StVo
§ 1 StVO (Grundregeln) lautet:
(1) „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
35 - Sonderrechte, wer sich über Verkehrsregeln hinwegsetzen darf (was Einsatzfahrzeuge dürfen)
schneller fahren als erlaubt
Parkverbot ignorieren
Rote Ampeln überfahren
38 - Blaulicht und Einsatzhorn
Blaulicht + Martinshorn = Wegerechte, Verkehrsteilnehmer müssen Platz schaffen (was Verkehrsteilnehmer tun müssen)
Lebensgefahr
Schweren Schäden
Verfolgung von Personen
Abwehr großer Gefahr
Blaulicht ohne Horn, nur Warnung
Strafrecht (StGB)
§223 -> Körperverletzung
§228 -> Einwilligung
§34 -> Rechtfertigender Notstand
Erforderlich - Angemessen - Gefahr
§323c -> Unterlassende Hilfeleistung
§ 222 / §229 -> Fahrlässigkeit
§ 203 -> Schweigepflicht
§ 13 Garantenstellung
Notsan G
§2a NotSanG -> eigenständige Maßnahmen
Gegebe ist Lebensgefahr wenn ken Arzt verfügbar
§4 ->Ausbildungsziele im Notsan
Psych Kg
Sofortige Unterbringung
Welche Grundrechte darf der Notfallsanitäter einschränken ?
Und wann ?
Menschenwürde Artikel 1 im Grundgesetz
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Artikel 2 Grundgesetz
Freiheit der Person Artikel 2 Absatz 2
Unverletzlichkeit der Wohnung Artikel 13
Allgemeine Handlungsfreiheit Artikel 2 Absatz 1
Rechtfertigung
Verhältnismäßigkeit
Einwilligung prüfen
Zivilrecht (BGB)
Patientenrechtgesetz
§630d -> Einwilligung
§630e -> Aufklärung
§630f -> Dokumentation
§630g -> Einsitsnahme in die Behandlungsakte
§823 -> Haftung
§839 -> Amtshaftung
Wer ist Geschäftsfähig
Unter 7 nicht GF
7-17 bedingt Geschäftsfähig
18 Geschäftsfähig
Dokumentation Inhalt
Name Nachname
Adresse
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