Wie sieht die Finanzgerichtsbarkeit aus?
Finanzgericht
Bundesfinanzhof mit Sitz in München
Aus welchen Personen besteht ein FG?
1 Präsident, Vorsitzenden Richtern sowie weiteren Richtern 3 (insgesamt 5)
Aus welchen Personen besteht der BFH?
Präsident
Vorsitzenden Richtern
und 3 weiteren Richtern
Wie viel Senate hat der BFH?
11 Senate
Mit wie vielen Richtern entscheidet ein Senat des BFH?
5 Richtern
Aus welchen Personen besteht der Große Senat beim BFH?
dem Präsidentgen
je einem Richter der Senate in denen der Präsident nicht den Vorsitz führt
Wann entscheidet der Große Senat beim BFH?
wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will (§ 11 Abs. 2 FGO).
Wofür ist der BFH als Rechtsmittel-Instanz zuständig?
Revisionen § 36 Nr. 1 FGO
Beschwerden § 36 Nr. 2 FGO und auch fdür
Nichzulassungsbeschwerden?
Wie kann der Weg zum Finanzgericht beschritten werfden?
Durch Klage
Verfahren des sog. vorläufigen Rechtsschutzes
durch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 ABs. 3, 4 FGO
durch Antrag auf einstweilige Anordnung § 114 FGO
Welche Klagearten kennt das FGO?
Wo ist die Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage ist in § 40 Abs. 1 Alt. 1 FGO geregelt. Weitere zentrale Normen:
§ 100 Abs. 1 FGO → Aufhebungsklage
§ 100 Abs. 2 FGO → Änderungsklage (bei Geldbetrags-VA)
Wann liegt eine Anfechtungsklage vor?
Eine Anfechtungsklage liegt vor, wenn der Kläger die gerichtliche Aufhebung eines Verwaltungsakts begehrt (Aufhebungsklage)
Wenn der Kläger bei einem Geldbetrags-Verwaltungsakt (z. B. Steuerbescheid) eine andere Festsetzung der Steuerhöhe begehrt (Änderungsklage)
Wo ist die Verpflichtungsklase geregelt und was ist das?
Die Verpflichtungsklage ist in § 40 Abs. 1 Alt. 2 FGO geregelt.
Die Verpflichtungsklage ist die statthafte Klageart, wenn der Kläger verlangt, dass das Finanzamt einen begünstigenden Verwaltungsakt erlässt, der
abgelehnt wurde oder
unterlassen wurde.
Beispiele aus dem Lehrbrief:
Stundung nach § 222 AO abgelehnt
Antrag auf Änderung eines Steuerbescheids (§ 164 Abs. 2 AO, § 165 Abs. 2 AO, §§ 172 ff. AO)
Steuererlass (§ 163 AO, § 227 AO)
Fristverlängerung
Verbindliche Zusage (§ 204 AO)
Wo ist die allgemeine Leistungsklage geregelt?
Die allgemeine Leistungsklage ist in § 40 Abs. 1 Alt. 3 FGO geregelt.
Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die Verurteilung zu einer anderen Leistung begehrt, die kein Verwaltungsakt ist. ➡️ Sie umfasst jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das nicht in Form eines Verwaltungsakts ergeht.
Durchführung einer Schlussbesprechung nach § 201 AO
Auskunftserteilung
Unterlassung von Kontrollmitteilungen durch eine Bank
Gewährung von Akteneinsicht
Was ist die Feststellungsklase und wo ist sie geregelt?
Die Feststellungsklage ist die statthafte Klageart, wenn der Kläger die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt-> § 41 Abs. 1 FGO
Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei nichtigen Verwaltungsakten?
Was ist die Untätigkeitsklage?
Die Untätigkeitsklage nach § 46 FGO ist keine eigene Klageart, sondern eine Ausnahme vom Erfordernis eines erfolglosen Vorverfahrens. Sie ermöglicht es dem Kläger, trotz fehlender Einspruchsentscheidung Klage zu erheben, wenn die Finanzbehörde unangemessen lange untätig bleibt.
Was sind die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage?
Kein Einspruchsbescheid innerhalb von 6 Monaten nach Einspruchseinlegung
Kein beantragter Verwaltungsakt innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung
Keine zureichenden Gründe für die Verzögerung durch die Behörde
Statthafte Klageart: Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage
Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2 FGO)
Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen vorliegen (z. B. Zuständigkeit, Form, Frist)
Was ist eine Sprungklage?
Die Sprungklage (§ 45 FGO) ist keine eigene Klageart, sondern eine Ausnahme vom Erfordernis des erfolglosen Vorverfahrens nach § 44 Abs. 1 FGO.
Sie ermöglicht es, das Einspruchsverfahren zu überspringen und direkt Klage beim Finanzgericht zu erheben.
Was ist die Voraussetzung einer Sprungklage?
Eine Sprungklage ist zulässig, wenn:
Der Steuerpflichtige fristgerecht Klage erhebt,
die Behörde, die über den Einspruch entscheiden würde, der Sprungklage zustimmt, – diese Zustimmung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift gegenüber dem FG erklärt werden (§ 45 Abs. 1 FGO),
kein Einspruch eingelegt wurde (sonst wäre das Vorverfahren bereits eröffnet).
Wann kommt eine Sprungklage in Betracht?
Sie wird typischerweise genutzt, wenn:
die Finanzbehörde bereits eindeutig signalisiert hat, dass sie ihre Rechtsauffassung nicht ändern wird (z. B. wegen Verwaltungsanweisungen),
es ausschließlich um eine reine Rechtsfrage geht, die ohnehin vor Gericht geklärt werden muss.
da das Einspruchsverfahren entfällt.
denn im Klageverfahren gibt es keine Verböserung.
Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen (Sachentscheidungsvoraussetzungen) einer Klage?
Finanzrechtsweg eröffnet (§ 33 FGO)
Es muss sich um eine öffentlich‑rechtliche Streitigkeit aus dem Steuerrecht handeln.
Zuständigkeit (sachlich § 35, örtlich § 38 FGO)
Statthafte Klageart (§§ 40, 41 FGO)
Form- & fristgerechte Klageerhebung (§§ 64, 65, 47 FGO)
schriftlich oder elektronisch, oder
zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
Bezeichnung der Beteiligten
Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts
Klagebegehren
Begründung (kann nachgereicht werden)
1 Monat nach Bekanntgabe des Einspruchsbescheids.
Erfolgloses Vorverfahren, falls nötig (§ 44 FGO)
Der Kläger muss geltend machen können, in eigenen Rechten verletzt zu sein. → „Möglichkeitstheorie“.
Beteiligten‑ & Prozessfähigkeit (§§ 57, 58 FGO)
Postulationsfähigkeit (§ 62 FGO)
Vor dem FG:
Beteiligte können sich selbst vertreten. Vor dem BFH:
Vertretungszwang durch RA/StB/StB‑Gesellschaft.
Passivlegitimation (§ 63 FGO)
Die Klage muss sich gegen die richtige Behörde richten
Rechtsschutzbedürfnis, keine Rechtshängigkeit, keine Rechtskraft
Welche Klagearten sind ohne Vorverfahren möglich?
Untätigkeitsklage § 46 FGO
Sprungklage § 45 FGO
Was bedeutet Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO?
Der Kläger muss möglich machen, dass er in eigenen Rechten verletzt ist (Möglichkeitstheorie).
Worum geht es in § 68 FGO?
§ 68 FGO regelt, dass geänderte Verwaltungsakte automatisch Gegenstand des Klageverfahrens werden
damit wird der Einspruch gegen den neuen Verwaltungsakt ausgeschlossen
Was ist ein Abhilfebescheid?
Ein Bescheid, der dem Einspruch teilweise oder vollständig stattgibt.
Welche Entscheidungsformen kann die FGO?
Urteil
Gerichtsbescheid
den Beschluss
Wann wird eine Entscheidung per Urteil entschieden?
Wenn über die Hauptsache entschieden wird (§ 95 FGO).
Nach mündlicher Verhandlung (§ 90 FGO).
Oder ohne mündliche Verhandlung, wenn beide Beteiligten zustimmen (§ 90 Abs. 2 FGO).
Bei Urteilsverfahren (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Leistungsklage, Feststellungsklage).
Wann wird eine Entscheidung per Gerichtsbescheid entschieden?
ohne mündliche Verhandlung in geeigneten Fällen
ein geeigneter Fall liegt vor, dass das Gericht der Auffassung ist, der Sachverhalt sei geklärt und eine zutreffende Entscheidung könne auch ohne mündliche Verhandlung getroffen worden
Gerichtsbescheid wirkt wie Urteil
Wann wird per Beschluss gem. § 113 FGO entschieden?
Beschlüsse sind regelmäßig Maßnahmen innerhalb des Verfahrens wie z.B.:
Beschluss über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Beschluss über die Beiladung
Beschluss über die Aussetzung der Vollziehung
Beschluss über die einstweilige Anordnung
Beschluss über die über die Erledigung der Hauptsache
ergehen ohne mündliche Verhandlung
Welche Rechtsmittel kennt die FGO?
Revision gegen Urteile des Finanzgerichts § 115 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die NIchtzulassung der Revision durch das FG § 116 FGO
die Beschwerde gegen Entscheidung ds FG, die nicht Urteile sind §§ 128 ff. FGO
Wozu dient das Revisionsverfahren?
Gegen Urteile und Gerichtsbescheide des Finanzgerichts ist die Revision zum BFH zulässig (§ 115 Abs. 1 FGO). Die Revision dient ausschließlich der rechtlichen Überprüfung des finanzgerichtlichen Urteils – nicht der Tatsachenfeststellung.
Wer kann die Revision zugelassen?
Zulassung möglich durch:
FG
Die Klage wird abgewiesen
Die KOsten des Verfahrens trägt der Kläger
Revision ist zugelassen
durch Beschluss des BFH aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde
Wann passiert wenn FG-Urteile keine Revision zulassen?
Es muss dann NZB (§ 116 FGO) eingelegt werden.
Wann wird die Revision zugelassen?
die Rechtssche grundsätzliche Bedeutung hat
die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordert
ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und auch vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann
Wo und in welcher Form muss die NZB eingelegt werden?
unmittelbar schriftlich beim BFH innerhalb eines Monat
Was s ind Revisionsgründe?
Verletzung von materiellem oder auf die Verletzung von formellem Recht
Wie kann der BFH über die Revision entscheiden?
Welche vorläufigen Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
Wo sind die Aussetzungen der Vollziehung geregelt?
§ 361 AO und § 69 FGO
Wazu dient die Aussetzung der Vollziehung?
Die Aussetzung der Vollziehung dient dazu, die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids vorläufig zu stoppen, damit der Steuerpflichtige bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht zahlen oder dulden muss.
Was ist eine einstweilige Anordnung?
-> § 114 FGO Ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem das Finanzgericht eine vorläufige Regelung trifft, wenn ohne sie wesentliche Nachteile drohen.
Sie soll einen Zustand sichern oder vorläufig regeln, bis in der Hauptsache entschieden ist.
Welche Arten der einstweiligen Anordnung gibt es?
Welche Voraussetzungen müssen für eine einstweilige Anordnung erfüllt sein?
Zwei zentrale Voraussetzungen:
→ Der materielle Anspruch muss glaubhaft gemacht werden.
→ Es muss Eilbedürftigkeit bestehen, weil sonst
wesentliche Nachteile drohen,
die Rechtsverfolgung vereitelt wird,
oder unzumutbare Nachteile entstehen.
Was bedeutet bei einer einstweiligen Anordnung “Keine Vorwegnahme der Hauptsache”?
Die einstweilige Anordnung wirkt nur vorläufig und ermöglicht nur Zwischenlösungen wie Stundung oder Vollstreckungsaufschub. Eine Vorwegnahme der Hauptsache (z. B. Erlass) ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahme: Wenn sonst unzumutbare Nachteile drohen und nur so effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann (z. B. bei drohender Insolvenzeröffnung).
Wann landet man beim BVerG und wo ist das geregelt?
Möglichkeit: § 100 GG (Konkrete Normenkontrolle) -> Gericht legt BVerG vor
Möglichkeit: Verfassungsbeschwerde § 94 GG -> (Nur möglich wenn Rechtsweg gegangen wird)
Wie läuft das Gesetzgebungsverfahren ab?
Initiative Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag bringen einen Gesetzentwurf ein.
Erste Lesung Vorstellung im Bundestag, Überweisung an Ausschüsse.
Ausschussphase Beratung, Anhörungen, Änderungen, Empfehlung an den Bundestag.
Zweite Lesung Beratung im Plenum, Änderungsanträge möglich.
Dritte Lesung Schlussberatung und Abstimmung im Bundestag.
Bundesrat Zustimmung, Einspruch oder Vermittlungsausschuss (je nach Gesetzestyp).
Ausfertigung & Verkündung Bundespräsident zeichnet aus → Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt → Gesetz tritt in Kraft.
Wie ist der Rechtsweg im Besteuerungsverfahren aufgebaut?
Verwaltungsakt → Einspruch → Klage vor dem FG → Revision zum BFH.
Einspruchsverfahren ist kostenlos.
Im Klage- und Revisionsverfahren trägt der Unterlegene die Gerichts- und Beratungskosten.
Kosten des Finanzamts werden nie erstattet.
Sprungklage (§ 45 FGO): direkte Klage ohne Einspruch – nur mit Zustimmung des FA.
Untätigkeitsklage (§ 46 FGO): möglich, wenn das FA 6 Monate nicht über den Einspruch entscheidet und keinen Grund nennt.
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Wie sehen die Mindestanforderungen an eine Klage aus?
Klage muss schriftlich erhoben werden (§ 64 Abs. 1 FGO) und eine eigenhändige Original‑Unterschrift enthalten.
Steuerberater müssen seit 1.1.2023 elektronisch über das beSt einreichen (§ 52d FGO). → Klagen per Post/Fax durch Steuerberater sind unwirksam.
Klagefrist: 1 Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO). → Fristwahrend beim Finanzgericht oder beim beklagten Finanzamt einreichbar.
Wiedereinsetzung: möglich; Nachholfrist nur 2 Wochen.
Mindestinhalt der Klage (§ 65 Abs. 1 FGO):
Kläger
Beklagter
angefochtener Verwaltungsakt (z. B. Kopie der Einspruchsentscheidung)
Fehlende Angaben können innerhalb einer Ausschlussfrist nachgereicht werden (§ 65 Abs. 2 FGO).
Klageart muss nicht ausdrücklich genannt werden – ergibt sich aus dem Klagebegehren (Auslegung nach § 133 BGB).
Wie läuft das Verfahren vor dem FG ab?
Wer ist Präsident des BFH?
Dr. Hans-Josef Thesling.
Was sind die Aufgaben des BFH?
Aufgabe des BFH als sog. Revisionsgereicht ist es, allgemeine Grundsätze zur Auslegung
und Anwendung des Gesetzes herauszuarbeiten, um so für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung
zu sorgen. Darüber hinaus obliegt ihm die Fortbildung des Rechts. Vielen Entscheidungen
des Bundesfinanzhofs kommt demgemäß grundsätzliche Bedeutung zu.
Wie unterscheiden sich FG und BFH?
Der BFH prüft nur Rechtsfragen, nicht den Sachverhalt. Neue Tatsachen oder Beweismittel sind unzulässig. Er ist an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO).
Das FG ermittelt den Sachverhalt und entscheidet über Tatsachen und Recht, der BFH nur über Rechtsfragen.
Für wen sind Entscheidungen des FG verbindlich?
Die Bindung eines FG‑Urteils gilt nur für den entschiedenen Einzelfall. In anderen Veranlagungszeiträumen kann das Ergebnis also abweichen. In der Praxis orientieren sich Finanzämter aber oft an rechtskräftigen FG‑Urteilen, weil erwartet wird, dass das Gericht in ähnlichen Fällen gleich entscheidet. Ein Rechtsanspruch auf diese Übertragung besteht jedoch nicht.
Für wen sind Entscheidungen des BFH verbindlich?
Die BFH‑Entscheidungen binden eigentlich nur die Beteiligten, werden aber meist auf Parallelfälle übertragen, weil ihre Rechtssätze in Richtlinien und Verwaltungsanweisungen einfließen. Verbindlich für die Finanzverwaltung sind nur Entscheidungen, die das BMF im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht – außer es gibt einen Nichtanwendungserlass. Bei einem Nichtanwendungserlass sollen Finanzämter die BFH‑Entscheidung nicht über den Einzelfall hinaus anwenden. Bestätigt der BFH seine Rechtsprechung erneut, wird sie anschließend regelmäßig allgemein angewendet. Manchmal wird die BFH‑Rechtsprechung durch ein Nichtanwendungsgesetz gesetzlich korrigiert. § 110 FGO
Welchen Rechtscharakter haben Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften
und wie kommen sie zustande?
Gesetze: Werden im parlamentarischen Verfahren (Art. 76–82 GG) beschlossen; Entwurf → Beratungen → Zustimmung Bundesrat → Unterschrift Bundespräsident → Inkrafttreten.
Verordnungen: Von Regierung/Ministerien erlassen; dienen der Durchführung von Gesetzen; meist mit Zustimmung des Bundesrats.
Verwaltungsanweisungen: Keine Rechtsnormen; binden nur die Finanzverwaltung, nicht Bürger oder Gerichte; geben die Verwaltungsauffassung wieder – bei Nachteilen bleibt dem Steuerpflichtigen meist nur der Rechtsweg.
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