Prüfungsaufbau §832 BGB
Besteht eine gesetzliche oder vertragliche Aufsichtspflicht?
Liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Handlung vor?
Liegt die Schuld beim Aufsichtspflichtigen?
Wurde die Sorgfalts-/Aufsichtspflicht durch die Eltern oder Beauftragten verletzt
Welchen Umfang erfordert die Aufsichtspflicht (insbesondere bei der Vorbereitung von Aktivitäten im Einzelnen)?
Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich u.a. nach Alter, Eigenarten und Bedürfnissen, Charakter, Gruppengröße, Besonderheiten der Örtlichkeiten, sowie der Gefährlichkeit und den besonderen Gefahrenquellen der Aktivität
Vollständiger und schriftlicher Nachweis über die Informations-, Kontroll-, und Sanktionspflichten
Teilnehmer müssen über mögliche Gefahren, Handhabung von Geräten, sowie Regeln und Konsequenzen der Nichteinhaltung von Regeln informiert werden
Bei Verstößen gegen Regeln → Sanktionen
Informationspflichten
Sicherstellen, dass die Teilnehmenden über mögliche Gefahren und Verhaltensregeln informiert sind (z. B. Nutzung von Geräten,Gefahrenstellen)
Kontrollpflichten:
Überwachen, ob die Regeln verstanden und eingehalten werden
Schrittweise Anleitung bei komplexen Aufgaben.
Sanktionspflichten:
Bei Verstößen angemessene Konsequenzen ziehen (unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit).
Ob und wie kann Aufsichtspflicht delegiert werden?
Aufsichtspflicht kann delegiert werden, Ersatzperson muss nachweislich eingewiesen und auf Kompetenz und Zuverlässigkeit geprüft sein
Sobald eine weitere Aufsichtsperson hinzukommt, entfällt die der delegierenden Person NICHT
Zusammenfassung
1. Umfang der Aufsichtspflicht – was heißt das?
Die Aufsichtspflicht ist nicht immer gleich stark, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Alter der Kinder/Jugendlichen
Charakter (ruhig, impulsiv, risikofreudig)
Bedürfnisse / Entwicklungsstand
Gruppengröße
Ort (Spielplatz, Straße, Schwimmbad)
Gefährlichkeit der Aktivität (Basteln vs. Klettern)
👉 Je jünger, gefährlicher oder unübersichtlicher, desto intensiver muss die Aufsicht sein.
2. Drei zentrale Pflichten der Aufsicht
a) Informationspflichten
Teilnehmende müssen informiert werden über:
mögliche Gefahren
Regeln
richtige Nutzung von Geräten
Konsequenzen bei Regelverstößen
Beispiel:
Vor einem Ausflug:
„Niemand verlässt die Gruppe“
„Nicht auf Bäume klettern“
„Was passiert, wenn Regeln gebrochen werden“
b) Kontrollpflichten
Es reicht nicht, Regeln nur zu erklären
Aufsichtsperson muss:
überprüfen, ob Regeln verstanden wurden
beobachten, ob sie eingehalten werden
Bei komplexen Aufgaben:
schrittweise Anleitung
Beim Werken mit Werkzeug:
nicht nur erklären, sondern zuschauen, korrigieren, eingreifen
c) Sanktionspflichten
Bei Regelverstößen müssen angemessene Konsequenzen folgen
Sanktionen müssen:
verhältnismäßig
altersgerecht
nachvollziehbar sein
Kind ignoriert Sicherheitsregeln → Teilnahme an der Aktivität wird beendet
3. Warum ist das wichtig? (§ 832 BGB)
Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, stellt sich die Frage:
Hat die Aufsichtsperson ihre Pflicht verletzt?
4. Prüfungsaufbau § 832 BGB (vereinfacht erklärt)
Besteht eine Aufsichtspflicht?
z. B. Eltern, Lehrer, Erzieher, Jugendleiter
Liegt ein Schaden vor?
Kind verletzt jemanden oder beschädigt etwas
Hat die Aufsichtsperson schuldhaft gehandelt?
zu wenig informiert?
nicht kontrolliert?
keine Konsequenzen gezogen?
Wurde die erforderliche Sorgfalt verletzt?
Wenn ja → Haftung
Wenn nein → keine Haftung
5. Gesamtbeispiel
Jugendleiter erklärt keine Regeln
Kinder spielen unbeaufsichtigt
Ein Kind verletzt ein anderes
➡️ Aufsichtspflicht verletzt, weil:
Informationspflicht ❌
Kontrollpflicht ❌
Sanktionspflicht ❌
➡️ Haftung nach § 832 BGB möglich
Merksätze für die Klausur
Aufsicht = informieren + kontrollieren + reagieren
Erklären allein reicht nicht
Je größer die Gefahr, desto strenger die Aufsicht
Delegation und Beispiel
Was bedeutet das?
1. Aufsichtspflicht kann delegiert werden
Die Aufsichtspflicht (z. B. über Kinder oder Schutzbefohlene) kann an eine andere Person übertragen werden.
Das geht nicht beliebig, sondern nur, wenn:
die Ersatzperson geeignet ist,
sie zuverlässig ist,
und klar eingewiesen wurde (was darf sie, worauf muss sie achten).
➡️ Wer delegiert, muss vorher prüfen und anleiten.
2. Delegation bedeutet nicht: Verantwortung komplett loswerden
Auch wenn eine zweite Aufsichtsperson dazukommt:
Die ursprüngliche Aufsichtspflicht entfällt nicht automatisch
Die verantwortliche Person bleibt mitverantwortlich.
➡️ Delegieren = teilen, nicht abgeben
Konkretes Beispiel
Situation
Eine Erzieherin betreut eine Kindergruppe.
Sie bittet eine Praktikantin, kurz auf die Kinder aufzupassen.
Voraussetzungen erfüllt?
Praktikantin ist:
alt genug,
zuverlässig,
eingewiesen („Kinder nicht allein rauslassen“).
➡️ Delegation grundsätzlich möglich
Jetzt passiert ein Schaden
Ein Kind verletzt sich, weil niemand richtig aufpasst.
Folge
Nicht nur die Praktikantin,
sondern auch die Erzieherin kann verantwortlich sein,
wenn sie:
die Person schlecht ausgewählt hat,
nicht richtig eingewiesen hat,
sich komplett entzogen hat.
Merksätze (sehr wichtig)
Aufsichtspflicht ist teilbar, aber nicht vollständig abgebbar
Wer delegiert, bleibt verantwortlich
Auswahl + Einweisung + Kontrolle sind Pflicht
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