Unternehmensformen - Grundlagen
Unternehmensform = Rechtsform
regelt Innenverhältnis ( zwischen Gesellschafter )
regelt Außenverhältnis ( gegenüber Kunden, Lieferanten, Staat)
Wahl beeinflusst: Haftung, Steuern, Kapital, Führung
Langfristige Entscheidung - bei Änderungen Umwandlung möglich
Handelsregister
Amtliches Verezeichnis beim Amtsgericht
HR A: Einzelkaufleute, Personengesellschaften
HR B: Kapitalgesellschaften
Zweck: Transparenz und Rechtssicherheit
Eintragungspflicht: Kaufleute (§1 HGB) Kapitalgesellschaften immer (§6 HGB)
Kein öffentlicher Glaube, aber Vermutung der Richtigkeit
Firma ( Firmenname )
Name, unter dem Geschäfte geführt werden
Muss Rechtsform enthalten
Arten: Personenfirma ( Name ), Sachfirma ( Tätigkeit), Fantasiefirma
Irreführende Namen verboten
Haftung
Haftung = für Schulden einstehen
Gesamtschuldnerisch: jeder haftet für alles
Wichtigstes Unterscheidungsmerktmal der Rechtsformen
Natürliche vs. Juristische Person
Natürliche Person: Mensch
Juristische Person : rechtlich selbstständige Organisation
Juristische Person handeln über Organe z.B. Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
Einzelunternehmen
Gründer : 1 Person
Haftung : unbeschränkt ( Privat )
Leitung : Inhaber
Kapital : kein Mindestkapital
Steuer : Einkommenssteuer
Vorteil : einfach, flexibel
Nachteil : hohes Risiko
OHG ( Offende Handelsgesellschaft )
Gründer : mind. 2
Haftung : alle Gesellschafter unbeschränkt
Leitung : alle Gesellschafter
Steuer : Einkommensteuer
Besonderheit : hohe Kreditwürdigkeit
KG ( Kommanditgesellschaft )
Gesellschafter : Komplementär , Kommanditist
Haftung : Komplementär - Haftet voll ; Kommanditist - haftet mit Einlage
Leitung : nur Komplementär
Vorteil : Kapitalgeber ohne Mitspracherecht
GmbH
Mindestkapital : 25.000 Euro
Haftung : nur Gesellschaftsvermögen
Organe : Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung
Steuer : Körperschaftssteuer ( 15% )
Vorteil : Haftungsbegrenzung
Nachteil : Hohe Kosten
UG ( Mini GmbH )
Mindestkapital : ab 1 Euro
Haftung : Gesellschaftsvermögen
Rücklage : 25 % Gewinn bis 25.000 Euro
Keine Sacheinlage
Ziel : spätere GmbH
Steuer : Körperschaftssteuer
AG ( Aktiengesellschaft )
Mindestkapital : 50.000 Euro
Kapital : Aktien
Organe : Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Steuer : Körperschaftsteuer
Vorteil : viel Kapital Möglich
Nachteil : hoher Aufwand
Mischformen
GmbH & Co. KG
GmbH = Komplementär
Keine natürliche Person haftet voll
KGaA
Mischung aus KG und AG
Genossenschaft (eG)
Zweck : Förderung der Mitglieder
Haftung : Genossenschaftsvermögen
Prinzip : Solidarität
Organe : Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung
Konzentrationsformen
Kartell : Wettbewerb einschränken ( meist Verboten )
Konzern : einheitliche Leitung
Trust : vollständige Verschmelzung
Joint Venture : gemeinsames Projekt
Interessengemeinschaft : Lose Zusammenarbeit
Hauptfunktionen im Unternehmen
Leitung : Ziele, Planung, Kontrolle
Beschaffung : Material, Personal, Kapital
Entwicklung : neue Produkte
Fertigung : Produktion
Absatz : Marketing und Verkauf
Verwaltung : Organisation und Rechnungswesen
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