IST Kaufmann § 1 Abs. 1 HGB
Erlangt Kaufmanneigenschaft durch Gewerbebetrieb
erfordert Kaufmännische Buchführung oder
Kaufmänische Bezeichnung (Firma)
deklaratorische / feststellende Wirkung § 29 HGB
Kriterien für kaufmännischer Geschäftsbetrieb (Buch zu führen)
Grüße des Unternehmens
Standorte
Reginale, Bundesweite oder Internationale Tätigkeit
Kreditvolumen
Anzahl der Beschäftigten
Vielfältiges Waren und Leistungsangebot
Vorraussetzung für ein Gewerbe
Selbstständig
Pnmäßigkeit / Dauerhaftigkeit
Gewinnerzielungsabsicht
kein freier Beruf (Arzt, Anwalt, Künstler)
Keine Urproduktion
Vorraussetzungen für das Vorliegen eines Handelsgewerbe vorliegt
Handelsgewerbe erfordert einen kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb gem. § 1 Abs. 2 HGB
Gesamtbild entscheidend
Kann Kaufmann § 2 bzw. 3 HGB
Kaufmanneigenschaft durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister
Eintragung gilt als rechtsbegründend
bspw.: Kleingewerbe, Forst- Landwirtschaftliche Betriebe
konstitutive / begründende Wirkung § 29 HGB
Kaufmann Kraft Eintragung § 5 HGB
Freiwillig
Form Kaufmann § 6 HGB
Kaufmannseigenschaft wird kraft Rechtsform erlangt
Nahezu alle Gesellschaften
Regelung in § 6 HGB
Scheinkaufmann / Kaufmann kraft Rechtscheins § 242 BGB
Personen die sich gegen Dritten als Kaufmann suggerieren
Sonderrecht der Kaufleute
Berechtigung eine Firma als Namen zu führen
Unter Firma betreiben sie ihre Geschäfte
Können klagen oder verklagt werden
Formvorschriften gelten teilweise nicht (Bürgschaft, Schuldversprechen und -anerkenntnis)
Schweigen auf Geschäftsbesorgungsverträge / kaufm. Bestätigungsschreiben
Vergütung ohne Ausdrückliche Vereinbarung
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
Untersuchungs- und Rügepflichten beim Handelskauf
Anwendbar wenn eine Person Kaufmann ist => sonst BGB
Auch Privat tätig werden muss aber abgegrenzt werden. (Kaufmann hat beweislast)
Firmengrundsätze
Name unter dem Kaufleute Geschäfte betreiben / verklagt werden und klagen können => § 17 HGB
Freie Wahl zwischen Personen-, Sach- und Fantasienamen (kombination möglich: Mischfirma) abgeleitete Firma
Firmenklarheit (Müller Stahlgrosshandel) §§ 18 Abs. 2 HBG
Firmenwahrheit (Täuschung unter Umfang) § 19 HGB
Firmenunterscheidbarkeit (keine Verwechslungsgefahr) §§ 18 Abs. 1, 30 Abs. 1 HGB
Firmeneinheit (ein und dasselbe Unternehmen nur eine Firma)
Firmenbeständigkeit (Änderung Inhaber darf Firma weitergeführt werden) §§ 21, 22, 24 HGB
Öffentlichkeit (Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister) §§ 29, 31, 33, 34, 106 ff HGB
Handelsregister
Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Registergericht § 8 HGB
nur noch elektronisch geführt
Wichtige Infos zu Kaufleuten und Unternehmen
Meldepflichtige Ereignisse:
Umfirmung
Insolvenz
Erteilung Prokura
Bestellung und Abberuffung Geschäftsführer
Abteilung A: Eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften
Abteilung B: Kapitalgesellschaften
Öffentlich: Jeder kann einsicht nehmen und auf Richtigkeit verlassen § 9 HGB
Was nicht im HR steht, existiert nicht, ausser es ist positiv bekannt(noch nicht eingetragen jedoch mitgeteilt)
Funktionen des Handelsregisters
Publitätsfunktion § 15 HGB
Dritter sol auf Schweigen des HR bzgl. eintragungsplichtiger Tatsachen vertrauen können (negative Publizität)
Dritter smuss das Reden des HR bzgl. bekannter/eingetragener Sachen gegen sich geltend machen (positive Publizität)
Gutgläubiger kann grundsätzlich auf unrichtig bekanntgemachte (nicht eingetragene) eintragusnpflichtiger Tatsachen berufen (positive Publizität)
Schutz- und Vertrauensfunktion
Kontrollfunktion
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