Die Legaldefinition von Schule nach §6 Absatz 1 SchulG NRW
„Schulen im Sinne dieses Gesetzes sind Bildungsstätten, die unabhängig vom Wechsel der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler nach Lehrplänen Unterricht in mehreren Fächern erteilen.“
Die fünf Genehmigungskriterien für Ersatzschulen nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz
1. Gleichwertige Lehrziele (nicht hinter öffentlichen Schulen zurückbleiben)
2. Gleichwertige Einrichtungen (räumliche, sachliche & personelle Ausstattung vergleichbar)
3. Gleichwertige Lehrkräfte (Ausbildung der LuL vergleichbar)
4. Keine Sonderung nach sozialen Verhältnissen (keine derart hohen Schulgelder, dass geeignete SuS aus weniger begüterten Elternhäusern vom Angebot ausgeschlossen sind)
5. Wirtschaftliche Seriosität (LuL bekommen angemessenen Lohn & gute soziale Absicherung)
Wieso haben private Ersatzschulen ein Anrecht auf eine staatliche Finanzierung?
• Finanzierungsdefizit durch Sonderungsverbot:
• Hohe Schulgelder verboten, um soziale Segregation zu verhindern
• Schulgelder allein reichen nicht zur Finanzierung
• Staatliche Unterstützung:
• Staat gleicht entgangene Schulgelder aus
• Ersatzschulen erhalten ca. 80% der Kosten pro Schulplatz als staatliche Förderung
Anwenden können: Die Legaldefinition von Schule nach §6 Absatz 1 SchulG NRW
Kriterien überprüfen:
• Bildungsstätte (Einrichtung mit einem festen Ort)
• LuL sowie SuS (Rollen / Aufgaben des Lehrens & Lernens sind klar getrennt)
• Unabhängig vom Wechsel (Organisation / Funktionieren der Einrichtung ist gewährleistet, auch wenn Personen wechseln)
• Lehrpläne (mind. durch LuL vorab festgelegte Lernziele)
• Unterricht (durch LuL angeleitete / betreute Erarbeitung der Lernziele durch SuS)
• Mehrere Fächer (Unterricht nicht nur zu einem Thema / beschränkt auf ein Lernziel, sondern umfasst mehrere verschiedene)
Alle fünf historischen Merkmale
1. Schule ist Unterweisung, zielt auf Auswendig-Können.
2. Schulische Lehrinhalte sind nicht alltäglich.
3. Schule ist ein (außerfamiliärer) Unterricht von Gruppen.
4. Schule ist nicht für alle da.
5. Zucht & Züchtigung prägen den schulischen Alltag
Historische MErkmal
Schule ist Unterweisung, zielt auf Auswendig-Können
• Schule lange Zeit auf bloßes Übernehmen & Wiederholen vorgegebener Inhalte ausgerichtet
• bestimmtes Wissen an Personen (meist Minderjährige) vermitteln, die es noch nicht besaßen
• Ziel war das Auswendiglernen/können, ohne Abweichung oder eigene Ideen
• Gründe dafür:
• Mangel an Speichermaterial (Schulpraxis war weitgehend mündlich)
• Bewahrung des Wissens (durch Auswendiglernen Wissen für künftige Generationen aufbewahren)
• Als gelehrt galt, wer Bücher auswendig wiedergeben konnte
• Trotz Entwicklungen bleibt Schule im Kern auf Unterweisung ausgeri
Historische Merkmal
Schulische Lehrinhalte sind nicht alltäglich.
• Schulische Lehrinhalte haben traditionell wenig Bezug zum Alltag der SuS
• Ursprünglich war dies eine Notwendigkeit, da bestimmte Fertigkeiten nicht mehr durch bloßes Mitleben & Nachahmen im Alltag gelernt werden konnten
• Auch in bürgerlichen & adligen Kreisen war Schule nur für Fähigkeiten zuständig, für die es keine Vorbilder im eigenen Haushalt gab
Schule nicht die einzige Einrichtung an der Unterricht stattfand
• Kirchliche Schulen → In Klöstern, Domschulen & Städten, geleitet von Theologen
• Meister-Werkstätten → Lese-, Schreib- & Rechenmeister, Zugang durch Erbe/Kauf
• Privatlehrer (Hofmeister) → Unterricht für Adel/Bürgertum, lebten bei den Familien
• Schule im Vergleich → Gruppenunterricht, nicht-familiäres Umfeld, oft in Klöstern
• Schule war nie für die gesamte Bevölkerung gedacht, sondern nur für eine kleine Elite
• Berufliche Schulung (Schrift/Rechnen) war nur für wenige nötig
• Alphabetisierung: • Jahr 0: 2 % konnten lesen • Erst ab 16. Jh. (durch Protestantismus) Einführung von Volksschulen
• Katholische Kirche sah Bildung oft als unnötig oder schädlich → könnte zu Zweifeln & Glaubensverlust führen
• Erst ab 1750 erhielten mehr Menschen Zugang zu Grundbildung
5. Zucht & Züchtigung prägen den schulischen Alltag.
• Körperliche Bestrafung war fester Bestandteil der Schule
• LuL hatten das Recht, SuS durch Schläge mit der Rute zu disziplinieren.
• Rute = Standessymbol der LuL
• Formen der Bestrafung: • Körperliche Bestrafung mit der Rute • Psychologische Bestrafungen: öffentlicher Pranger, herabwürdigende Zurschaustellung (Narrenkappe, in die Ecke stellen)
• Bestrafung war normale Erziehungspraxis
• Diente der Disziplinierung & Kultivierung
• In allen sozialen Schichten verbreitet, besonders in höheren Schulen
Der Begriff „Rassismus der Intelligenz“
Definition: • „Rassismus der Intelligenz“ beschreibt die Annahme, dass schulischer Erfolg auf natürlicher Intelligenz beruht
Bourdieu (1978/1993):
• Schulsystem bevorzugt bestimmte soziale Schichten
• Erfolgreiche SuS sehen sich als „Wesen höherer Art“, weil sie die Schule überstanden & ihre Bildungstitel haben
• Glaube, Erfolg sei Ergebnis eigener Intelligenz, anstatt Vorteile der sozialen Herkunft zu erkennen
Problem:
• Schule ist nicht neutral, sondern auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen zugeschnitten
• Wer benachteiligt ist (z.B. Unterschichtkinder, behinderte oder neu zugewanderte Kinder), kämpft nicht nur mit dem Lernstoff, sondern auch mit den Strukturen.
Folge:
• Die Vorstellung, dass Intelligenz automatisch zu schulischem Erfolg führt, bleibt bestehen
Sind das historische Merkmal „Schule ist nicht für alle da“ und seine ursprünglichen Gründe noch aktuell?
Kants vier Dimensionen der Erziehung
Disziplinierung (= Bezähmung der Wildheit)
• Ziel: Selbstkontrolle & Regelbewusstsein entwickeln
• Funktion: Unkontrollierte Triebe bändigen, Bedürfnisaufschub lernen
• Freiheit einschränken, um Vernunft zu ermöglichen
• Grundlage für konzentriertes, langfristiges Lernen → Beispiel: Stillsitzen lernen, Regeln einhalten, sich auf Aufgaben fokussieren
Kultivierung (= Erwerb von Geschicklichkeiten)
• Ziel: Geistige & körperliche Fertigkeiten erwerben
• Fähigkeiten sind zweckneutral (können gut/schlecht genutzt werden)
• Wichtig für zukünftige Zwecke & individuelle Entwicklung • Scholastisch-mechanische Bildung → Beispiel: Lesen, Schreiben, Rechnen, Handwerk, Musizieren, Fechten
Zivilisierung (= Befähigung seine Zwecke zu erreichen)
• Ziel: Gesellschaftliche Umgangsformen & Regelbewusstsein erlernen (Befähigung zum gesellschaftlichen Umgang)
• Nicht nur Regeln befolgen, sondern strategisch nutzen
• Fähigkeit, eigene Zwecke zu erreichen, ohne andere einzuschränken → Beispiel: Rhetorik, Höflichkeit, Sympathie gewinnen, Kompromisse schließen
Moralisierung (= Bereitschaft zur Wahl guter Zwecke)
• Ziel: Fähigkeit, moralische Entscheidungen selbstständig zu treffen
• Eigene moralische Prinzipien aufstellen, statt nur Vorgaben folgen
• Gute Ziele setzen, die für alle Menschen als Leitbild gelten
• Handeln nach dem kategorischen Imperativ (Autonomie & Moralität)
• Der Mensch selbst bestimmt das Gute → Beispiel: Nicht stehlen, weil es moralisch falsch ist – nicht nur wegen Strafe
Kants drei Prinzipien einer Erziehung zur Freiheit
1. Freiheit
• „Muss man das Kind in allen Stücken frei sein lassen, außer es schadet sich selbst oder die Freiheit anderer wird eingeschränkt" → Eigenaktive Auseinandersetzung mit der Welt ermöglichen
→ SuS größtmögliche Freiheit lassen
→ Erzieher als Begleiter/Schutzperson, welche nur bei Gefahr eingreift
→ Bsp.: SuS können aus einer Auswahl von Projekten/Themen wählen, solange diese im Lehrplan sind Schule neu entdecken
2. Gleichheit
• „Muss man ihm zeigen, dass es seine Zwecke nur erreichen kann, wenn es anderen erlaubt, ihre Zwecke ebenfalls zu erreichen"
→ Lehrkraft als Moderator & Vermittler, um soziale Interaktion zu fördern
→ Umsichtiger Umgang mit anderen → Fähigkeit, Kompromisse zu schließen
→ Lernen sozialer Zusammenhänge & gemeinsamer Vereinbarungen
→ Bsp.: Soziale Interaktion durch Aufgaben in kooperativen Lernformen
3. Notwendigkeit von Zwang
• "Muss man ihm beweisen, dass der auferlegte Zwang, der zukünftigen eigenen Freiheit dient“
→ Lehrkraft muss aktiv zeigen, warum Lern- & Übungsaufgaben notwendig sind
→ SuS müssen verstehen & akzeptieren, dass Einschränkungen ihrer Freiheit langfristig zu Unabhängigkeit führen
→ Lehrkräfte als Interessenvertreter der SuS, die glaubhaft ihr Wohl fördern
Warum sind die Prinzipien für Kant wichtig?
→ Freiheit als Grundlage für Autonomie, Mündigkeit, moralische Entwicklung & gesellschaftlichen Fortschritt
→ Ohne Prinzipien bleibt der Mensch unmündig, fremdbestimmt & unfähig, seine Vernunft moralisch einzusetzen
→ Erziehung zur Freiheit ist unerlässlich, damit der Mensch selbstbestimmt, vernünftig & moralisch handeln kann
→ Freiheit muss erlernt werden
→ Kinder brauchen eine schrittweise Anleitung, um Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen
Anwenden können: Kants drei Prinzipien einer Erziehung zur Freiheit
Analytisch nutzen: Kants Prinzipien einer Erziehung zur Freiheit (inkl. Diskussion zur Umsetzbarkeit in Schule & Unterricht
Grenzen:
• einige Freiheiten müssen eingeschränkt werden, wegen …
... Schutz & Sicherheit der Kinder
... Gesellschaftlichen Normen & Gesetzen
• Zwang ist unerlässlich laut Kant (Schwierig, Balance zwischen Freiheit & notwendigem Zwang zu finden)
• Kinder müssen früh Widerstand der Gesellschaft fühlen, um unabhängig zu sein
Ziele der Erziehung (§2 Abs. 2 SchG NRW)
• Ehrfurcht vor Gott, Achtung der Menschenwürde, Bereitschaft zum sozialen Handeln
• Erziehung zu Demokratie, Freiheit, Duldsamkeit & Achtung anderer Überzeugungen
• Verantwortung für Umwelt, Tiere & Frieden, Liebe zu Volk & Heimat, Völkergemeinschaft
• Förderung europäischer Identität & Bedeutung Europas im Alltag der Menschen
Die fünf Verständnisse von Erziehung im schulischen Kontext
1. Erziehung als Oberbegriff (schließt Unterricht & Bildung ein)
2. Staatliche (schulische) vs. familiale Erziehung (Unterscheidung zwischen der Erziehung in der Schule & im familiären Umfeld)
3. Unterschied Unterricht vs. Erziehung (aber: „Erziehender Unterricht“)
4. Bildungs- & Erziehungsauftrag der Schule (§2 SchulG NRW)
5. Erziehung zum Unterricht (Ordnungs- & Erziehungsmaßnahmen)
Definition von Erziehung nach Brezinka
Erziehung = soziale Handlung, die darauf abzielt, das Verhalten und die psychischen Dispositionen einer Person dauerhaft zu verändern
• Mind. 2 Akteure; Akteur A will Akteur B ändern; um das, was Akteur B will, geht es nicht
• Ziel: Verbesserung oder Erhalt als wertvoll befundener Eigenschaften
• Erfolgreiche & erfolglose Versuche werden mit eingeschlossen → Ergebnis ist nicht immer vorhersehbar
• Erziehung findet in verschiedenen Kontexten statt: Elternhaus, Schule (Unterricht & Bildung), Seelsorge & Sozialarbeit
• Erziehung als Oberbegriff → schließt Unterricht mit ein, da auch hier Verhaltensänderungen beabsichtigt sind
• Entscheidendes Kriterium: Absicht, zu erziehen – also gezieltes Eingreifen, um gewünschte Veränderungen herbeizuführen
„Erziehender Unterricht“ (Herbart)
• Unterricht & Erziehung sind untrennbar → „Ich gestehe keinen Begriff zu haben von Erziehung ohne Unterricht; sowie ich keinen Unterricht anerkenne, der nicht erzieht.“
• Unterricht geht über reine Informationsvermittlung hinaus → Ziel ist nicht nur Wissensvermittlung, sondern Persönlichkeitsentwicklung
• Nicht nur Wissen & Übung, sondern auch langfristige Formung der Interessen der SuS
• Erziehung durch Unterricht = nachhaltige Veränderung der Gedanken, Empfindungen & Handlungsweisen
• Lehrkraft soll Interessen der SuS wecken & erweitern → Lernen soll als persönlich bereichernd & bedeutsam erfahren werden
• Ziel: Entwicklung eines eigenen moralischen Urteilsvermögens durch Bildung
• Steht im Einklang mit dem Bildungs- & Erziehungsauftrag der Schule, wie er im Schulgesetz NRW (§2 SchulG NRW) festgelegt ist
Der Begriff „Praktische Konkordanz”
Definition:
• Prinzip zur Lösung von Konflikten zwischen staatlichen & elterlichen Erziehungsvorstellungen
• Erziehungsrechte von Staat & Eltern müssen wechselseitig berücksichtigt & begrenzt werden
• Auch die Rechte des Kindes sind zu berücksichtigen → Kinder haben eigene Interessen &
Schutzrechte Anwendung:
• Bei Konflikten zwischen staatlichen & elterlichen Erziehungszielen kommt das Prinzip der praktischen Konkordanz zur Anwendung
• Kein vollständiges Verdrängen einer Seite, sondern Ausgleich & Balance zwischen verschiedenen Erziehungsansprüchen
• Besonders relevant in schulischen Kontexten, z.B. bei schulischen Erziehungsmaßnahmen oder weltanschaulichen Fragen
Praktische Umsetzung:
• Erziehungspartnerschaft → Kommunikation & Zusammenarbeit zwischen Schule & Eltern
• Kompromisslösungen & Abstimmung bei Meinungsverschiedenheiten über Erziehungsziele
• Beispiel: Diskussionen über religiöse Symbole im Schulkontext oder Umgang mit Erziehungsmaßnahmen
Anwenden können:
Die Definition von Erziehung nach Brezinka _______________________________
„Erziehender Unterricht“ (Herbart) ______________________________________
Prüfkriterien des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
Der Freiheitsanspruch der Bürgern darf von der öffentlichen Gewalt nur soweit beschränkt werden, als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist. Dabei sind 4 Kriterien (in dieser Reihenfolge) zu prüfen:
1. Ist der Zweck der Maßnahme legitim?
2. Ist die Maßnahme (als Mittel zur Zweckerreichung) geeignet? 3. Ist die Maßnahme zur Zweckerreichung erforderlich?
4. Ist die Maßnahme angemessen?
Anliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
• Schutz der Freiheitsrechte der Bürger, einschließlich Kinder
• Eingriffe durch den Staat nur, wenn sie zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich sind
• Eingriff in die Freiheit nur, wenn kein milderes Mittel möglich ist (→ Erforderlichkeitsprinzip)
• Bürger sollen ihr Leben möglichst frei & ungehindert führen, solange sie nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder Rechte anderer verstoßen
1. Legitimität (Ist der Zweck der Maßnahme rechtlich erlaubt?)
• Maßnahme muss einem rechtlich verankerten öffentlichen Interesse dienen
• Rechtsgrundlage erforderlich → Ableitbar aus Gesetzen, Schulgesetz, ministerialen Richtlinien, Lehrplänen
• Nur zulässig, wenn sie explizit oder implizit im Rechtssystem vorgesehen ist
2. Eignung (Führt die Maßnahme zum gewünschten Ziel?)
• Maßnahme ist geeignet, wenn sie nachweislich den angestrebten Zweck erreicht
• Kausalzusammenhang muss erkennbar & fachlich begründet sein (wissenschaftliche Erkenntnisse oder fachliche Empfehlungen)
• Bloße Vermutung reicht nicht aus
3. Erforderlichkeit (Gibt es eine mildere Alternative?)
• Es darf kein milderes, gleich wirksames Mittel geben, das weniger in Rechte eingreift
• Lehrkraft muss prüfen, ob es alternative Handlungsweisen gibt, die dasselbe Ziel erreichen
4. Angemessenheit (Stehen Nutzen & Schaden im Verhältnis?)
• Abwägung von Nutzen & potenziellen Schäden der Maßnahme • Negative Folgen dürfen nicht schwerer wiegen als der erwartete positive Effekt
• Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben – keine überzogenen Maßnahmen
Begriff „Heimlicher Lehrplan“ nach Jackson 1975
Definition
• Nicht-offizielle, unausgesprochene Inhalte, Werte & Routinen im schulischen Alltag
• SuS lernen durch Strukturen & Interaktionen, nicht nur durch den offiziellen Lehrplan
• Sozialisatorische Erfahrung: Anpassung an gesellschaftliche Regeln & Erwartungen
Heimlicher Lehrplan Kernelemente
Kernelemente:
→ Einschränkung der Freiheit:
• Lehrkräfte bestimmen Inhalte, Dauer & Methoden des Unterrichts
• SuS lernen, sich anzupassen & erwartungsgemäß zu funktionieren
→ Lernen sozialer Regeln:
• Einübung von Gehorsam, Hierarchie-Akzeptanz & Selbstdisziplin
• Anpassung an gesellschaftliche Normen (z. B. Bürokratie, Arbeitswelt) Kritik
Heimlicher Lehrplan Kritik nach Jackson und Ambivalenz
Kritik:
• Einschränkung von kreativem & kritisch-hinterfragendem Lernen
• SuS werden in gesellschaftliche „geeignet“ vs. „ungeeignet“ Kategorien eingeteilt
Ambivalenz:
• Positiv: Fördert Disziplin, ermöglicht lehrkraftgeleiteten Unterricht, vermittelt soziale Kompetenzen
• Negativ: Kann nachhaltiges Lernen behindern & Anpassungsdruck erzeugen
Anwenden: Heimlicher Lehrplan Bsp:
→ Was SuS lernen, ohne dass es im Lehrplan steht
→ Unausgesprochene Regeln, Werte & Verhaltensweisen, die durch Schulalltag vermittelt werden
Beispiele:
• Pünktlichkeit & Zeitmanagement: Wer zu spät kommt, wird bestraft
• Hierarchie & Gehorsam: Lehrkräfte haben das letzte Wort → Akzeptanz von Autoritäten
• Anpassung & Disziplin: Regeln befolgen, auch wenn sie nicht hinterfragt werden → Erziehung zu „funktionierenden“ Bürger:innen
• Wettbewerb & Leistung: Noten & Tests zeigen, dass Erfolg zählt → Leistungsorientierung
• Strukturierte Tagesabläufe: Schule hat feste Stundenpläne
• Routinen
(+ Diskussion mit welchen anderen wissenschaftlichen Argumenten man zu einer anderen Entscheidung käme)
• Welche Ziele verfolgt LuL?
• Welche Maßnahme?
• 1) Zweck der Maßnahme legitim? (Pro & Con) - Paragraph, etc. • 2) Maßnahme geeignet? (Pro & Con) - abgesichert, das Zweck erreicht wird (nicht nur kollektiver Glaube)
• 3) Maßnahme erforderlich? (Pro & Con) - mildere Maßnahme möglich?
• 4) Maßnahme angemessen? (Pro & Con) - Folgen und Nebenfolgen? Kosten-Nutzen-Abwägung
Argumentations- bzw. Analyseschritte von Jackson 1975 ___________________
(+ Diskussion zur Aktualität des „Heimlichen Lehrplans“ bzw. seiner negativen Folgen für den offiziellen Bildungs- & Erziehungsauftrag am Fall)
1. Verkehrsformen im Klassenzimmer: Lehrkräfte entscheiden
• Wer sprechen darf
• Wer welche Ressourcen/Material/Unterstützung bekommt
• Wer gleich behandelt oder wer besondere Behandlung verdient
• Wann welche Tätigkeiten laufen sollen, starten, unterbrechen, fortzusetzen, abzuschließen sind
2. Lebenswelt der SuS: Lebenswelt der SuS besteht aus…
• Verzögerungen (warten können müssen auf LuL, andere SuS oder Ende des Unterrichts)
• Versagungen (Wünsche zurückstellen müssen, z.B. Tätigkeiten beginnen, ehe ein Interesse besteht & sie beenden, ehe es nachlässt)
• Unterbrechung (ununterbrochen beschäftigt sind, wieder an die Arbeit zu gehen, nachdem Aufmerksamkeit abgelenkt war)
3. Heimlicher Lehrplan: SuS müssen fähig sein…
• Geduldig zu sein & nicht zu resignieren, trotz wiederkehrender Enttäuschung, Angst oder dem Bedürfnis zu rebellieren
• Lernen sich als interessiert, mitarbeitend oder umbetroffen gleichmütig zu maskieren
• Die erwarteten Antworten zu geben, Unwissenheit geschickt zu überspielen & Lehrkräfte auszutricksen
4. Vergleich offizieller & heimlicher Lehrplan
• Vereinbares Ziel mit dem (offiziellen) Lehrplan der Schule?
• Stütz der heimliche den offiziellen Lehrplan?
• Schadet der heimliche den offiziellen Lehrplan? Diskussionsaspekte
• Negative Konsequenzen des heimlichen Lehrplans immer noch vorzufinden bzw. unausweichlich?
• Ausschluss von Einzelnen • Begrenzung von Kreativität und Eigenständigkeit
Die drei Begriffsverständnisse von Sozialisation
Sozialisation (im weiten Sinne)
→ Gesellschaftliche Prägung/Einflüsse durch Familie, Freunde, Schule, Medien
→ Ziel: Anpassung an Werte & Regeln der Gesellschaft
• Lebenslanger, allgegenwärtiger Prozess: Normen & Verhaltensweisen unbewusst durch Interaktion übernommen
• direkte & indirekte Erziehung (z.B. durch Lehrkräfte, Eltern, Umfeld)
• Beispiele: Feste, Rituale, alltägliches Mitmachen in Gemeinschaften
Sozialisation (im engen Sinne)
→ Dinge, die durch unbeabsichtigte Einflüsse sozialer Kontexte erlernt werden • Trennung von Sozialisation & Erziehung
• Sozialisation = unbewusste & unbeabsichtigte Einflüsse
• Erziehung = bewusste, zielgerichtete Einflussnahme durch LuL, Eltern, Institutionen
• Prägung durch unbeabsichtigte soziale Effekte: z.B. durch Strukturen & Interaktionen
• Beispiel: Der „heimliche Lehrplan“ = Unbeabsichtigte Lernprozesse in der Schule, z.B. Gehorsam oder Anpassung
• Widersprüche: Schule lehrt Eigenständigkeit, fördert aber Anpassung
Sozialisation als Selbstsozialisation
→ Individuen setzen sich aktiv mit gesellschaftlichen Regeln auseinander & formen eigene Werte
→ Selbstsozialisation: Durch (Nicht-)Anpassung an Normen & Werte
• Aktive Rolle des Individuums: Interpretation, Aushandeln & Verändern von Normen & Werten
• aktive Rolle des Individuums: prägt sich selbst in Auseinandersetzung mit sozialen Gegebenheiten
• Offener Prozess: Nicht vollständig von außen steuerbar = Eigenständigkeit des Individuums
Die ‚therapeutisch-prophylaktische‘ Dimension des LuL-Handelns
• LuL haben neben Unterrichten & Erziehen auch einen Sozialisationsauftrag
• Sie sind nicht nur Wissensvermittler, sondern auch emotionale Begleiter
• Lehrkräfte agieren als Sozialisationshelfer, die
• Die Härte des schulischen Alltags / der schulischen Erfahrung mindern
• Die Lernfreude erhalten
• auf SuS eingehen
• Übergangsweise & bei Bedarf unterstützen ohne die grundsätzlichen schulischen Anforderungen in Frage zu stellen •
Prophylaktische Funktion: Vorbeugung von Schulangst, Lernblockaden & sozialer Isolation
• Therapeutische Funktion: LuL als Bezugspersonen & Unterstützer bei persönlichen Krisen
• Lehrkräfte benötigen emphatische Sensibilität für erste Anzeichen von Schwierigkeiten bei SuS
Die vier modernen Lösungen
Die 4 modernen Lösungen für Gesellschaften nach Helsper sind: 1. Integration (Rollen): Rationalisierung
2. Latency (Werte): Pluralisierung
3. Goal Attainment (Motive): Individualisierung
4. Adaptation (Bedürfnisse): Zivilisierung
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