Verhältnis Völkerrecht zum nationalen Recht
Zwei rechtstheoretische Grundpositionen:
Monismus = VR und nationales Recht sind Teile eines einheitlichen Rechtskreises
Dualismus (hM) = VR und nationales Recht bilden voneinander unabhängige Rechtskreise
(+), nationale Rechtsordnungen haben eigenen Geltungsgrund
(+), Existenz und Wortlaut von Art. 25 und Art. 59 II GG
Folge: VR muss zu seiner innerstaatl. Geltung erst in nationale Rechtsordnunggen überführt werden
Zwei Grundansichten bzgl. Überführung von VR in nationales Recht
Vollzugslehre (!)
Überführung einer völkerrechtlichen Norm durch innerstaatliche Anordnung ihrer Geltung
Folge: Völkerrechtl. Normen bleiben VR, dessen innerstaatl. Geltung durch Verweisung herbeigeführt wird
Transformationslehre
Überführung durch Umwandlung in parallel geltende innerstaatliche Rechtsnormen
Folge: Völkerrechtl. Normen werden in innerstaatl. Recht "kopiert”
idR. gleiches Ergebnis
Geltung – Anwendbarkeit – Einklagbarkeit
Innerstaatliche Geltung (und Rang) = Einbeziehung einer völk. Norm in eine nationale Rechtsordnung
Unmittelbare Anwendbarkeit = Anwendbarkeit einer völk. Norm auf konkreten innerstaatlichen Einzelfall
Einklagbarkeit/Subjektives Recht = Möglichkeit der individuellen (gerichtlichen) Geltendmachung einer völk. Norm
Art. 25 GG – Allgemeine Regeln des VR
Funktion 1: Rechtsanwendungsbefehl für allgem. Regeln des VR
“sind Bestandteil des Bundesrechts”
Funktion 2: Rangbestimmung für innerstaatliche Geltung von allgem. Regeln des VR
Vorrang ggü. einfachen Gesetzen
Zwischenrang zw. einfachem Recht und Verfassungsrecht
Allg. Regeln des VR gegen in dt. Rechtsordnung völkerrechtl. Verträgen vor (obwohl auf völkerrechtl. Ebene grds. gleichrangig)
Funktion 3: Erweiterung des Adressatenkreises der allg. Regeln des VR? (P)
Art. 24 I GG – Übertragung von Hoheitsrechten (Sekundäres Völkervertragsrecht)
Funktion 1: EGL zur Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen
Innerstaatliche Wirkungen des Völkerrechts – Stufenbau
Innerstaatliche Wirkungen des Völkerrechts – Primärrecht
Innerstaatliche Wirkungen des Völkerrechts – Sekundärrecht
Völkerrechtsfreundlichkeit des GG
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