Wer ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet?
Grundsätzlich ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen (§ 238 Abs. 1 HGB).
Die Buchführungspflicht umfasst die Führung von Büchern, die Aufstellung eines Inventars sowie die Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Jahresabschlusses.
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