Was wurde mit der letzten Reform der StBVV geändert?
Mit der zum 1.7.2025 in Kraft getretenen Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung wurden folgende wesentlichen Änderungen umgesetzt:
Erhöhung der Wertgebühren um linear 6%
Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung um 9%
Änderung der Berechnungsmethode bei der Zeitgebühr vom bisherigen Halbstundentakt auf einen Viertelstundentakt sowie Erhöhung der Höchstgebühr pro Stunde um 9% von bisher 150 EUR auf 164 EUR
Anpassung beim Tage- und Abwesenheitsgeld an die für Rechtsanwälte geltenden Höhe
Definiton des Gegenstandswerts bei der FiBu je nach Art der Gewinnermittlung
Für welche Aufgaben gilt das StBVV?
Nur für die sog. Vorbehaltsaufgaben, also die Hilfeleistung in Steuersachen nach § 33 StBerG. Auf vereinbare Tätigkeiten findet die StBVV keine Anwendung.
Wie wird eine Anlageberatung eines StB abgerechnet?
Anlageberatung ist keine Vorbehaltsaufgabe nach § 33 StBerG
Daher gilt § 1 StBVV iVm. § 33 StBerG!
Für eine vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG ist die übliche Vergütung nach § 612 BGB, § 632 BGB abzurechnen. Der StB kann jedoch eine Vergütung in Anlehnung an die StBVV vereinbaren oder die StBVV durch eine Vereinbarung für anwendbar erklären.
Welche zwei Arten der Vergütung kennt das StBVV?
die durch Gesetz vorgeschriebene Einzelvergütung
und die mit dem Mandanten vereinbarte Vergütung
Eine Besonderheit bildet das Erfolgshonorar § 9a StBerG.
In Welche Gebührenarten unterteilen sich die Einzelvergütungen?
Was sind Wertgebühren und was braucht man dfür die Berechnung?
Wertgebühren sind Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten § 10 StBVV und § 11 StBVV
Um eine Wertgebühr nach der StBVV zu ermitteln benötigt man drei Ausgangswerte:
Gegenstandswert
die zutreffende Gebührentabelle (A, B, C und D)
den Gebührensatz
Tabelle A -> Beratungstabelle
Tabelle B -> Abschlusstabelle
Tabelle C -> Buchfüungstabelle
Tabelle D -> Landwirtschaftliche Tabelle
Was ist eine Rahmengebühr?
Eine Rahmengebühr ist eine Gebühr, bei der die StBVV keinen festen Betrag, sondern einen Gebührenrahmen vorgibt. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Steuerberater die konkrete Gebühr nach billigem Ermessen.
Wonach bestimmt sich die Angemessenheit der Gebühr?
Kriterien für die Angemessenheit einer Rahmengebühr sind gem. § 11 StBVV:
Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit
Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten
Einkommensverhältnisse des Mandanten
Vermögensverhältnisse des Mandanten
besonderes Haftungsrisiko des Steuerberaters
Was ist die Zeitgebühr nach der StBVV und wann darf der Steuerberater nach Zeitgebühr abrechnen? Unterschied zur Stundensatz‑Vereinbarung?
Zeitgebühr (§ 13 StBVV) = gesetzliche Gebühr nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Höhe: fester gesetzlicher Rahmen pro Zeiteinheit.
Zulässig, wenn
die StBVV sie ausdrücklich vorsieht, oder
kein Gegenstandswert schätzbar ist (Ausnahme: Tätigkeiten nach § 23 StBVV und bestimmte Verfahren).
Unterschied zur Stundensatz‑Vereinbarung:
Zeitgebühr = gesetzlich geregelt, nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Stundensatz = vertraglich vereinbart (§ 4 StBVV), frei festlegbar, unabhängig vom § 13.
Um was für einen Vertrag handelt es sich beim Steuerberatunsgvertrag?
Geschäftsbesorgungsvertrag § 675 BGB mit Dienstleistungscharakter oder Werkvertragscharakter
Ein Mandant bezahlt die Lohnbuchhaltung 2024, nicht aber den Jahresabschluss 2024. Darf der Steuerberater die Herausgabe aller Unterlagen, also Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss, für 2024 verweigern?
Steuerberater dürfen Unterlagen bei offenen Honoraren zurückbehalten (§ 66 Abs. 3 StBerG), außer dies wäre im Einzelfall unangemessen. Zurückbehaltbar sind nur Dokumente, die der Steuerberater vom Mandanten oder für den Mandanten erhalten hat – einschließlich gespeicherter Daten
Steuerbescheide, Schreiben FA
Buchführungsunterlagen/Rechnungen
Nicht umfasst sind Korrespondenz, Unterlagen, die der Mandant bereits besitzt, und interne Arbeitspapiere. Das Zurückbehaltungsrecht setzt voraus, dass Forderung und Unterlagen aus derselben Angelegenheit stammen (enge Konnexität). Die BStBK empfiehlt, nur solche Unterlagen zurückzubehalten, die unmittelbar mit der offenen Forderung zusammenhängen.
Korrespondenz mit Mandanten
zu internen Zwecken gefertige Arbeitspapiere
Wie kann sich Steuerberater gegen Haftungsrisiken absichern?
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungsnummer von 250.0000 EUR -> DVStB
Welche Tätigkeiten dürfen Steuerberater nach Zeit abrechnen?
Zeitabrechnung nur in wenigen Fällen zulässig, insbesondere bei:
Prüfung von Steuerbescheiden (§ 28 StBVV)
Teilnahme an Betriebsprüfungen (§ 29 StBVV)
Einrichtung einer Buchführung (§ 32 StBVV)
außergewöhnlichen Vorarbeiten (§ 25 Abs. 2, § 27 Abs. 3 StBVV)
Höhe der Zeitgebühr (§ 13 StBVV):
16,50 € – 41 € je angefangene Viertelstunde
(bis 30.6.2025: 30 € – 75 € je angefangene halbe Stunde)
Zeitgebühr ist keine Hilfsgebühr → darf nicht außerhalb der gesetzlich genannten Fälle angesetzt werden
Ausnahme:
Zeitgebühr zulässig, wenn Gegenstandswert nicht schätzbar ist (§ 13 S. 1 Nr. 2 StBVV)
Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBVV):
Abrechnung nach Zeit frei vereinbar, unabhängig von der StBVV
ann kann der Steuerberater zusätzlich Aufwendungsersatz nach § 670 BGB verlangen?
enn §§ 16–20 StBVV keine Sonderregelung enthalten und die Aufwendungen mandatsspezifisch sind (z. B. besondere IT-Kosten).
Welche zwei Möglichkeiten hat der Steuerberater bei Post- und Telekommunikationskosten (§ 16 StBVV)?
Tatsächliche Kosten abrechnen
Pauschale von 20 % der Gebühren, max. 20 € pro Angelegenheit
Welche weiteren Auslagen können nach § 670 BGB ersetzt werden?
z. B. Handelsregisterauszüge, Beglaubigungen, Botendienste, Expressgut, Bahngebühren.
Welche Vergütungen können vereinbart werden?
Jede abweichende Vergütung von der StBVV – höhere, niedrigere, Pauschalen, Zeitvergütung statt Wertgebühr. §§ 4 ff. StBVV
Welche Formvorschriften gelten für eine Vergütungsvereinbarung (§§ 4, 4a, 4b StBVV)?
Textform
Bezeichnung als Vergütungs-/Honorarvereinbarung
Deutlich abgesetzt von anderen Vertragsbestandteilen
Nicht in der Vollmacht
Art und Umfang des Auftrags
Art und Höhe der Vergütung
Was ist der Unterschied zwischen Zeitgebühr und Stundenhonorar?
Zeitgebühr = gesetzliche Gebühr nach § 13 StBVV
Stundenhonorar = vereinbarte Vergütung, frei festlegbar, nicht an § 13 gebunden
Was ist die Erstberatungsgebühr nach § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV?
Eine Deckelung der Beratungsgebühr auf max. 190 €, wenn ein Verbraucher erstmals steuerlich beraten wird.
Dürfen Steuerberater „Erfolgshonorare“ vereinbaren?
Erfolgshonorare sind erfolgsabhängige Vergütungen und nach § 9a Abs. 1 StBerG grundsätzlich verboten. Schon die Vereinbarung, dass ein Honorar erst bei Eintritt eines bestimmten Erfolgs fällig wird, gilt als Erfolgshonorar. Ausnahmen sind nur in engen Einzelfällen zulässig (§ 9a Abs. 2–4 StBerG), nämlich wenn der Mandant ohne ein Erfolgshonorar vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Die Vereinbarung muss Textform haben, klar von anderen Abreden getrennt sein und u. a. die gesetzliche Vergütung, die erfolgsunabhängige Vergütung, die Bedingungen des Erfolgs und die Gründe für die Bemessung enthalten. Zudem ist ein Hinweis aufzunehmen, dass das Erfolgshonorar keinen Einfluss auf Gerichts‑ oder Verwaltungskosten hat. Wegen dieser strengen Anforderungen werden Erfolgshonorare in der Praxis selten vereinbart.
Welche Formvorschriften gelten für ein Erfolgshonorar (§ 9a Abs. 3 StBerG)?
Bezeichnung als Vergütungs- oder Honorarvereinbarung
Information über:
gesetzliche Vergütung
erfolgsunabhängige Vergütung
Vergütung bei Erfolg/Misserfolg
Gründe für die Bemessung des Erfolgshonorars
Hinweis auf unveränderte Gerichts-/Verwaltungskosten
Müssen Honorarrechnungen vom Steuerberater eigenhändig unterschrieben sein?
Steuerberater müssen ihre Rechnungen in Textform erstellen (§ 9 Abs. 1 StBVV). Seit dem 14.12.2024 ist keine Zustimmung des Mandanten zur Textform mehr erforderlich. Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger, ohne Unterschrift (§ 126b BGB). E‑Mails, PDF‑Rechnungen und E‑Rechnungen genügen daher. Trotz fehlender Unterschrift muss der Steuerberater die Rechnung berufsrechtlich prüfen und freigeben, bevor sie versendet wird.
: Welche Angaben muss eine Vergütungsberechnung zwingend enthalten (§ 9 Abs. 2 StBVV)?
inzelne Gebühren und Auslagen
Vorschüsse
Kurze Bezeichnung des Gebührentatbestands
Bezeichnung der Auslagen
Angewandte Vorschriften der StBVV
Bei Wertgebühren: Gegenstandswert
Wo ist die „Mittelgebühr“ geregelt und was besagt diese?
Die „Mittelgebühr“ ist keine eigene Gebührenart der StBVV, sondern der rechnerische Mittelwert aus Mindest- und Höchstgebühr innerhalb einer Gebührenspanne. Sie gilt nicht automatisch als angemessen, wird aber in der Praxis häufig verwendet, weil die Rechtsprechung sie bei durchschnittlicher Bedeutung, durchschnittlichem Umfang und Schwierigkeitsgrad als gerechtfertigt ansieht. Der Steuerberater muss nur dann begründen, wenn er mehr als die Mittelgebühr verlangt. Hält der Mandant die Mittelgebühr für zu hoch, muss er beweisen, dass die Tätigkeit unterdurchschnittlich war.
Sind Steuerberater an die StBVV gebunden oder dürfen sie davon abweichen?
Steuerberater sind grundsätzlich an die StBVV gebunden (§ 64 StBerG), dürfen aber durch Vergütungsvereinbarungen von ihr abweichen – etwa durch Zeitabrechnung, Pauschalen oder höhere Gebühren. Solche Vereinbarungen müssen in Textform, klar als Vergütungsvereinbarung bezeichnet, vom übrigen Vertrag getrennt und nicht Teil der Vollmacht sein (§ 4 StBVV). Art und Umfang des Auftrags müssen ausdrücklich genannt werden. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann auch eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden (§ 4a StBVV), sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht.
Dürfen Steuerberater unbegrenzt hohe Vergütungen vereinbaren?
Vereinbaren Steuerberater eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Gebühr übersteigt, gilt nach übertragbarer Rechtsprechung eine Vermutung der Unwirksamkeit – auch bei Zeithonoraren. Da die gesetzliche Zeitgebühr bis zu 164 €/Stunde beträgt, können wirksam bis zu 820 €/Stunde vereinbart werden. Bei gesetzlich gedeckelten Gebühren, etwa für die Kassenanmeldung (§ 23 Abs. 2 StBVV), sind höhere Vereinbarungen jedoch unzulässig: Mehr als 150 € für das erste und 100 € für jedes weitere Kassensystem wären wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) nichtig.
Wie hoch ist die Mindestversicherungssumme für Steuerberater?
250.000 € je Versicherungsfall (§ 52 Abs. 1 DVStB).
Welche Unterlagen muss der Steuerberater dem Mandanten herausgeben?
Alle Handakten, die der Steuerberater aus Anlass des Mandats erhalten oder erstellt hat und die der Mandant zur Wahrnehmung seiner Rechte benötigt.
Was gehört NICHT zu den herauszugebenden Handakten? Antwort:
nterne Arbeitspapiere
Arbeitshilfen, Notizen, interne Berechnungen
Alles, was nur für die interne Arbeitsorganisation bestimmt ist
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters?
§ 66 Abs. 2 StBerG i. V. m. § 273 BGB.
Welche Voraussetzungen müssen für das Zurückbehaltungsrecht vorliegen?
Fälliger Vergütungsanspruch
Konnexität: Anspruch muss aus demselben Mandat stammen
Besitz der Unterlagen durch den Steuerberater
Wann ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen?
Wenn die Zurückbehaltung für den Mandanten unzumutbar ist
Wenn der Mandant die Unterlagen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt
Bei Gefahr eines Rechtsverlusts (z. B. Fristablauf)
Muss der Steuerberater Unterlagen herausgeben, wenn sonst Fristen versäumt werden?
Ja. Das Zurückbehaltungsrecht tritt hinter den Schutz des Mandanten zurück.
Welche Mindestversicherungssumme gilt für Berufsausübungsgesellschaften?
1.000.000 € je Versicherungsfall.
Was passiert, wenn der Versicherungsschutz wegfällt?
Die Bestellung kann widerrufen werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 StBerG).
Welche Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Alle beruflichen Tätigkeiten nach § 33 StBerG sowie vereinbare Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG.
Welche Tätigkeiten sind typischerweise nicht versichert?
Gewerbliche Tätigkeiten nach § 57 Abs. 4 StBerG
Tätigkeiten außerhalb des Berufsbildes
Vorsätzliche Pflichtverletzungen
Was müssen selbständige Steuerberater für die Zulassung zum Steuerberater tun?
Haftpflichtversicherung gem. § 67 StBerG, § 55f StBerG, §§ 51 ff. DVStB
Kann ein Steuerberater die Haftung komplett ausschließen?
Ein vollständiger Haftungsausschluss ist unzulässig. Steuerberater können ihre Haftung jedoch nach § 67a StBerG vertraglich begrenzen:
Einzelfallvereinbarung in Textform: Haftung bis zur Mindestversicherungssumme (praktisch selten, da individuell auszuhandeln).
AGB/AAB-Regelung: Haftung bis zum vierfachen der Mindestversicherungssumme, wenn entsprechender Versicherungsschutz besteht (in der Praxis der Regelfall).
Für eine wirksame Haftungsbegrenzung über AGB/AAB ist also eine Versicherung mindestens in Höhe des vierfachen Mindestversicherungsschutzes erforderlich.
Wird die Haftung wirksam begrenzt, wenn dem erstellten Jahresabschluss die AGB, die eine Haftungsbegrenzung enthalten, beigefügt werden?
Steuerberater, die ihre AGB/AAB erst dem Jahresabschluss beifügen, binden diese nicht wirksam in den Vertrag ein. Nach § 305 Abs. 2 BGB werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn
bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen wird oder ein deutlicher Aushang erfolgt,
der Mandant zumutbar Kenntnis nehmen kann und
er ihrer Geltung zustimmt.
Das bloße Beifügen zum Jahresabschluss genügt nicht, da dieser erst das Ergebnis des Auftrags ist. Eine Haftungsbegrenzung würde daher nur den Jahresabschluss selbst erfassen, nicht frühere Leistungen. Sicherer Weg: AGB/AAB bereits beim Abschluss des Steuerberatungsvertrags einbeziehen.
Wann kann die Bestellung zum Steuerberater zurückgenommen oder widerrufen werden?
Es gibt zwei Formen des Entzugs der Bestellung:
1. Rücknahme (§ 46 Abs. 1 StBerG):
bei arglistiger Täuschung, Drohung, Bestechung oder falschen Angaben im Bestellungsverfahren.
2. Widerruf (§ 46 Abs. 2 StBerG): möglich bei
unvereinbarer gewerblicher Tätigkeit oder unzulässiger Angestelltentätigkeit
Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (strafgerichtliche Verurteilung)
fehlender Berufshaftpflichtversicherung
fehlender beruflicher Niederlassung
Verlegung der Niederlassung ins Ausland ohne inländischen Zustellungsbevollmächtigten
Vermögensverfall
gesundheitlicher Ungeeignetheit
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