Auslegung
“dient der Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vetrages o sonstg. Willenserklärungen, wenn Sinn sich nicht eindeutig aus Text ergibt.”
Staatliche Eingriffe sind sowohl Verbote als auch Gebote
Gutachtenstil (Prüfung einer Norm)
Aufgabenstellung: “Subsumieren sie folgende Sachverhalte”
Obersatz: Hypothese
Definition: Definition der Tatbestandsmerkmale
Subsumtion: Zuordnung des konkreten Sachverhalts unter die Tatbestandsmerkmale
Konklusion: Feststellung des Ergebnisses
Beispiel:
Stufenbau der Nationalen Rechtsordnung
Grundgesetz
Parlamentsgesetze (Legislative)
üblw. einfach als “Gesetz” bez.
Rechtsverordnungen, Satzungen etc.
Untergesetzliche Normen der Exekutive
Vorschriften ohne Gesetzesqualität
Richtl. der Vw; techn. Normen privater Urheber
Wer ist an die Grundrechte gebunden?
Grundsätzlich nur der Staat. (Exekutive, Legislative, Judikative)
Was versteht man unter mittelbarer Drittwirkung der Grundrechte?
Grundrechte entfalten auch Wirkung zwischen Bürgern, wenn Gericht über Rechtsstreit zu entscheiden hat und dabei anzuwendenes Gesetz verfassungskonform auslegen muss (sog. Drittwirkung).
Prüfungsschema Grundrechtsverletzung
I. Schutzbereich
persönlicher Schutzbereich (wer wird geschützt?):
Jedermann oder nur Deutsche
Sachlicher Schutzbereich (was wird geschützt?):
Verhaltensweise/Rechtsgut
II. Eingriff
Klassischer Eingriff:
Staatliches Handeln (unmittelbares und gezieltes Verbot oder Gebot) ODER
Sonst. belastende Wirkung staatlichen Handelns
(zumind. bei intensiver Beeinträchtigung)
III. Rechtfertigung
Schranke: Gesetzesvorbehalt
“Schranke-Schranke”
(v.a. Verhältnismäßigkeits-Grundsatz)
legitimer zweck
geeignetheit
Erforderlichkeit
gleichwirksames, mildere mittel ?
Wann ist ein Grundrechtseingriff verhältnismäßig?
Legitimer Zweck
(Maßnahme zur Erreichung des Ziels)
(Es darf kein milderes gleich wirksames Mittel geben)
Angemessen
(Abwägung zwischen legitimen Zweck und eingeschränktes Grundrecht)
Was ist der höchste Wert des GG? Kann ein Eingriff gerechtfertigt werden?
Menschenwürde
Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG “unantastbar”
ein Eingriff kann nicht gerechtfertigt werden!
Kann Menschenwürde in Art. 1 GG durch Änderung des GG abgeschafft werden?
Nein,
Art. 79 Abs. 3 GG: Änderung der in Art. 1 GG (und Art. 20) niedergelgten Grundsätze unzulässig “Ewigkeitsgarantie”
Welche Grundrechte ergebn sich durch Art. 2 GG?
Allg. Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Rech auf Leben und körperliche Unversertheit
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
Freiheit der Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Persönlichkeitsrecht nur in Verbindung mit Art. 1 !!!
Allg. Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
Was ist unter dem vorbehalt der “Verfassungsmäßigen Ordnung” zu verstehen?
(z.B. in Art. 2 Abs. 1 GG)
Hiermit sind alle Gesetze gemeint!
“Gesamtheit der Normen, die formell und materiell mit der Verfassung im Einklang stehen -> einfacher Gesetzesvorbehalt”
Lösen sie den folgenden Fall:
Der unberechenbare und bewaffnete Bankräuber B hat die Geisel G in seiner Gewalt und droht diese zu töten. Um G zu retten, erschießt der Polizist P den B mit einem gezielten Schuss in das Herz. Ist ein solcher Schuss mit dem Grundgesetz vereinbar? Die gesetzliche Grundlage für eine gezielte Tötung kann sich aus dem Bayrischen Polizeirecht ergeben.
I Schutzbereich
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG: Recht auf Leben und die körperliche Unversertheit
II Eingriff
Eingriff in das Recht auf Leben. Jedoch nicht Verstoß gegen Menschenwürde.
III Rechtfertigung
Vorbehalt der Verfassungmäßigen Ordnung j´liegt vor, da gezielte Tötung gesetzliche Grundlage im Bayrischen Polizeirecht
Legitimer Zweck ja, da Geisel gerettet werden soll / Schutz Unschuldiger
Geeignetheit, maßnahme muss zur Erreichung des Zwecks erforderlich sein, ja
Erforderlichkeit Ja, Schuss auf die Gliedmaßen wäre kein milderes, gleich effektives Mittel, dies würde ein Risiko für die Geisel bedeuten
Rechtfertigung: JA, Schutz unschuldiger Leben überwiegt körperliche Unversertheit des Angreifers.
Wer wird von Art. 12 Abs 1 geschützt?
Nach Wortlaut, alle Deutschen.
a.G.d. Europarechts sind staatsangehörige von EU/EWR Staaten den Deutschen gleichzustellen
Warum ist das Kriterium der berufsregelnden Tendenz bei Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG erforderlich?
Nicht jede Norm, die ein beruf irgendwie betrifft, verletzt die Berufsfreiheit.
Nur Normen, die hauptsächlich berufliche Tätigkeiten betreffen, zählen als Eingriff in Art. 12 GG.
Eine Norm hat berufsregelnde Tendenz, wenn sie:
gezielt die Ausübung eines Berufs ordnet, beschränkt oder lenkt
berufsregelnde Tendenz ist erforderlich, da viele Normen irgendwie Auswirkungen auf ein Beruf haben können. Art. 12 Abs. 1 GG wäre sonst konturenlos und kaum noch sinnvoll anwendbar.
Unterscheidung Berufsausübungsschranken, subjektive Berufszulassungsschranken und objektive Zulassungsschranken?
Berufsausübungsschranken
“Wie” übt man den beruf aus
subjektive Berufszulassungsschranken
Zulassung zum Beruf hängt von kriterien ab (in der Person)
objektive Berufszulassungsschranken
Abhängigkeit von kriterien welche nicht in der person liegen und somit nicht individuell beeinflussbar sind
staatliche Neutralitätspflicht
Art. 4 Abs 1 i.V.m. Art 6 Abs. 2 GG
!!
Was kennzeichnet eine Meinung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG?
Eine Meinung kennzeichnet sich im Kern durch ein Werturteil. Stellungnahme, geprägt durch ein Dafürhalten
In der BRD ist grundsätzlich alles erlaubt, was nicht verboten ist!
Spezieller Schutz der Privatsphäre und Wohnung (in Verbindung mit APR)
Art. 10 GG (Brief- und Fernmeldegeheimnis) und Wohnung Art. 13 GG
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Art. 2 I GG iVm Art. 1 I GG
Die Berufsfreiheit schützt jede Tätigkeit die nicht schlechthin verboten ist
Allgemeine Handlungsfreiheit - Auffanggrundrecht
Die Berufswahlfreiheit wird stärker geschützt als die Berufsausübungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit darf nur durch solche Gesetze eingeschränkt werden,die nicht an den Inhalt einer bestimmten Meinung anknüpfen,sondern dem Schutz eines allgemeinen Rechtsguts dienen.
(z. B. Menschenwürde, öffentlicher Frieden, Persönlichkeitsrechte)
„Diese Meinung ist verboten, weil sie verfassungsfeindlich ist.“
➡️ richtet sich gegen den Inhalt der Meinung
„Äußerungen sind verboten, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährden.“
➡️ richtet sich gegen die Wirkung, nicht gegen die Meinung
Was bedeutet berufsregelnde Tendenz?
Eine Maßnahme hat berufsregelnde Tendenz, wenn sie gezielt die Ausübung oder den Zugang zu einem Beruf regelt.
Reine allgemeine Regelungen mit nur mittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen reichen nicht aus.
Merksatz:
Trifft die Regel den Beruf als Beruf → Art. 12 GG Berufsfreiheit greift (+).
Beispiele:
Ladenöffnungszeiten → (+)
Zulassungsvoraussetzungen → (+)
Allgemeines Rauchverbot → (−)
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