Teilbereiche des ReWe
-Externe Rechnungslegung (-wesen) (financial accounting)
Handels und Steuerbilanz -> Unternhemensdarstellung nach Außen, bestehend aus Bilanz und G&V Rechnung
-Internes ReWe (management accounting)
Kosten- & Leistungsrechnung -> Entscheidungsgrundlage für weitere Abläufe
-Betriebliche Statistik und Vergleichsrechnung
-Planungsrechnung zur Abbildung der Auswirkungen der Strategie (Finanzmodell) -> Business Planning
Aufbau ReWe
Externes Rechnungswesen = Finanzbuchhaltung
Jahresabschluss
Konzernabschluss
Steuerbilanz
Internes Rechnungswesen = Betriebsbuchhaltung
Kosten- und Leistungsrechnung
Unterschied Konzern- und Jahresabschluss
Konzern = Gesamtheit aus Muttergesellschaft und allen Tochtergesellschaften
=> Daraus folgt der Konzernabschluss
wird nach IFRS berechnet bei börsennotierten Unternehmen
wird nach HGB berechnet bei nicht bösennotierten Unternehmen
Für jede einzelne Gesellschaft gilt der Einzelabschluss = dh. der sogenannte Jahresabschluss
wird nach HGB berechnet
Definition Liquidität
Liquidität bedeutet wie viel Geld tatsächlich zur Verfügung steht, also ob ein Unternehmen seine Zahlungen rechtzeitig leisten kann
-> es geht um Ein- und Auszahlungen von Geld
Bsp.:
-Kunde zahlt 1000 Euro -> Liquidität steigt
-Miete wird überwiesen -> Liquidität sinkt
! Ein Unternehmen kann liquide sein, auch wenn es keinen Gewinn macht und umgekehrt
Definition Erfolg
Erfolg meint, ob ein Unternehmen wirtschaftlich gut gearbeitet hat. Er zeigt sich im Gewinn oder Verlust und wird über Erträge und Aufwendungen ermittelt, unabhängig davon, wann Geld fließt
-> Es geht um Leistungen und Kosten, nicht um den Zahlungszeitpunkt
-Ware verkauft für 1000 Euro auf Rechnung -> Erfolg +1000 Euro, obwohl noch kein Geld da ist
-Abschreibung 200 Euro -> Erfolg -200 Euro, obwohl kein Geld fließt
Unterschied Liquidität und Erfolg
Liqudität betrachtet den Geldfluss und die Frage kann ich zahlen -> Erfolg hingegen betrachtet das wirtschaftliche Ergebnis und fragt, ob ich profitabel arbeite
Bsp:
Man verkauft etwas für 10.000 Euro auf Rechnung:
-Erfolg: +10.000 Euro
-Liquidität: 0Euro, bis der Kunde zahlt
=> Darum können Firmen pleite gehen, obwohl sie Gewinn machen - wegen fehlender Liquidität
Was ist eine Abschreibung?
Der Wert eines Gegenstands wird als Aufwand erfasst, weil er sich abnutzt oder an Wert verliert -> demnach verteilt man die Anschaffungskosten über mehrere Jahre
Bsp: Ein Computer kostet 1200 Euro. Nutzungsdauer: 3 Jahre -> Abschreibung pro Jahr: 400 Euro
Warum muss man im ReWe abschreiben?
-Richtiger Gewinn wird ermittelt -> ohne Abschreibung würde im Kaufjahr der Gewinn stark sinken und in den Folgejahren der Gewinn zu hoch aussehen => durch Abschreibung werden die Kosten gerecht auf die Nutzungsjahre verteilt
-Ein 5 Jahre alter Laptop ist nicht mehr so viel wert wie am ersten Tag. Durch Abschreibung wird der Buchwert realistisch angepasst
-mit Abschreibung kannst du Jahre besser vergleichen -> sonst sähe ein Jahr schlecht aus und die nächsten künstlich gut
-Abschreibung senkt den Gewinn, wodurch weniger Steuern gezahlt werden müssen
Zuordnung der Stromgrößen und Teilbereiche des ReWe für Liquidität und Erfolg
Zielgröße
Stromgrößen
Liquidität
Einzahlungen/ Auszahlungen
Einnahmen/ Ausgaben
Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung), Investitionsrechnung
Finanzierungsrechnung
Erfolg
Erträge/ Aufwendungen
Leistungen/ Kosten
Gewinn- und Verlustrechnung (Bilanz)
Unterscheidung Kostenrechnung und Bilanzierung
Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschlusses:
-Zahlungsbemessungsfunktion (va. für Gläubigerschutz) -> pessimistische Bilanzierung (Unternehmensdarstellung)
Ermittlung des ausschüttbaren Jahresabschlusses
Ausschüttungssperren
Mindestausschüttung
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
-Informationsfunktion -> realistische Bilanzierung (UNternehmensdarstellung)
Dokumentationsfunktion
Rechenschaftsfunktion
Publizitätsfunktion
=> konträre Funktionen
Wenn sie Geld in die Aktien eines börsennotierten Unternehmens investieren möchten, welchen Abschluss sollten Sie sich vorzugsweise anschauen?
=> den IFRS-Konzernabschluss
-> den IFRS Einzelabschluss wäre auch noch denkbar, allerdings sind diese freiwillig und machen die Unternehmen daher i.d.R. nicht
Zweck des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaft:
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternhmens § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB
Handelsrechtliche Buchführungspflicht und Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses
jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen (doppelte Buchführung) und einen Jahresabschluss aufzustellen
Ausnahme: kleiner Einzelkaufmann
Umsatzerlöse < gleich 800.000 Euro und
Jahresüberschuss < gleich 80.000 Euro
in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
Kaufmannsbegriff
Gewerbebegriff im HGB:
planmäßige, auf Dauer angelegte Tätigkeit
+
Selbstständigkeit
Gewinnerzielungsabsicht, zumindest nachhaltige Tätigkeit am Markt
keine freiberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit
=> Folge:
auch Land- und Forstwirte betreiben ein Gewerbe i.S.d. HGB
Vermögensverwaltungsgesellschaft kann Kfm. werden
Entweder Gewerbe oder Freiberuf
bsp. Zahnarzt, Lehrer, Hebammen… sind keine Kaufmänner, da kein Gewerbe
=> Was ist ein Freiberuf?
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz §1
-> best. berufliche Qualifikationen machen einen zum Freiberufler
wesentliche Kriterien für das Vorliegen eines Handelsgewerbes:
-Art der Geschäftstätigkeit, zB.
Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen und der Geschäftsbeziehungen
Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten
Weiträumigkeit der Tätigkeit
Umfangreiche Werbung …
-Umfang der Geschäftstätigkeit, zB.
Umsatzvolumen
Anlage- und Umlaufvermögen
Zahl und Funktion der Beschäftigten
Größe des Geschäftsfeldes, Zahl und Organisation der Betriebsstät
Personengesellschaften
OHG -> Offene Handelsgesellschaft = zwei Personen zusammengeschlossen, haften beide zu 100% mit Privatvermögen
KG -> Kommanditgesellschaft
=> Personenhandelsgesellschaften
GbR -> Gesellschaft bürgerlichen Rechts
PartG -> Partnerschaftsgesellschaft
=> keine Kaufmänner
Kapitalgesellschaften
GmbH (UG)
AG
SE
KGaA
Körperschaften
Stiftung
e.V. (eingetragener Verein)
eG (eingetragene Genossenschaft)
Größenklassen von Kapitalgesellschaften
Abgrenzungsmerkmal
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Durchschnittliche Arbeitnehmer pro Jahr (Quartalsende)
Kleinstkapitalgesellschaft
<=0,45 mio. Euro
<= 0,9 mio. Euro
<= 10 Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaft
<= 7,5 mio. Euro
<= 15 mio. Euro
<= 50 Arbeitnehmer
Mittelgroße Kapitalgesellschaft
> 7,5 mio. und <= 25 mio. Euro
>15 mio. <= 50 mio. Euro
> 50 und <= 250 Arbeitnehmer
Große Kapitalgesellschaft
>25 mio. Euro
> 50 mio. Euro
> 250 Arbeitnehmer
! Erfüllung von mindestens zwei Merkmalen an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
Wichtig zu Kleinskapitalgesellschaften im HGB
Alles was im HGB als kleine Kapitalgesellschaft bezeichnet wird, meint auch Kleinstkapitalgesellschaften -> Es wird nur die Kleinstkapitalgesellschaft gemeint, wenn sie ausdrücklich genannt wird
Besonderheiten bei den Größenklassen von Kapitalgesellschaften
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften werden stets als große Kapitalgesellschaften behandelt -> §267 Abs. 3 Satz 2 HGB
Sondervorschriften für
Aktiengesellschaften
Kommanditgesellschaften auf Aktien
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Großunternehmen
Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände -> Bilanzierung
-Im Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip §253 Abs. 4 HGB => Abschreibungspflicht auf niedrigeren Korrekturwert, auch wenn die Wertminderung vorraussichtlich nicht dauerhaft ist
-Im Anlagevermögen: gemildertes Niederstwertprinzip §253 Abs. 3 HGB
Wertminderung voraussichtlich dauernd => Abschreibungspflicht auf niedrigeren Korrekturwert
Wertminderung vorraussichtlich nicht dauernd => Abschreibungsverbot (Abschreibungswahlrecht im Finanzanlagevermögen)
Aufstellungsumfang und Aufstellungspflichtiger für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften
Aufstellungsumfang:
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufstellungspflichtiger:
Einzelkaufmann
Gesellschafter
Aufstellungsumfang und Aufstellungspflichtiger Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften
Anhang
=> ergibt den Jahresabschluss
zzgl. Lagebericht
Vorstand
Geschäftsführer
Aufstellungsumfang und Aufstellungspflichtiger für Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
Kapitalflussrechnung
Eigenkapitalspiegel
optional: Segmentberichterstattung
Aufstellungsumfang und Aufstellungspflichtiger für Genossenschaften
Zeitlicher Ablauf der Bilanzierung
Aufstellung
ggf. Prüfung
ggf. Feststellung
ggf. Offenlegung
Aufstellungsfristen Bilanzierung
Große Kapitalgesellschaft: 3 Monate
Mittelgroße Kapitalgesellschaft: 3 Monate
Kleine Kapitalgesellschaft (auch Kleinstkapitalgesellschaft): 6 Monate (Fertigstellung)
-> alle anderen: innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit
-> dh. regelmäßig innerhalb eines Jahres, in einer Krise jedoch zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern
Prüfung des Jahresabschlusses
Gliederungsvorschriften der Bilanz (§266 HGB)
Einzelkaufleute und Personengesellschaften: nur Mindestgliederung nach §247 Abs. 1 HGB
Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften: Gliederung nach §266 HGB
Kleine Kapitalgesellschaften: nur Buchstaben und römische Ziffern nach §266 HGB -> Unterposten nicht relevant
Kleinstkapitalgesellschaften: nur Buchstaben nach §266 HGB
Kreditinstitute: Gliederung nach §340a Abs. 2 HGB
Versicherungen: Gliederung nach §341a Abs. 2 HGB
Definition Bilanzansatz
Ist ein Gut oder ein Vorgang dem Grunde nach in die Bilanz aufzunehmen? (gehört etwas in die Bilanzierung?)
Definition Bilanzbewertung
Mit welchem Wert ist ein Gut oder Vorgang der Höhe nach in der Bilanz anzusetzen? (Eurowert)
Definition Bilanzausweis
Wo ist ein Gut oder Vorgang in der Bilanz auszuweisen? (In welchen Teil der Bilanz?)
Was ist ein Vermögensgegenstand
einzeln veräußerbarer Gegenstand oder einzeln veräußerbares Recht, worüber das Unternehmen verfügen kann, dh. auch
Schenkungen
selbst erstellte Sachen oder Rechte
nicht aber
wertlose Sachen oder Rechte (Vorsichtsprinzip)
nicht einzeln veräußerbare Sachen oder Rechte wie Kundenbeziehungen
Entsprechender, aber nicht deckungsgleicher Begriff im Steuerrecht: (positives) Wirtschaftsgut; IFRS: Vermögenswert
Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung von Vermögensgegenständen
zB.
Verkauf unter Eigentumsvorbehalt => Ware liegt bei uns + wird von uns verkauft, aber Eigentum eigt. noch beim Lieferanten
Sicherungsübereignung => Haben Kredit + haben Bank bspw. eine Maschine überschrieben als Sicherheit, obwohl noch unser Eigentum ist
Finanzierungsleasing => bspw. Autoleasing - Ich: wirtl. Eigentümer Autohaus: rechtl. Eigentümer
Prinzip der rechtlichen Zurechnung von Schulden
Schulden sind in die Bilanz des Schuldners (immer rechtl. Schuldner) zu übernehmen
Aktivierungsverbote
Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Aktivierungswahlrechte
selbst geschaffene Patente, Gebrauchsmuster, ungeschützte Erfindungen und Produktionsverfahren des Anlagevermögens
Aktivierungsgebote für Nicht-Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte
aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Allgemeine Bewertungsvorschriften nach HGB
Bewertungsschritt: Zugangsbewertung
erstmaliger Ansatz von Vermögensgegenständen mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Erstellung eines Abschreibungsplans für Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens
erstmaliger Ansatz der Schulden mit dem sicheren oder wahrscheinlichen Erfüllungsbetrag
Bewertungsschritt: Folgebewertung
ggf. planmäßige Abschreibung
ggf. außerplanmäßige Abschreibung gemäß dem gemilderten (AV) oder dem strengen (UV) Niederswertprinzip
ggf. Zuschreibung bzw. Wertaufholung (a.a.O.)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen…, anzusetzen §253 Abs. 1 Satz 1 HGB
Zugangsbewertung und Wertobergrenze:
erworbene Vermögensgegenstände: (fortgeschriebene) Anschaffungskosten
selbst erstellte Vermögensgegenstände: (fortgeschriebene) Herstellungskosten (= nicht Herstellkosten in der Kostenrechnung)
Fortgeschriebene AHK: Restbuchwert, der sich ergeben hätte, wenn eine außerplanmäßige Abschreibung nicht vorgenommen worden wäre
Berechnung der Anschaffungskosten §255 Abs. 1 HGB
Anschaffungspreis (lt. Eingangsrechnung, netto bei abziehbarer Vorsteuer)
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Boni…)
+ Anschaffungsnebenkosten (=Kosten für die Versetzung in die Betriebsbereitschaft bsp. Lieferkosten, Umlagerungskosten…)
+ nachträgliche Anschaffungskosten (Kosten für die Versetzung in eine verbesserte Benutzbarkeit -> bsp. Hauskauf & es ist bereits Umbau klar)
= Anschaffungskosten
!keine Opportunitätskosten
sofern das Unternehmen gemäß §15 UStG zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, sind jeweils die Nettobeträge abzusetzen
Beispiele für Anschaffungsnebenkosten
Eingangsfrachten und Zölle
Provisionen und Courtagen
Speditionskosten und Transportversicherungsaufwand
Lagergeld
Abfuhr- und Abladekosten
Grunderwerbsteuer
Aufwendungen der Begutachtung eines Kaufobjekts
Notariats-, Gerichts- und Registerkosten
Aufwendungen bei Montage- und Fundamentierungsarbeiten
Aufwendungen der Sicherheitsüberprüfung
Aufwendungen für die Abnahme von Gebäuden und Anlagen
Was zählt zu Herstellungskosten §255 Abs. 2, 2a + 3 HGB
für die
erstmalige Schaffung eines Vermögensgegenstandes
Erweiterung eines Vermögensgegenstandes
wesentliche Verbesserung des ursprünglichen Zustandes eines Vermögensgegenstandes
Entwicklung eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes (zB. Patent)
Herstellungskosten enthalten (NICHT Herstellkosten)
Kosten, die nicht zu den Herstellkosten gehören, wie zB. Verwaltungskosten (bei Ausübung des Wahlrechts)
keine kalkulatorischen, sondern nur pagatorische Kosten
Anlagevermögen sind:
Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen -> alles andere = Umlaufvermögen
Zweckbestimmung am Bilanzstichtag maßgebend
Beispiel: Tageszulassungen von Pkw bei Autohändlern
Aktivierungsverbot für:
Selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Vertragsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG
=> nach §248 Abs. 2 Satz 1 HGB besteht ein Aktivierungswahlrecht für sonstige selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (steuerrechtliches Aktivierungsverbot gem. §5 Abs. 2 EStG)
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