatzstrom Anzeigen & Piktogramme Filterfunktion erneute Notrufe vor Notrufende Identifikation bei Kommunikationsunterbrechung
EN81-3X Güteraufzüge (RL 2006/42/EG)
Vorgänger TRA 400
Nennlast bis 300Kg
vNenn 0,2m/s bis 1m/s
Grundfläche: max 1m²;
Tiefe: max 1m
Höhe: max 1,2m (Ausnahme mehrere Abteile)
Neigung: min 15°
Fang bei betretbaren Räumen unter dem Schacht
EN 81-31 Betretbare Güteraufzüge
Vorgänger TRA 300
Ortsfest mit dauerhaften Ebenen
Mit Lastenträger
vNenn: max 1m/s
Nennlast ab 300Kg
Grundfläche: min 1m²;
Tiefe: min 1m
Höhe: ab 1,2m (Auch Schachttür)
Typ A: vNenn: max 0,3m/s; Förderhöhe max 12m (sonst Typ B)
EN81-40 Treppenschrägaufzug
Nennlast bis 350Kg
Lastberechnung min 250Kg/m²
Steckdose mit RCD
Steuerspannung max 60V bei Batteriebetrieb
Erdung ab 50V
EN81-41 Plattformlift
Nennlast bis 500Kg
vNenn: max 0,15m/s
Besonderheiten 81-70
Barrierefreie Bedienung der Steuerung
Verpflichtend: Zehnertastatur oder Touchscreen + Zugänglichkeitstaster.
Taster gut erreichbar (850–1100 mm), ausreichend groß, mit optischer und akustischer Rückmeldung.
Fahrkorb- und Türabmessungen nach Nutzung
Fünf klar definierte Fahrkorbtypen für Rollstuhl, Begleitpersonen und Krankentransport.
Türbreiten 800–1100 mm, Öffnungszeit 2–20 s.
Berücksichtigung aller Nutzergruppen
Anforderungen für mobilitäts-, sensorisch- und wahrnehmungsbeeinträchtigte Personen.
Hoher Kontrast, Braille-Schrift, verständliche Symbole, Sprachansagen.
Ergonomische und sichere Ausstattung im Fahrkorb
Rutschhemmender Boden, mind. 100 Lux Beleuchtung,
Handläufe (Anzahl abhängig vom Fahrkorbtyp), sichere Griffgeometrie.
Klare Rückmeldungen & Orientierung
Akustische Ansagen (35–65 dB, max. 80 dB),
Fahrtrichtungsanzeigen außen (Pfeile ≥ 40 mm),
Notruf mit zweistufiger Anzeige (gelb/grün).
Besonderheiten 81-71
Zwei Schutzkategorien je nach Vandalismusrisiko
Kategorie 1: unbeobachtete Öffentlichkeit, geringeres Risiko
Kategorie 2: hohes Vandalismusrisiko (z. B. Bahnhöfe, Stadien, Sozialwohnungen) → Kategorie 2 hat deutlich verschärfte Anforderungen.
Hohe mechanische und brandschutztechnische Widerstandsfähigkeit
Schacht, Türen, Fahrkorb, Handläufe etc. müssen 2500 N aufnehmen.
Materialien überwiegend nicht brennbar (Kat. 2: mind. A2).
Nach Stoß- und Brandprüfungen keine Funktionsbeeinträchtigung.
Manipulationsschutz an Türen und Verriegelungen
Türen dürfen nicht innerhalb von 60 s mit einfachen Gegenständen geöffnet oder außer Funktion gesetzt werden.
Kat. 2: zusätzliche Sicherheitssysteme für Schacht- und Fahrkorbtüren, automatische Reaktivierung, Notstrom ≥ 2 h.
Vandalismussichere Ausführung von Bedienelementen & Anzeigen
Bedienfelder bündig, ohne sichtbare Befestigungen, IPX3, schnitt- und stoßfest.
Symbole, Anzeigen und Schilder dürfen nicht zerstör- oder entfernbar sein.
Haltestellenanzeige im Fahrkorb und an der Hauptzugangsebene Pflicht.
Fahrkorb als besonders geschützter Raum
Wände, Decken, Spiegel, Handläufe vandalismussicher ausgeführt.
Kat. 2: keine Anhangmöglichkeiten an der Decke, Handläufe 2500 N belastbar, Spiegel bündig.
Alarmhupe bei Notruf (70–85 dB(A)), keine Alarmfilterung zulässig.
Besonderheiten 81-73
Typ-C-Norm für Sicherheit von Aufzügen im Brandfall.
Ziel: Vermeidung von Einschließen und Gefährdung durch Rauch/Feuer.
Gilt für neu installierte Personen- und Lastenaufzüge (nicht für Feuerwehraufzüge nach EN 81-72).
Brandmelde- oder manuelles Signal → Aufzug wird automatisch außer Betrieb genommen.
Reaktion erfolgt ausschließlich durch die Aufzugssteuerung, nicht durch das GMS/BMZ selbst.
Löschen aller Fahrbefehle, Deaktivierung der Bedienelemente.
Sofortige Fahrt zur Brandfallhaltestelle (i. d. R. Erdgeschoss).
Türen öffnen, Aufzug bleibt außer Betrieb.
Keine weitere Fahrt bis zur Rücksetzung durch befugte Personen.
Unterbrechung der Schnittstelle löst Brandfallsteuerung aus (fail-safe).
Potenzialfreie Kontakte oder fehlersichere serielle Schnittstellen.
Klare Trennung zwischen Gebäudemanagement/Brandmeldeanlage und Aufzugssteuerung.
Sicht-, Funktions- und Schnittstellenprüfung vor Inbetriebnahme.
Regelmäßige Tests:
Rückfahrt zur Brandfallhaltestelle
Blockierung von Innen-/Außenrufen
Türverhalten
Reaktion auf Signale von GMS/BMZ
Betriebsanleitung muss das Brandfallverhalten klar beschreiben.
Brandfall = Aufzug fährt weg, öffnet, bleibt stehen – und fährt erst nach Freigabe wieder.
Wie sind die Auslösegeschwindigkeiten von Geschwindigkeitsbegrenzern?
TRA:
1. vNenn -> bis 0,50m/s: bis 0,7m/s
2. vNenn -> 0,50m/s - 0,85m/s: bis 1,2m/s
3. vNenn -> 0,85m/s - 1,25m/s: 1,40x vNenn bis 1,6m/s
4. vNenn -> ab 1,25m/s: 1,25x vNenn
EN 81-1 / EN 81-20
1. mit Sperrfang: vNenn x 1,15 bis 0,8m/s
2. mit Sperrfang gedämpft: vNenn -> bis 1,0m/s: vNenn x 1,15 max. 1,5m/s (nur EN 81-1)
3. mit Rollensperrfang: vNenn x 1,15 max. 1,0m/s
4. mit Bremsfang: vNenn -> bis 1m/s: vNenn x 1,15 bis 1,5m/s
5. mit Bremsfang: vNenn -> ab 1m/s: vNenn x 1,15 bis (1,25x vNenn + 0,25/ vNenn)
Bis zu welcher Nenngeschwindigkeit dürfen Fangvorrichtungen verwendet werden?
Keilfang: bis 0,5m/s
Rollenfang: bis 0,85m/s
Rollenfang gedämpft: bis 1,25m/s
Bremsfang: ab 0,25m/s
EN81-1/2:
Sperrfang: bis 0,63m/s
Sperrfang gedämpft: bis 1m/s
Bremsfang: ab 1m/s
EN81-20:
Bremsfang: ab 0,63m/s
Endabnahme nach Anhang V / Anhang VIII
MB beantragt Endabnahme / Einzelprüfung
MB Reicht Unterlagen ein
NS Prüft Unterlagen
NS Abnahmeprüfung am Betriebsort
NS Endabnahmebescheinigung/ Konformitätsbescheinigung
MB EU Konformitätserklärung
CE Kennzeichnung und Kennummer der NS
Wie Lauten die 7 Sicherheitsbauteile der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU?
Verriegelungseinrichtung Schachttüren: Schachttürverriegelung
Einrichtungen die einen Fall oder unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbes verhindern: Fangvorrichtung/ SAFÜ/ UCM
Geschwindigkeitsbegrenzer
energiespeichernde Puffer (mit nichtlinearer Kennlinie oder mit Rücklaufdämpfung)
energieverzehrende Puffer
Sicherheitseinrichtungen an Zylinder der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Einrichtung zur Verhinderung eines Falls verwendet werden: Leitungsbruchventil, Drossel
Elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen
Bremsen beidseitig einseitig vergleich zwischen den Normen
Mehr als 2 Bremsen wie viel muss aufgehalten werden
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