Prinzipien: PKV
Kostenerstattungsprinzip
Rechnung vom Arzt
Abrechnung nach GOÄ
Grundlage von Erstattungspauschalen multipliziert mit einem Abrechnungsatz
Regelsatz: 2,3-fach; Höchstsatz: 3,5-fach
Kapitaldeckungsverfahren:
eingezahlte Beiträge werden angelegt und verzinzt um:
Alterungsrückstellungen zu gebildet
um zukünftige Leistungen zu decken
den Beitrag konstant zu halten
Äquivalenzprinzip:
Beitrag ist abhängig von:
Leistungsumfang
Gesundheitszustand
Alter der versicherten Person
Nach §257 SGB V müssen folgende Kriterien eigehalten werden:
müssen Alterungsrückstellungen bilden
Angebot eines Basistarifs mit Höchstbeitragsgarantie
Angebot eines Standardtarifs mit Höchstbeitragsgarantie
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Beteiligung der Versicherten am Überschuss
Spartengetrennter Betrieb
Beamte/Richter/Soldaten
Studenten ( zu Studienbeginn)
Versicherugsfreie Angestellte (Einkommen über JAEG)
Selbstständige/ Freiberufler
Sonstige
für jede Person ein einzelner beitrag zu zahlen = Individuelle Leistungen
Alterungsrückstellungen
Zinserträge aus Alterungsrückstellungen
Höhe des Rechnngszinses
Überschusszinsen
gesetzlicher Beitragszuschlag = 10%
steigende Kosten bei Versicherungsleistungen
z.B medizinischen Fortschritt
häufige Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen
neue Medikamente und Behandlungsmethoden
länge Vertragslaufzeiten
steigende Kosten durch alternde Bevölkerung
Basenkung des Rechnungszinses
Standarttarif
Leistungen mit denen der GKV vergleichbar
Beitrag darf denn Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen
Zugang nur wenn man vor 2009, 10 Jahre in einem Tarif oder Anwartschaft versichert war
Basistarif
Versicherungsschutz in Art, Höhe und Umfang wie GKV
Reduzierung des zahlenden Beitrag bis 50% wenn Hilfebedürftigkeit besteht
Notlagentarif
keine Bildung von Alterungsrückstellungen
einheitlicher Beitrag
akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaften - Leistungen auf das nötigste Beschränkt
allgemine Wartezeiten:
für alle Leistungen ( Unfälle) wartezeit von 3 Monaten
besondere Wartezeit:
für Folgende Leistungen, beträgt die Wartezeit 8 Monate:
Entbindung
Psychotherapie
Zahnersatz, Kieferortopädie
für Schwangerschaft und Entbindung gilt in unserer Tarifwelt die allgemeine Wartezeit
Wann wird in der KV geleistet:
Heilbehandlung muss vorliegen
Krankheit muss behandelt werden
medizinisch notwendig
Beginn und Ende des Versicherungsfalles:
Beginn: mit der Heilbehandlung
Ende: medizinischer Befund, wenn keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht
Ergibt sich aus Tarif und Tarifbedingungen, allgemein gilt:
freie Arztwahl
freie Krankenhauswahl
alternative Heilmethoden
weltweiter Versicherungsschutz
Die Abrechnungen erfolgen nie Pauschal, sondern nach einem System:
Gebürenordnung der Ärzte (GOÄ) etc.
Ordentliche Kündigung:
Versicherungsnehmer:
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Nachweis über die Folge Versicherung muss erbracht werden
Versicherer:
bei Zusatzversicherungen nur in den ersten 3 Jahren
Außerordentliche Kündigung:
Nichtzahlung der Folgeprämie
Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles
Beitragsanhebungen
Leistungsminderung
Tod der versicherten Person
Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung einzelner VP zu dem Versicherer
Ruhendarstellung
Übertritt in die GKV -> Ruhensbeitrag ist zu zahlen
Vorteile Ruhen:
keine Gesundheitsfragen
kann sich wieder versichern
Kleines Ruhen:
Sicherung des Gesundheitszustandes
Großes ruhen:
kleines Ruhen+ Sicherung des Eintrittsalter
freie Gestlatung Leistungsumfang
individuelle Anpassung jederzeit möglich
Leistungen sind tariflich Garantiert
keine staatlichen Eingriffe in den Leistungsumfang
Einkommensunabhängiger Beitrag
Beitrag berechnet sich nach:
Alter, Tarif, Gesundheitszustand
Vorraussetzung:
keine Leistungserbringung für das abgelaufene Kalenderjahr
Beiträge wurden durchgängig gezahlt
Vertrag besteht bis zum 30. Juni des Folgejahres fort
Höhe der BAE:
2 Monatsbeiträge
Last changed9 hours ago