Buffl

Klausurnähe

AF
by Arwid F.

Ein 16-jähriger Patient kommt allein in die Praxis und bittet um Behandlung wegen einer sexuell übertragbaren Erkrankung. Er sagt ausdrücklich, seine Eltern dürfen nichts erfahren. Der Arzt hält den Jugendlichen für sehr reif und einsichtsfähig. Eine Woche später rufen die Eltern an und verlangen Auskunft über Diagnose und Behandlung.

Aufgabe (10 Punkte): Erstelle eine Prüfungsskizze in 8–12 Stichpunkten, wie du die Frage „Darf/muss der Arzt den Eltern Auskunft geben?“ rechtlich prüfst. (Stichworte: Schweigepflicht, Einwilligungsfähigkeit, Elternrecht, Datenschutz, ggf. Kindeswohl.)


  1. Ausgangspunkt: Schweigepflicht – strafrechtlich § 203 StGB, ggf. berufsrechtlich (Schweigepflicht) als Anker.

  2. Einwilligungsfähigkeit des 16-Jährigen – Einsichtsfähigkeit in Diagnose/Behandlung/folgen; hier eher wahrscheinlich.

  3. Folge bei Einwilligungsfähigkeit: – Patient entscheidet selbst über Behandlung und über Weitergabe von Informationen; Eltern haben dann kein automatisches Auskunftsrecht.

  4. Folge bei fehlender Einwilligungsfähigkeit: – Eltern als Sorgeberechtigte entscheiden/werden informiert, soweit nötig.

  5. Datenschutz/Informationsweitergabe – Weitergabe an Eltern = „Offenbaren“/Datenübermittlung → nur mit Befugnis/Einwilligung.

  6. Kindeswohl-Grenze / Schutzpflichten – Nur wenn konkrete Gefährdung droht (z. B. Selbst-/Fremdgefährdung), könnte eine Durchbrechung der Schweigepflicht überhaupt in Betracht kommen (rechtfertigender Notstand etc.).

  7. Praktischer Umgang: – Eltern freundlich abweisen; dem Jugendlichen ggf. Beratung anbieten (z. B. Unterstützung, freiwillige Einbeziehung), aber ohne Zwang.

  8. Dokumentation – Einschätzung der Einwilligungsfähigkeit, Wunsch nach Vertraulichkeit, Aufklärung/Behandlung dokumentieren.


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Arwid F.

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