Was ist eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes und wie unterscheidet sie sich von einer PDF-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Eine reine PDF- oder Bilddatei gilt nun als „sonstige Rechnung“, da sie nicht strukturiert verarbeitbar ist.
Fundstelle: § 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 UStG n.F.
Welche Formate erfüllen die Anforderungen an eine E-Rechnung in Deutschland?
In Deutschland sind primär zwei Formate etabliert:
ZUGFeRD: Ein Hybrid-Format (PDF-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz).
XRechnung: Ein rein XML-basiertes Format (Standard in der öffentlichen Verwaltung). Beide Formate basieren auf der CEN-Norm 16931.
Fundstelle: § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG i.V.m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU.
Welche Unternehmen sind von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Grundsätzlich alle inländischen Unternehmer, die Leistungen an andere inländische Unternehmer erbringen (B2B-Umsätze). Dies umfasst auch Kleinunternehmer und Landwirte, sofern sie im Inland ansässig sind.
Fundstelle: § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG n.F.
Wer muss ab wann in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen?
eit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer technisch in der Lage sein, E-Rechnungen für empfangene Leistungen entgegenzunehmen. Es gibt für den Empfang keine Übergangsfrist.
Fundstelle: § 27 Abs. 38 UStG (Umkehrschluss, da Übergangsregelungen nur die Ausstellung betreffen).
Wer muss die E-Rechnung zwingend anbieten (ausstellen)?
Jeder leistende Unternehmer ist bei Umsätzen an andere inländische Unternehmer verpflichtet, eine E-Rechnung auszustellen, sofern keine der gesetzlichen Übergangsregelungen in Anspruch genommen wird.
Fundstelle: § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG n.F.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen über geringe Beträge?
Nein. Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt, dürfen weiterhin „sonstige Rechnungen“ (z. B. einfache Quittungen oder PDF) verwendet werden.
Fundstelle: § 33 UStDV.
Ist für die Übermittlung einer E-Rechnung noch die Zustimmung des Empfängers erforderlich?
Nein. Im B2B-Bereich wurde das Erfordernis der Zustimmung für die E-Rechnung abgeschafft. Nur für die Übermittlung einer „sonstigen Rechnung“ (z. B. PDF) ist während der Übergangsphasen noch die Zustimmung des Empfängers nötig.
Fundstelle: § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG n.F.
Wie müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?
ie E-Rechnung muss in ihrem ursprünglichen elektronischen Format (XML-Struktur) so aufbewahrt werden, dass sie während der gesamten 10-jährigen Aufbewahrungsfrist lesbar und unveränderbar bleibt. Ein bloßer Papierausdruck reicht nicht aus.
Fundstelle: § 14b Abs. 1 UStG i.V.m. § 147 AO (GoBD).
Welche Umsatzgrenze entscheidet darüber, ob ein Unternehmer 2027 noch Papierrechnungen versenden darf?
Die Grenze liegt bei 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr (2026).
Umsatz > 800.000 €: Verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen ab dem 01.01.2027.
Umsatz ≤ 800.000 €: Darf noch bis zum 31.12.2027 Papierrechnungen (oder mit Zustimmung PDF) versenden.
Ab 01.01.2028: Die Umsatzgrenze fällt weg. Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen.
Fundstelle: § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG.
Wo stehen im UStG die Übergangsregelung in Bezug auf die E-Rechnung drin?
Die Übergangsregelungen zur Einführung der E-Rechnung finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) primär in § 27 Abs. 38.
Erstelle einen Zeitplan für die Einführung der E-Rechnungspflicht.
Seit 01.01.2025: Pflicht zum Empfang für alle B2B-Umsätze.
Bis 31.12.2026: Ausstellung von Papier/PDF für alle noch erlaubt.
01.01.2027: Pflicht zur Ausstellung für "große" Firmen (> 800k Umsatz).
01.01.2028: Pflicht zur Ausstellung für alle Unternehmer (B2B).
Fundstelle: § 27 Abs. 38 UStG.
Was ist ViDA? (Der EU-Kontext)
ViDA steht für "VAT in the Digital Age
Welche Änderungen gibt es im USTG ab dem 1.1.2026?
Nach langem Hin und Her wurde durch das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, dass für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1.1.2026 dauerhaft der ermäßigte Steuersatz gilt.
Was wird mit 7 % besteuert? Alle Speisen, egal ob sie im Restaurant verzehrt oder mitgenommen werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG neu).
Was bleibt bei 19 %? Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz.
Vereinfachungsregel für Kombi-Angebote: Wenn Speisen und Getränke zu einem Pauschalpreis angeboten werden (z. B. Buffet inklusive Getränke), darf der Getränkeanteil pauschal mit 30 % des Gesamtpreises angesetzt werden, um die Aufteilung für die Steuererklärung zu erleichtern.
Worum geht es im BMF-Schreiben vom 24.10.2025 in Bezug auf die Bildungsleistungen?
Dieses BMF-Schreiben regelt, welche Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Normalerweise müssen Unternehmen auf ihre Leistungen 19% (oder 7%) Umsatzsteuer berechnen. Bei bestimmten Bildungsleistungen entfällt diese Steuer jedoch komplett - sie sind "steuerfrei".
Wer kann nach dem BMF-Schreiben vom 24.10.2025 steuerfreie Bildungsleistungen erbringen?
a) Öffentlich-rechtliche Einrichtungen (§ 4 Nr. 21 Satz 1 Buchstabe a UStG)
Neu aufgenommen: Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die mit Bildungsaufgaben betraut sind
Beispiele: Staatliche Schulen, staatliche Hochschulen, Volkshochschulen, Industrie- und Handelskammern
b) Private Schulen und andere Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 Satz 1 Buchstabe a UStG)
Ersatzschulen (staatlich genehmigte Privatschulen)
Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende/berufsbildende Einrichtungen (z.B. Musikschulen, Nachhilfeinstitute, Fahrschulen für bestimmte Klassen)
Wichtig: Diese brauchen eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde
c) Privatlehrer (§ 4 Nr. 21 Satz 1 Buchstabe c UStG) - NEU!
Nur natürliche Personen (keine Firmen!)
Müssen persönlich unterrichten, in eigener Verantwortung
Beispiele: Nachhilfelehrer, Musiklehrer, die selbstständig arbeiten
Welche Bildungsleistungen sind steuerfrei nach dem BMF-Schreiben vom 24.10.2025? Beispielsweise Schwimmschulen?
Spezialisierter, punktueller Unterricht außerhalb eines integrierten Systems ist NICHT als Schul-/Hochschulunterricht steuerfrei:
❌ Fahrschulen für PKW-Führerschein (Klasse B, C1)
Nur noch steuerfrei für Berufsklassen: C, CE, D, DE, D1, D1E, T, L
❌ Schwimmschulen
Schwimmunterricht gilt nicht mehr als Schulunterricht
Rechtsprechungsänderung nach EuGH-Urteil
Wie werden digitale Bildungsangebote im
BMF-Schreiben vom 24.10.2025 umsatzsteuerlich behandelt?
Steuerfrei sind: ✅ Interaktive Live-Streams parallel zu Präsenzveranstaltungen ✅ Aufzeichnungen als kostenlose Ergänzung zum Unterricht ✅ Nach Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassene Fernlehrgänge
Nicht steuerfrei sind: ❌ Reine Videokurse (aufgezeichnet, ohne Live-Interaktion) ❌ Lern-Apps mit automatisierter Rückmeldung ❌ Online-Übungen ohne persönliche Betreuung
Was hat sich in Bezug auf die Steuerfreiheit der Schulungsleistungen getan?
Früher musste auf einen Beruf vorbereitet werden, heute sind auch Umschulungen und Fortbildungen steuerfrei!
Wann braucht man für die STeuerfreiheit von Bildungsleistungen eine Bescheinigung von der Landesbehörde`?
Nicht als Privatperson sondern als Schule, wenn hierfür Lehrer beauftragt werden müssen.
Welche Einrichtungen fallen unter § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG und welche Voraussetzung gilt?
Einrichtungen: Staatliche Schulen, Hochschulen und staatlich genehmigte/anerkannte Ersatzschulen.
Voraussetzung: Sie müssen einen öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag erfüllen oder nach Landesrecht als Ersatzschule zugelassen sein.Welche Bildungsleistungen fallen unter die Steuerfreiheit gem. § 4 Nr. 21 a), b) und c) UStG?
Welche privaten Bildungseinrichtungen sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. b) UStG befreit?
Private Schulen und andere Bildungseinrichtungen (z. B. Sprachschulen, Management-Akademien), sofern sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten.
Benötigen private Bildungsträger nach § 4 Nr. 21 Buchst. b) eine Bescheinigung?
Ja. Sie müssen eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde (z. B. Kultusministerium oder Bezirksregierung) vorlegen. Diese bestätigt, dass die Einrichtung ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine Prüfung vorbereitet. Ohne diese Bescheinigung verweigert das Finanzamt die Steuerbefreiung.
Unter welchen Voraussetzungen sind Honorarkräfte/selbstständige Lehrer nach § 4 Nr. 21 Buchst. c) UStG steuerfrei?
1. Sie müssen ihre Leistungen an Schulen/Einrichtungen erbringen, die selbst unter Buchstabe a) oder b) fallen. 2. Es muss sich um eine unmittelbare Unterrichtsleistung handeln.
Brauchen selbstständige Lehrer (Honorarkräfte) für Buchstabe c) eine eigene Bescheinigung der Landesbehörde?
Nein. Der Lehrer benötigt keine eigene Bescheinigung. Er muss lediglich nachweisen, dass die Einrichtung, für die er tätig ist, die Voraussetzungen von Buchstabe a) oder b) erfüllt (z. B. durch Vorlage einer Kopie der Bescheinigung des Auftraggebers).
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