Wie unterscheiden sich Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft?
Inhalte und rechtliche Beschränkungen
Grundsätzlich
Rechtliche Betreuungs- und Vertretungsformen für Minderjährige
Eingreifen, wenn Eltern nicht oder nicht vollständig für das Kind sorgen können
1. Beistandschaft (§§ 1712 ff. BGB)
Freiwillige Unterstützung für Alleinerziehende
Nur auf Antrag eines Elternteils (meist der Mutter)
Keine Einschränkung der elterlichen Sorge
Beistand handelt nur in bestimmten Angelegenheiten
Typische Aufgaben:
Feststellung der Vaterschaft
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
2. Pflegschaft (§§ 1809 ff. BGB)
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge
Pfleger wird nur für einzelne Bereiche bestellt
Eltern bleiben im Übrigen sorgeberechtigt
Typische Fälle:
Vermögenssorge
Interessenkonflikte zwischen Eltern und Kind
3. Vormundschaft (§§ 1773 ff. BGB)
Vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes
Voraussetzungen:
Keine Eltern vorhanden oder
Eltern dauerhaft nicht sorgefähig
Vormund übernimmt alle Bereiche der elterlichen Sorge
Endet:
Mit Volljährigkeit
Oder Wegfall der Voraussetzungen
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