Nice to Know: Römerstraßen
Ähnelten den heutigen Straßen bereits sehr stark im Aufbau und hatten bereits eine erstaunlich hohe Qualität. Das Straßennetz umfasste zur Hochzeit ca. 80.000 km ausgebaute Straßen.
Im mittelalter ging Wissen zunächst verloren.
Die Erfindung der Automobils war darauf hin die Treibende Kraft ür den Ausbau von Straßennetzen.
Nice to Know: …
Straßennetz ist heutzutage einer der wichtigsten Teile unserer Infrastruktur und bewegt Personen und Waren zwischen Städten und Punkten aller Art.
2019 wurden auf deutschen Straßen 917 Mrd km zurückgelegt.
2019 wurden 499 Mrd Tonnenkilometer Güterverkerhsleitstung umgesetzt.
1.1 Rechtliche Gliederung: Bundesfernstraßen
Bundesautobahne (BAB)
Bundestraßen (B) mit Ortsdurchfahrten
Rechtsgrundlage für Planung, Bau und Gebrauch im Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
NAch Widmung dient dem weiträumigen Verkehr
Straßenkörper, Luftraum über der Straße, Verkehrszeichen und Verkerhseinrichtungen, Einrichtugnen zur Mauterhebung und -Kontrolle, Nebenanlagen und Nebenbetriebe
Straßenkörper:
Straßengrund
Die Fläche auf der die Straße liegt
Straßenunterbau
was unter der Straße ist
Straßendecke
Oberbau, also was oberste Schichten sidn Asphalt oder Beton
Böschungen
Übergang Straßenniveau zu Bestandgelände
Entwässerungseinrichtungen
Gräben und Entwässerungsanlagen
Ingenieurbauwerke
Brücken, Tunnel, Lärmschutzwände, Stützmauern
Weitere Flächen
Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen
Nice to know: Nebenanlagen und Nebenbetriebe
Anlagen des Betriebsdienstes
Meistereihöfe
Nebenbetriebe zu wirtschaftlichen Zwecken
Tank
Rastanlagen
Nice to Know: Autostraße
Konzept bei dem die Straße nur für Autos zur NUtzung gestattet war. Andere Forbewegungsarten wurden ausgeschlossen.
nice to know: Sonderprogramm
“Verkehrsprohjekte Deutsche Einheit” 1990 im Rahmen der Wiedervereinigung zur anbindung der neuen Bundesländer, wurden sieben Autobahnen mit einer Länge von 1940 km geplant und umgesetzt.
Nice to know: Ursprung der Autobahn
Idee der ersten Schnellstraßen vom Verein HaFraBa e.V. der 1926 1926 gegründet wurde um Straße zwischen Hansestädte ,Frankfurt am Main und Basel zu projektieren.
Nazis haben die Reichsautobahnen als Idee Hitlers inzenerit, doch waren diese zum Teil ebreits vor der politischen Beteiligung und der Machtergreifung der NSDAP geplant und gebaut worden.
2019 Netzlänge von 13.183 km Autobahn und 37.800km Bundesstraße
Nice to know: Transeuropean Network (TEN)
Einbdinung der Nationalen Straßennetze in ein Europäischen gemein Netz mit dem definierten Ziel Personen und Güter zuverlässig, leicht und schenll innerhalb der EU zu transpoertierne.
TEN umfasst nicht nur Straßen sondern auch:
Straßen
Eisenbahnen
Flughäfen
Wasserstraßem
Es gibt 1 definierte Koridiere in denen weitere INfrastrukturprojekte vorgesehen sind. Bsp. Scaninavian-Mediterranean Corridor Helsinki - Valetta. Von Helsinki in Finland über Hamburg, Müchen, Verona, Rom, Palermo bis Valetta in Malta über 4.858 km Strecke
1.1 Rechtliche Gliederung: Landes- und Kreisstraßen
Weiträumige Verbindungen innerhalb der Bundesländer oder überörtliche Verbindungen innerhalb oder zwischen Landkreisen.
Geregelt durch die Landesgesetztgebung, sind aber im wesentlichen vergleichbar.
Landesstraßen (L)
überwiegend dem weiträumigen Verkehrs, bilden mit Bundesstraßen ein gemeinsames Netz
Kreisstraßen (K)
Innerhalb von Kreisen und schließen Städte und Gemeinden an höherrangige Netze an
2019 Landesstraßen 87.000 km und Kreisstraßen 92.000 km.
Nice to know: Radschnellwege
Bisher außschließlich Straßenbegleitend doch zunehmende bedeutung, sodass sie teilweise eigenen Projektstatus mit eigener Linienfürhung und breiten Querschnittsmaßen erhalten.
regionale und überregionale Verbindungsfunktion
1.1 Rechtliche Gliederung: Komunale Straßen
der Ländergesetzegebung untergeordnet.
Auch als Gemeindestraßen bezeichnet. Verkehr und Erschließung innerhalb eines Gemeindegebietes.
Länge ist nicht Systemisch erfasst. 2017 geschätzt 659.000 km länge.
1.1 Rechtliche Gliederung: Straßenbaulast
Alle Aufgaben des Bau und der Unterhaltung.
Träger der Baulast hat damit folgende Aufgaben:
Straßen bauen
Straßen unterhalten
Straßen erweitern und verbessern
Ist der Träger der Baulast nicht in der Lage eine adequate Verkehrssichere Straße zur Verfügung zustellen ist durch Beschildung auf den Mangel hinzuweisen.
Der Träger muss “nach besten Kräften” die Straßen vor Eis- und Schneeglätte sichern (§3, Abs. 3 FStrG)
Träger Baulasten:
Bundesfernstraßen
Autobahn AG für Autobahnen und Bundesstraßen mit Autobahnähnlichem Ausbau
Bundesstraße deligiert an die Bundesländer
Landesstraßen und Kreisstraßen
je die Bundesländer und die Kreise
Gemeindestraßen
gemeinde
Sonderfall Ortsdurchfahrt Bundesstraße
der Höherrangige Baulastträger belibt verantwortlich, außer eine Ortschaft hat mehr als 80.000 Einwohner, dann über nimmt die Ortschaft. Zwischen 50k bis 80k Einwohner können die Baulast beantragen.
Verantwortung fpr gehwege und Parkplätze bleibt immer bei der gemeinde
Ortsdurchfahrten in den Landesgesetzten teilweise ähnlich geregelt
1.2 Funktionale Gliederung
orientiert an der Verbindungsbedeutung. Diese wird im Rahmen der Raumplanung festgelegt. Raumplanung läuft nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN).
Aus der Verbindungsbedeutung leitet sich dann die Entwurfsklasse ab. Diese gibt die Entwurfsmerkmale der Straße wieder. Fahrbahnbreiten, Seitenstreifen, Gestaltung der Knotenpunkte etc..
RIN prüft auch ob die erforderliche Verbdinugsqualität zwischen Städten erreicht wird.
1.2 Funktionale Gliederung: Verbindungsfunktionen und Verbindungsfunktionsstufen; Zentrale Orte
System der zentralen ORte nach RIN. Teilt alle Städte nach Größe des Versorgunsbereiches.
Metropolregionen (MR)
internationale bzw. nationale AUsstrahlung
Oberzentrum(OZ)
Verwaltungs-, Versorgungs-, Kultur- und Wirtschaftzentrum für die höhere spezialisierte Versorgung
Mittelzentrum (MZ)
Zentrum für gehobenen Bedarf, seltenerer spezialisierter Bedarf und Schwerpunkt für Gewerbe, Industrie und Dienstleister
Grundzentrum (GZ)
Unter- und Kleinzentren, Grundversorgung und deckung des täglichen Bedarfs im jeweiligen Nahbereich
Gemeinden (G)
alle übrigen
Einteilung erfolgt im Zuge der Ruamplanung der Länder. Zentren müssen dabei bestimmte kriterien erfüllen.
1.2 Funktionale Gliederung: Verbindungsfunktionen und Verbindungsfunktionsstufen; Raumordnungsgesetz (ROG)
Das Raumordnungsgesetz (ROG) sieht eine ausgeglichene Verteilung/Verhältnisse im Gesamtraum von Deutschland vor. Bürger sollen verschiedene Dienstleistungen innerhalb vorgegebener Zeiten erreichen können.
Ziel Zentrum und Dauer der Reise von Wohnort
Grundzentrum
unter 20 min mit PKW
unter 30 min mit ÖPNV
Mittelzentrum
unter 30 min mit PKW
unter 45 min mit ÖPNV
Oberzentrum
unter 60 min mit PKW
unter 90 min mit ÖPNV
Ziel Zentrum und Dauer der Reise von gleicher Zentrengröße
grundzentrum
unter 25 min mit PKW
unter 40 min mit ÖPNV
unter 45 min mit PKW
unter 65 min mit ÖPNV
unter 120 min mit PKW
unter 150 min mit ÖPNV
Metropolregion
unter 180 min mit PKW
unter 180 min mit ÖPNV
Die Verbdinung zwischen den Zentren wird in Verbindungsstufen eingeteilt.
kontinental
mr - mr
großräumig
oz - mr
oz - oz
überregional
mz - oz
mz - mz
regional
gz- mz
gz - gz
nahräumig
g - gz
g - g
kleinräumig
grundstück -g
1.2 Funktionale Gliederung: Kategorien der Verkehrswege
Mit höherer Verbindungsstufe muss eine Verbindung auch leistungsfähigker ausgebaut sein um die Verkehrsmengen zu bewältigen. Dem Entsprechend werden die VErbdingungsstufen Kategoriegruppen von Straßen zugeordnet (RIN)
Wenn meher als eine Kategorie zur AUswahl steht müssen weitere BEwertungskriterien herangezogen werden, wie Verkerhsbelastung und das städtebauliche Umfeld
1.2 Funktionale Gliederung: Bewertung der Angebotsqualität
Es kann sein das Zeilwerte der Erreichbarkeitszeiten nicht erreicht werden, daher muss in einem Seperaten Verfahrn die Angebotsqualität bewertet werden (RIN).
Einteilung in sechs Qualitätstufen
A - sehr Gute Qualität
B - gute Qualität
C - befriedigende Qualität
D - ausreichende Qualität
E - mangelhafte Qualität
F - unzureichende Qualität
Für Straßenverbdinungen sind Luftliniengeschwindigkeit und Umwegfaktor relevant:
Luftgeschwindigkeit berechnet sich
mit vL als Luftliniengeschwindigkeit, lL als Luftlinienentfernung und tR als Reisezeit auf verhondenen Straßennetz
Mit der bestimmten Geschwindigkeit kann dasn die Qualitätsstufe aus folgender Grafik abgelsen werden (RIN, 2008, S.43)
Der Umwegfaktor U ist der Qotient aus der realen Entfernung über vorhandene Straßen und der Luftlinienentfernung. Dies kann dann über diese Grafik ausgewertet werden (RIN 2008 S. 45)
1.3 Entwurfstechnische Gliederung der Straßenquerschnitte: Entwurfsklassen Autobahnen
ZU beginn der Plannung Wahl einer entwurfsklasse. Diese charakterisiert einen Entwurfsstandard (Beschilderung, erzielbare Geschwindigkeiten, Fahrsteifen breiten, …) Ziel ist ein möglichst ähnliches Erscheinungsbild zu erschaffen damit der Nutzer intuitiv weiß auf welcher Kategorie er unterwegs ist. Prinzip “Selbsterklärende Straße”
Trägt erheblich zur sicherheits im Straßenverkehr bei da ein großteil der Fahraufgabe im unterbewusstsein des Fahrer stattfindet.
Den Kategorien der Verkerhswege sind die Entwurfsklassen entsprechend zugeordnet:
Die Entwurfsklassen haben ihre eigneen Gestaltungsmerkmale
Entwurfskriterien für Autobahnen:
gestreckte Linienführung
verbot für langsame Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer
ausschließlich planfreie (kreuzungsfreie) knotenpunkte
keine Geschwindigkeitsbegrenzung (Richtgeschwindigkeit 130km/h)
ein bis vier Fahrstreifen in eine Richtung mit baulicher trennung der RIchtungsfahrbehnen
Wesentlicher Unterschied der Entwurfsklassen ist die angestrebte mittlere Geschwindigketi. Hohe Geschwindigkeiten werden über weitere Kurvenradienm breite Fahrstreifen, hohe sichtweiten und wenig Anschlussstellen realisiert .
Bezeichnung der Regelquerschnitte durch Kronenbreite. Beispiel EKA 1 mit RQ 31. (RAA)
Entscheidend für die Auswahl der menge der Fahrstreifen ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV).
Für ingenieursbauwerke gibt es entsprechend der RQ eigene Querschnitte diese sind mit einem (B) Brücke oder (T) Tunnel markiert.
1.3 Entwurfstechnische Gliederung der Straßenquerschnitte: Entwurfsklassen Landstraßen
Entwurffsklassen gem. der Richtlinie für anlage von Landstraßen (RAL)
Wieder zuordnung der Verkerhskategorien zu den Entwurfsklassen und das Prinzip der Selbsterklärenden Straße.
Es wird in den Entwurfsklassen eine Planungsgeschwindigkeit festgesetzt die sich auf die weitere Gestaltung auswirkt.
EKL 1 wird als Kraftfahrstraße betrieben und knotenpunkte werden autobahnähnlich ausgebaut, es gibt überholabschnitte die aus einen zusätzlichen fahrstreifen gebildet werden der regelmäßig die zugehörige fahrtrichtung wechselt. RQ15,5 oder auch “2+1 Querschnitt” (RAL).
Bei EKL 2 gibt es auch die überholstreifen, jedoch nur auf 40% der Strecke (20% je richtugn) Knotenpunkte werden hier weider mit Lichtsignalen ausgeführt, RQ11,5+ aufgrund des wechsels der Kronenbreote von 11,5 zu 15 und zurück
EKL 3 mit RQ 11 ist häufigste Landstraßenquerschnitt. Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehre, Radverkehr je nach Verkerhsbelastung auf oder neben der Straße möglich.
EKL 4 RQ9 schwach befahrerne Landstraßen, 6 m Fahrbahnbreite erfordert gegenseitige Rücksichtsnahme im begegnungsfall.
1.3 Entwurfstechnische Gliederung der Straßenquerschnitte: Entwurfsklasse Stadtstraßen
anbaufreie Hauptverkehrsstraßen
angebaute Hauptverkerhsstraßen
Erschließungsstraßen
Aufgrund der sehr stark variirenden Utnerschiede der Örtlichkeiten werden hier keine Regenquerschnitte mehr vorgesehen sondern individuelle gestalltung der Querschnitte betrieben. Jedoch gibt es immer wieder kehrende Gestaltungsmerkmale die sich in Entwurfssituationen zusammenfassen lassen.
Diese Entwurfssituationen werden weiderum analog zu den Entwurfsklassen den Verkerhskategorien zugeordnet.
Querschnitte sind als Empfehlungen aus der Richtlinie für die anlage von Stadtstraßen (RASt) zu entnehmen
1.4 Aufbau der Straßenverwaltung
Da Straßen Infrastruktur und damit öffentlichen Gemeingut sind obliegen Bau, Verwaltunf usw. dem Staat.
Rechtliche Aufteilung ist eins, es gibt aber auch noch die Aufsichts- und Kontrollpflichten, die eine Aufteilung auf verschiedene Staatliche Stellen erfordert.
Straßenbaubehörde
FSrG sowie die Straßen- und Wegegesetze der Länder benennen den Baulastträger als Straßenbaubehörde. Damit kommt Planung, Bau und BEtrieb
Straßenverkerhsbehörde
Ausführung der Aufgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gebietet über Nutzung, kann Umleiten. Anordnung von Verkerhszeichen, Ausnahmen für Fahrverbote
PLanfeststellungsbehörde
Keine formale Baugenehmigung vorgesehen, da die PLanung durch behörde erfolgt. Planfeststellungsbeschluss ist gleichbedeutet mit “BaurechT”
Gesetzlich ist die PLanfeststellung bei den baubehörden, doch diese übertragen diese oft weiter and Behörden.
Bei Autobahnen tritt das Fernstraßenbundesamt als Straßenbau- und Planfeststellungsbehörde auf. DIe Aufgaben der Straßenbaubehörde sind jedoch an die Autobahn GmbH übertragen.
Zusammenfassung:
Straßen werden in Deutschland je nach Verkerhsbedeutung und Lage vom Bund, Land, Kreis oder Kommune verwaltet. Die Straßenbaulast umfasst dabei die PLanung, den Bau und den Betrieb von Straßen- und Brückenbauwerken.
Straßen werden aus unterschiedlichen Gründen gebaut. Während internationale Verbindungen dem Personen- und Warentransport dienen, stellt das innerdeutsche Netz definierte Erreichbarkeiten von Einrichtungen der DAseinsvorsorge sicher. Die Bewertung der Angebotsqualität erfolgt anhand vin Luftliniengeschwindigkeit und Umwegfaktor. Innerstädtisch sind Straßen aufgrund ihrer Nutzungsansprüche erfordlerlich.
Die Gestaltung von Straßen beruht auf dem Prinzip der Entwurfsklassen. Diese bewirken, dass ähnliche Straßen überall in Deutschland ein ähnliches Erscheinungsbild aufweisen. Die Wahl der Entwurfsklasse richtet sich außerorts vorrangig nach dem planerisch gewünschten Geschwindigkeiten, während innerorts die Randnutzung den Entwurfsquerschnitt definiert.
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