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ESt 03

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by ismail B.

Wie werden Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 EStG begünstigt besteuert?

Die Besteuerung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen nach § 34 EStG ist eine steuerliche Erleichterung, die verhindern soll, dass die geballte Realisierung von stillen Reserven (die über Jahre entstanden sind) durch die Progression zu einer extrem hohen Steuerlast in einem einzigen Jahr führt.

Es gibt im Wesentlichen zwei Begünstigungen, die unter bestimmten Voraussetzungen greifen:

1. Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG)

Dies ist das Standardverfahren für außerordentliche Einkünfte. Sie steht jedem Steuerpflichtigen offen, unabhängig vom Alter.

  • Funktionsweise: Der Veräußerungsgewinn wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Man ermittelt die Steuer für das restliche Einkommen einmal ohne und einmal mit einem Fünftel des Gewinns. Die Differenz dieser beiden Steuerbeträge wird dann mal fünf genommen.

  • Effekt: Der Steuersatz wird gedrückt, da das zusätzliche Fünftel den Steuerpflichtigen in der Progressionskurve nicht so weit nach oben treibt wie der volle Betrag.

  • Voraussetzung: Es muss eine Zusammenballung von Einkünften vorliegen (d. h. die Einkünfte müssen höher sein, als wenn der Betrieb normal weitergelaufen wäre).

2. Der ermäßigte Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG)

Dies ist eine deutlich stärkere Begünstigung ("halber Steuersatz"), die man jedoch nur einmal im Leben beanspruchen kann.

  • Voraussetzungen:

    • Der Steuerpflichtige ist über 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig.

    • Es wird ein Antrag gestellt.

    • Die begünstigten Gewinne betragen insgesamt maximal 5 Mio. Euro.

  • Funktionsweise: Der Veräußerungsgewinn wird mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes (der sich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezieht) versteuert, mindestens jedoch mit dem Eingangssteuersatz (14 %).

  • Vorteil: Im Vergleich zur Fünftelregelung führt dies oft zu einer massiven Steuerersparnis, besonders bei sehr hohen Gewinnen.


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ismail B.

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