Was ist die ein Verwaltungsakt?
§ 35 Verwaltungsverfahrengesetz
hoheitliche Maßnahme
einer Behörde
auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
zur Regelung eines Einzelfalls
mit Außenwirkung
Welche Punkte müssen bei der Verhältnismäßigkeit beachtet werden?
Maßnahme geeignet?
Maßnahme erforderlich?
Maßnahme angemessen?
Was sollte im Einsatz beim Verwaltungsakt beachtet werden?
Der Verwaltungsakt sollte "die sofortige Vollziehung" enthalten.
Sonst besteht die Möglichkeit des Einspruchs!
Was ist ein Realakt?
Ein formloser Verwaltungsakt der direkt umgesetzt wird. Z.B. Tor wird aufgebrochen um Löschwasser von einem Grundstück zu entnehmen.
Was ist eine Ersatzvornahme?
Zwangsmittel um einen Verwaltungsakt durchzusetzen.
Beispiel Schaulustiger wird aufgefordert behindernd abgestelltes Fahrzeug beiseite zu fahren. EL lässt Fahrzeug zur Seite ziehen.
Wann kann eine Behörde Amtshilfe ersuchen?
Behörde kann aus rechtlichen Gründen die Amtshandlung nichts selbst durchführen
Die Behörde kann die Amtshandlung nur mit wesentlich größerem Aufwand vornehmen als die ersuchte Behörde
Nicht dafür ausgestattet ist (Personel / Material)
Wann darf die ersuchte Behörde keine Amtshilfe leisten?
Ersuchte Behörde rechtlich nicht in der Lage
durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden (Landesverrat)
andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher leisten kann
nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand helfen kann
Eigene Aufgabe gefährdet
Wo ist der Amtshilfe geetzlich geregelt?
Grundgesetz Art. 35
Verwaltungsverfahrengesetz § 4
Wann liegt keine Amtshilfe vor?
Behörde handeln innerhalb eines Weisungsverhältnis
Die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen.
Wo findet sich die Grundlage für die Kommunale Selbstverwaltung?
Art. 28 Abs. 2 GG
Wo ist die Ersatzvornahme rechtliche geregelt?
§ 49 HSOG
Wo ist der unmittelbare Zwang geregelt?
§ 53 HSOG - Ausführung durch Polizei
Was sind die Konsequenzen beim Angriff / Androhung Gewalt auf Einsatzbeamte?
§113 STGB > Vollstreckungsbeamte
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
§115 STGB Einsatzkräfte Feuerwehr, Rettungsidenst
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