Definition des Krankenhauses:
Zweck: Krankenhausbehandlungen und Geburtshilfe
Leitung: Immer einen Arzt, der die Leitung übernimmt
Ausstatung: Ausreichend diagnostische und therapeutische Mittel
Methoden: Wissenschaftlich anerkannt
Ziel: Krankheiten erkennen, heilen, lindern, Verschlimmerung verhüten und Geburtshilfe
Pflicht: Unterbringung und Verpflegung sicherstellen
Art der Zulassungen
Hochschulkliniken: Ankennung durch Landesrecht, sind aufgrund von Forschung und Lehre zugelassen, werden mit Fördergelder bezuschusst, erfüllen alle Kriterien
Plankrankenhaus: Werden in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen, bei Erfüllung spezieller Kriterien werden sie von den jeweiligen Bundesländern gefördert
Krankenhaus mit Versorgungsvertrag: Aufgrund eines Versorgungsauftrages mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen zur Krankenhausbehandlung versicherter Patient zugelassen, finanzieren sich selbst, erhalten keine Fördergelder
Sonstige Krankenhäuser: Sind private Krankhäuser, die nur Privatpatienten behandeln dürfen
Art der Trägerschaft:
Öffentliche Träger: Sind staatliche oder kommunale Einrichtungen wie: Städte und Gemeinden, Landkreise oder Bundesländer
Freigemeinnütziger Träger: Freie gemeinnützige Organisationen wie Träger der kirchlichen oder freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine
Private Träger: Gewerbliches Unternehmen (z.B. Helios, Asklepios)
Art der Versogungsstufen: Krankenhäuser der Grundversorgung
(Versorgungsstufe 1)
Sichern in jeder Region (Ort, Stadt) wohnortnah die Versorgung für die an häufigsten auftretenden Krankheitsfälle
Art der Versogungsstufen: Regelversorgungs-
krankenhäuser (Versorgungsstufe 2):
Verfügen über einen größeres Leistungsspektrum
Dienen der spezialisierten Versorgung für eine Teilregion innerhalb eines Versorgungsgebiets (Kreis)
Art der Versogungsstufen: Krankenhaus der Schwerpunktversorgung
(Versorgungsstufe 3)
In mittleren und größeren Städten
Überregionalen Versorgungsfunktion (landesweit)
Art der Versogungsstufen: Zentralkrankenhäuser und Krankenhäuser der Maximalversorgung (Versorgungsstufe 4)
Sind meist Unikliniken
Alle Versorgung von Patienten wichtigen Fachgebiete
Breites Spektrum an Spezialisierungen
Oft über Landesgrenzen hinaus (landesweit)
Art der Versogungsstufen: Fachkrankhäuser (keiner bestimmten
Versorgungsstufe zugeordnet)
Auf ein bis drei Fachgebiete spezialisiert
Behandeln nur Kranke bestimmter Krankheiten (z.B. Herzzentren)
Versorgungsregion übergreifend, teilweise landesweite Versorgung
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