Worum geht es bei DAC7?
DAC 7 die Betreiber von digitalen Plattformen (wie eBay, Airbnb, Vinted oder Uber), Informationen über die Einkünfte ihrer Verkäufer an die Finanzbehörden zu melden.
Wer ist betroffen? Sowohl private als auch gewerbliche Anbieter, die Waren verkaufen, Dienstleistungen erbringen oder Immobilien/Fahrzeuge vermieten.
Die Grenze: Um Gelegenheitsverkäufer zu entlasten, gibt es oft Freigrenzen (z. B. weniger als 30 Verkäufe pro Jahr und weniger als 2.000 € Umsatz).
Ziel: Sicherstellen, dass Einkünfte aus der "Plattform-Ökonomie" korrekt versteuert werden.
Worum geht es bei DAC8?
DAC 8 wurde verabschiedet, um die "Lücke" bei digitalen Vermögenswerten zu schließen. Da Kryptowährungen oft pseudonym gehandelt werden, hatten Finanzämter bisher kaum Einblick.
Kerninhalt: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen Transaktionsdaten ihrer Kunden sammeln und an die Behörden melden.
Umfang: Dies betrifft Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc.), Stablecoins und unter bestimmten Bedingungen auch NFTs.
Ziel: Den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Krypto-Vermögen zu standardisieren und Steuerflucht in diesem Bereich zu erschweren.
Wofür steht DAC?
Directive on Administrative Cooperation
-> EU-Richtlinien zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Directive on Administrative Cooperation). Das Hauptziel dieser Richtlinien ist es, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in einer zunehmend digitalen und globalisierten Wirtschaft zu verhindern.
Was ist das KStTG?
Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz und regelt ab dem 1. Januar 2026 die automatische Meldung von Krypto-Transaktionen durch Dienstleister an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Es setzt die EU-Richtlinie DAC8 in deutsches Recht um, um Steuerhinterziehung bei digitalen Vermögenswerten zu verhindern
Wer ist vom KStTG betroffen?
Unternehmen: Alle Krypto-Dienstleister (CASPs), die Nutzer in der EU haben – unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz in der EU oder in einem Drittstaat hat.
Anleger: Jeder, der Kryptowerte über diese Plattformen handelt. Das Gesetz gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Was sind die Meldepflichten beim KStTG?
Die Meldepflicht ist sehr umfassend. Jährlich (bis zum 31. Juli des Folgejahres) werden unter anderem folgende Informationen übermittelt:
Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer (TIN).
Transaktionsdetails: Bezeichnung der Kryptowerte (z. B. Bitcoin, Ether, NFTs), Anzahl der Einheiten, Marktwerte zum Zeitpunkt der Transaktion und die Bruttobeträge.
Art der Vorgänge: Tausch von Krypto gegen Fiat (Euro/Dollar), Tausch zwischen verschiedenen Kryptowerten sowie Übertragungen auf andere Wallets.
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