In welchen Regelwirken steht das Berufsrecht?
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Was regelt das StBerG?
Regelt die Hilfeleistung in Steuersachen, die
Steuerberaterordnung sowie Zwangsmittel und
Ordnungswidrigkeiten
Was regelt das DVStB?
Die Prüfungsordnung, das Bestellungs- bzw.
Anerkennungsverfahren (auch als landwirtschaftliche
Buchstelle), das Berufsregister und die
Berufshaftpflichtversicherung
Was regelt das BOStB?
Über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der
Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigen
handelt (Grundpflichten, Berufspflichten und besondere
Berufspflichten), die von der
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) erlasssen wird (Satzung mit Gesetzescharakter)
Was waren die letzten Änderungen im StBerG?
Jahressteuergesetz 2019 -> Steuerberater wurden als Organe der Steuerrechtspflege anerkannt
Geesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts
-> StB-Prüfung kann auch in elektronischer Form abgelegt werden
Welche weiteren außersteuerlichen Gesetze sind für die Berufsausübung maßgeblich?
RDG -> Rechtsdienstleistungsgesetz
Geldwäschegesetz -> GWG
Datenschutz-Grundverodnung -> DSGVO
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Bestellung als „Steuerberater“ / „Steuerberaterin“?
Die Bestellung (nicht: Zulassung!) als Steuerberater/in durch die Steuerberaterkammer erfolgt nach § 40 StBerG unter den folgenden Voraussetzungen:
bestandene Prüfung oder Befreiung von der Prüfung
Antrag auf Bestellung
keine Ausübung einer mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbaren Tätigkeit
Deckungszusage der Berufshaftlichversicherung
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
gesundheitliche VOraussetzungen zur Berufsausübung
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
keine bestehende begründete Besorgnis, dass Berufspflichten incht genügt wird
Wie heißt der Präsident der BStBK-Kammer?
Hartmut Schwab.
Was ist mit dem 9. Steueränderungsgesetz geplant?
Neufassung des § 4 StBerG bzw. Schaffung von Einzelregelungen für die verschiedensten Formen eingeschränkter HIlfeleistungen in Steuersachen
Änderung des § 6 StBerG (Zulassung sog. Tax-Law-Clinics)
Erweiterung der Befugnisse der Lohnsteuerhilfevereine (Streichung von Betragsgrenzen)
Erweiterung der Befugnisse der Buchhalter/BiBu dahingehend, dass sie Kontenpläne anlegen dürfen.
Regelungen zum Fremdbesitzverbot/Beteiligung von WP-Gesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften
Wie können PE sich an StB-Gesellschaften beteiligen?
Was sind Vorbehaltsaufgaben?
„Vorbehaltsaufgaben“ sind Steuerberatern vorbehaltene Aufgaben. Nach § 33 StBerG haben Steuerberater die Aufgabe,
ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten
sie zu vertreten sowie
Ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.
Was ist mit dem Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiter Vorschriften im BEreich der rechtsberatenden Berufe geplant?
1. Änderungen beim Praxisvertreter
Das Wettbewerbsverbot für Praxisvertreter soll entfallen, wenn der vertretene Berufsträger zustimmt.
2. Änderungen beim Praxisabwickler (künftig: „Abwickler“)
er Begriff Praxisabwickler wird zu Abwickler geändert.
Die Möglichkeit, Mandate der abzuwickelnden Kanzlei fortzuführen, wird eingeschränkt:
Überschreitet die Bürgenhaftung der Kammer 10.000 € und stimmt die Kammer der Fortführung nicht zu, → muss sich der Abwickler auf die Herausgabe der Akten beschränken.
Das Wettbewerbsverbot für Abwickler entfällt künftig vollständig.
Geplant sind u. a.:
Bündelung von Zuständigkeiten bei den Finanzgerichten (Ausnahme: berufsgerichtliche Maßnahmen).
Einführung einer präventiven Maßnahme des rechtlichen Hinweises.
Streichung der berufsgerichtlichen Maßnahme der „Warnung“.
Informationspflicht der Kammer gegenüber Beschwerdeführern über die Entscheidung.
Was versteht man unter „Hilfeleistung in Steuersachen“?
§ 1 StBerG Hilfeleistung in Steuersachen ist die Besorgung fremder Steuerrechtsangelegenheiten einschließlich Beratung in einem konkreten Einzelfall.
Angelegenheitgen in Realsteuern oder GrESt
bei Buchführung und Bilanzierung
Angelegenheiten, die durch Bund geregelte Steuern betreffen
Steuerstraf- und Bußgeldsachen
Wann ist eine Hilfeleistung „geschäftsmäßig“?
§ 2 StBerG -> Wenn sie selbständig, mit Wiederholungsabsicht und als dauernder Bestandteil der Tätigkeit erfolgt – unabhängig von Entgeltlichkeit.
Von wem dürfen die geschäftsmäßigen Hilfeleistungen ausgeübt werden?
Gem. § 2 Abs. 1 StBerG nur von befugten Personen. § 5 StBerG enthät ein explizites Verbot der unbefugten Hifeleistungen in Steuersachen.
Welche zwei Arten der Befugnis zur Hilfeleistung unterscheidet das StBerG?
Unbeschränkte (§ 3 StBerG) und beschränkte (§ 4 StBerG) Befugnis.
Wer gehört zu den unbeschränkt Befugten nach § 3 StBerG?
Nr. 1 StB, RA, WP und vBP
Nr. 2 Berufsausübungsgesellschaften nach § 49 StBerG und § 50 StBerG und im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung
Nr. 3 Wirtschaftsprüfergesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften und reine WP/vBP‑Gesellschaften.
Welche typische Gruppe fällt unter § 4 StBerG?
Lohnsteuerhilfevereine,
Arbeitgeber,
Behörden
Notare
Rentenberater
Buchhalter etc.
Welche Norm verbietet unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen?
§ 5 StBerG.
Welche Ausnahmen gelten für § 5 StBerG?
Das Verbot der unbefugten Hilfeleistung (§ 5 StBerG) gilt nicht für folgende Tätigkeiten:
Die Erstellung wissenschaftlich begründeter steuerlicher Gutachten ist erlaubt.
Steuerliche Hilfeleistungen ohne Entgelt gegenüber Angehörigen i.S.d. § 15 AO sind zulässig.
Reine mechanische Arbeitsgänge (z. B. Sortieren, Erfassen) dürfen erbracht werden. Nicht erlaubt: Kontieren von Belegen, Erteilen von Buchungsanweisungen.
Folgende Tätigkeiten sind erlaubt, wenn sie von entsprechend qualifizierten Personen ausgeführt werden:
Ist die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige isd. § 15 AO erlaubt?
Wenn Ja, sofern unentgeltlich.
Wenn das 9. StBÄndG bereits in Kraft ist dann unentgeltlich an Personen, zu denen eine familäre, nachbarschaftliche oder ähnlich enge persönliche Beziehung besteht. Außerdem im Rahmen einer sog. Tax Law Clinic unter Anleitung eines Steuerberaters, WP, RA oder einer Person mit der Befähigung zum Richteramt.
Welche Berufspflichten haben Steuerberater und wo sind diese geregelt?
Die allgemeinen Pflichten der Berufsausübung als Steuerberater sind in § 57 StBerG geregelt. § 57 Abs. 1 StBerG sieht vor, dass Steuerberater ihren Beruf wie folgt ausüben:
unabhängigeit § 57 Abs. 1 StBerG + § 2 BoStB
eigenverantwortlichkeit § 57 Abs. 1 StBerG + § 3 BOStB
Gewissenhaftigkeit § 57 Abs. 1 StBerG + 4 BOStB
Verschwiegenheit § 57 Abs. 1 StBerG + § 5 BOStB
Verzicht auf berufswidrige Werbung § 57 Abs. 1 StBerG + § 9 BOStB
Gebot zu berufswürdigem Verhalten
Fortbildungspflicht
Wer ist Träger der Berufspflichten?
Sowohl Berufsträger als auch Berufsausübungsgesellschaften.
Was bedeutet Unabhängigkei t?
Frei von sachfremdem Einflüssen:
Unabhängigkeit gegenüber dem Mandanten
StB muss Unabhängigkeit ggü. Mdt. wahren (d.h. keine Annahme von Vorteilen, keine Provionsvereinbarung und Übernahme von Mandantenrisiken)
Unabhängigkeit ggü. FA
Unabhängigkeit im Angestelltenverhältnis (Syndikus-StB)
Was bedeutet Eigenverantwortlichkeit?
Steuerberater muss seine beruflichen Aufgaben persönlich und eigenverantwortlich erfüllen und übernimmt die Haftung
Er trägt die Verantwortung für seine Mitarbeiter
Hiermit wird auch der freie Beruf vom Gewerbebetrieb abgegrenzt, es wird der persönliche Einsatz des Steuerberaters verlangt
Darf der Steuerberater Aufgaben delegieren?
Ja, bei nicht Berufsträgers dürfen diese vorbereitende Tätigkeiten durchführen, allerdings muss der Berufsträger diese Arbeiten überprüfen, bspw. Jahresabschlüsse/Gutachten.
Buchhaltung und Lohnbuchhaltung brauchen nicht geprüft zu werden.
Was ist der Kern der Verschwiegenheitspflicht?
Schutz aller Mandantendaten und -geheimnisse.
Was müssen Steuerberater beachten, wenn sie externe Dienstleister (z. B. IT-Firmen) beauftragen?
Steuerberater müssen externe Dienstleister, die Zugang zu Mandantendaten haben könnten, sorgfältig auswählen. Der Vertrag mit dem Dienstleister muss in Textform abgeschlossen werden.
Darin ist der Dienstleister:
zur Verschwiegenheit zu verpflichten, einschließlich Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen bei Verstößen.
darauf zu verpflichten, nur soweit Einsicht in Mandantengeheimnisse zu nehmen, wie es zur Vertragserfüllung nötig ist.
zu verpflichten, Subunternehmer nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einzusetzen; diese müssen ebenfalls in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Was bedeutet der Grundsatz des Werbeverbots im Steuerberaterberuf?
Steuerberater dürfen werben, aber nur sachlich, berufsangemessen und nicht irreführend. (bspw. “Wir erbringen Spitzenleistunge”/”Spezialberatung”).
Welche Berufspflicht gibt es nach § 57 Abs. 2 StBerG?
Verpflichtung zu berufswürdigem Verhalten
Ein Steuerberater möchte ein Mandat „einfach so“ kündigen. Darf er das?
Steuerberatungsleistungen gelten als Dienste höherer Art und können daher jederzeit ohne Begründung gekündigt werden (§ 627 Abs. 1 BGB). Kündigt der Steuerberater jedoch zur Unzeit – also zu einem Zeitpunkt, an dem der Mandant sich nicht mehr rechtzeitig Ersatz beschaffen kann – bleibt die Kündigung zwar wirksam, kann aber Schadensersatzpflichten auslösen (z. B. wegen Verspätungszuschlägen), sofern kein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag.
Eine höhere Vergütung eines neuen Beraters spielt für die Frage der „Unzeit“ keine Rolle.
Berufsrechtlich muss der Steuerberater nach einer Kündigung noch alle zumutbaren und unaufschiebbaren Maßnahmen ergreifen, um Rechtsverluste des Mandanten zu verhindern (§ 14 BOStB).
Ein Steuerberater berät eine GmbH. Darf er auch die Gesellschafter der GmbH beraten?
Steuerberater dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten. Die gleichzeitige Beratung von Gesellschafter und Gesellschaft ist erlaubt, solange ihre Interessen gleichgerichtet sind. Sobald sich Interessen auseinanderentwickeln, entsteht eine Interessenkollision.
Dann muss der Steuerberater:
die Mandanten darauf hinweisen,
nur noch vermittelnd tätig werden,
und wenn das nicht möglich ist: mindestens ein Mandat niederlegen.
In einem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung6 soll der Steuerberater als Zeuge gehört werden. Der bisherige Geschäftsführer verweigert die Aussagegenehmigung; der aktuelle Insolvenzverwalter erteilt sie. Muss der Steuerberater aussagen?
Steuerberater müssen über alle beruflich erlangten Informationen strikte Verschwiegenheit wahren; Verstöße sind berufs- und strafbar. Sie nutzen daher regelmäßig ihr Zeugnisverweigerungsrecht.
Eine Entbindung von der Verschwiegenheit ist möglich und erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber. Bei juristischen Personen entscheidet die vertretungsberechtigte Person; im Insolvenzfall allein der Insolvenzverwalter (BGH 2021). Wird der Steuerberater wirksam entbunden, muss er aussagen.
Welche Pflichten nach dem Geldwäschegesetz bestehen bei Mandatsannahme?
Steuerberater gelten nach dem GwG als Verpflichtete und müssen ihre Mandanten vor Beginn der Geschäftsbeziehung identifizieren. Die Identifizierung umfasst:
Feststellung der Identität (Angaben erheben, § 11 GwG)
Überprüfung der Identität (Unterlagen prüfen, § 12 GwG)
Der Mandant muss die erforderlichen Dokumente bereitstellen:
Natürliche Personen: gültiger Ausweis mit Foto
Juristische Personen / Personengesellschaften: aktueller Registerauszug
Zusätzlich: Transparenzregisterauszug zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten.
Einem Steuerberater kommen Zahlenangaben des Mandanten unschlüssig vor. Einen konkreten Beweis hat er aber nicht. Muss er eine „Verdachtsmeldung“ abgeben?
Steuerberater müssen eine Verdachtsmeldung an die FIU abgeben, wenn Hinweise auf Geldwäsche bestehen oder der Mandant seine Pflicht zur Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten verletzt.
Das Beraterprivileg erlaubt ein Unterlassen der Meldung, wenn die Informationen im Rahmen der Steuerrechtsberatung oder Prozessvertretung erlangt wurden (Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG). Reine kaufmännische Tätigkeiten fallen nicht darunter.
Ein typisches Steuerberater‑Vollmandat ist vom Beraterprivileg umfasst. Ausnahme: Hat der Steuerberater positive Kenntnis, dass das Mandat zur Geldwäsche genutzt wird, besteht immer Meldepflicht – bloße Vermutungen reichen dafür nicht.
Welche zwei Hauptaufgaben haben die Steuerberaterkammern?
Unterstützungsfunktion: Wahrung der beruflichen Belange der Mitglieder.
Kontrollfunktion: Überwachung der Berufspflichten (§ 76 StBerG).
Wieviele steuerberaterkammer gibt es in deutschland
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Was ist eine Rüge?
Eine berufsaufsichtliche Maßnahme der Kammer bei geringfügiger schuldhafter Berufspflichtverletzung (§ 81 StBerG).
Welche Voraussetzungen müssen für eine Rüge vorliegen?
objektive Berufspflichtverletzung
schuldhaftes Verhalten
geringe Schuld
Wann Verjähren Pflichtverletzungen?
5 Jahre, wenn keine Besonderheiten vorliegen § 93 StBerG
Wie läuft das Rügeverfahren ab?
Sachverhaltsermittlung
Anhörung des Mitglieds
Entscheidung über Rüge oder Einstellung
Welcher Rechtsbehelf ist gegen eine Rüge möglich?
Einspruch innerhalb eines Monats (§ 81 Abs. 6 StBerG).
Welcher Rechtsweg ist eröffnet?
Nicht Verwaltungsgericht – sondern Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht (§ 82 StBerG).
Was kritisiert die EU-Kommission am § 4 StBerG?
Der Katalog beschränkt Befugnisse unverhältnismäßig und sei zu komplex.
Was ist die vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung (§§ 3a–3c StBerG)?
EU-/EWR-/Schweizer Berater dürfen zeitweise in Deutschland tätig werden, müssen sich aber jährlich melden.
Was ist der partielle Zugang (§§ 3d–3f StBerG)?
Erlaubnis zur Ausübung einzelner steuerlicher Tätigkeiten, wenn der Antragsteller im Herkunftsstaat dafür qualifiziert ist.
Wie ist der Berufsgerichtliche Instanzenzug?
Welche berufsgerichtlichen Maßnahmen gibt es (§ 90 StBerG)?
Warnung
Verweis
Geldbuße (bis 50.000 €, bei BAG bis 500.000 €)
Berufsverbot (1–5 Jahre)
Ausschließung aus dem Beruf
Wann kann die Bestellung zum Steuerberater zurückgenommen oder widerrufen werden?
Die Rücknahme der Bestellung nach § 46 Abs. 1 StBerG erfolgt, wenn die Bestellung von Anfang an zu Unrecht erlangt wurde – etwa durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder falsche Angaben. Der Widerruf der Bestellung nach § 46 Abs. 2 StBerG wirkt dagegen für die Zukunft und setzt nachträgliche Gründe voraus, die eine ordnungsgemäße Berufsausübung ausschließen.
Widerrufsgründe sind insbesondere: unvereinbare gewerbliche oder abhängige Tätigkeiten, Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge strafgerichtlicher Verurteilung, fehlende Berufshaftpflichtversicherung, fehlende berufliche Niederlassung, Verlegung der Niederlassung ins Ausland ohne Zustellungsbevollmächtigten, Vermögensverfall sowie gesundheitliche Gründe.
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