Buffl

Strafrecht II

LS
by Lena S.

Garantenstellung

Echte Unterlassungsdelikte haben KEINE garantenstellung

Formell. Fälle der beschützergaranten

  • gesetzten (Ehegatten §1353 bgb, Eltern -Kind § 1626 bgb)

  • Verträgen und faktische übernahmen (Arzt-Patient; Babysitter)

  • Enge Lebensbedingungen ( Verlobung, Freundschaft)

  • Vorausgegangene gefährdendem tun (Ingernez): vorverhalten

    • pflichtwidriges und gefährliches vorverhalten um Leib und leben drohende Gefahr abzuwenden

    • Vorangegangenen gefährdeten pflichtwidrigen tun ( gewarnt werden stimmt nicht immer)= Wertungswiderspruch

    • Notwehr gerechtfertigten vorverhlaten : keine Ingerenz _Garant (= führt zum Widerspruch des Angreifers)

    • Sozialadäquat oder Verkehrsteilnehmer pflichtgemäßen verkehrsgerecht verhält : keine Garant und Verantwortung

    • Schuld eines Unfall beim Opfer : Ablehnung garantenstellung

    • Ausnahmen von pflichtwidrigkeitserfordernis

      -> rechtmäßigen bzw. Gerechtfertigten vorverhalten : keine Garant

      -> Dauerzustand herbeigeführt : Garant beseitigen

      -> rechtfertigender Notstand : Garant

Materiell:

Beschützergarante (Rechtsgut beschützen vor gefahren )

  • formell: enge der Familien rechtlichen Beziehung (Eltern-Kind Verhältnis)

  • Materiell : Existenz familiären Gemeinschaft

  • Verwandte gerade Linie (Großeltern und Pflegeeltern) durch §1589 BGB geregelt = Zusammenleben in familiengemeinschaft

  • Geschwister: keine garant Laut BGB (zusammenleben reicht nicht aus ) haben beistandspflicht

  • Ehegatten: gegenseitige Garant; endet bei der Auflösung ehe und dauernd getrennt und ander Partner

  • Enge persönliche lebensbeziehung (Lebensgemeinschaft, Freundschaft, liebe, Wohngemeinschaft): keine beschützergarant

  • Gefahrengemeinschaften (Katastrophenopfer, unglücksgemeinschaften): keine beschützergarant

Überwachungsgarante : (Verantwortlichkeit für Gefahrenquellen)

  • Materiell : sicherungspflichten

  • verkerhssicherungspflichten : jeder muss achten keine Gefahr für andere zu sein

  • Wohnungsinhaber: keine garantenstellung aus überwachungsgarante

  • Unternehmen : Garant ; zur Sicherung und Überwachung ihm hergestellte Produkte

  • Keine Person ist Garant für Straftaten anderer Personen

    -> Ausnahme : betriebsinterner Garantie für Mitarbeiter

Rücktritt vom beendetem Versuch durch Verhinderung der Vollendung

  • Für Straffreiheit muss der Täter bewusst und gewollt, die Verordnung der Tat verhindern

Verhinderung der Vollendung

  • Objektiv Voraussetzung

    • Kausalverlauf unterbricht und eine neue Kausalkette in Gang setzen

    • Rücktritt scheidet aus nach § 24 I S.1 VAR.2

      -> Nach einem beendeten Versuch, unter dem Täter alles um Opfer zu retten, tritt trotzdem durch Objektive Zurechenbarkeit ein => Rücktrittsrisiko

      -> Täter befindet sich im Stadium des beendeten Versuch, aber ein Fall ich keine gegen Aktivität zur Verhinderung

      -> Ausbleiben ist nicht mit ursächlichen Täterverhalten zurückzuführen= Und vorhersehbarer Kausalverlauf

  • Subjektive Voraussetzung

    • Bewusst und gewollt

      -> Vorsatz

    • Täter gibt seine Vollendung auf, verhindert Erfolg

Halbherzigen Rücktritt :

  • Der Täter gibt die Tat zwar auf, aber nicht wirklich freiwillig oder endgültig. Er unternimmt nur unzureichende Maßnahmen oder hofft eher zufällig, dass nichts passiert.

    • Beispiel: Jemand vergiftet ein Getränk und ruft später nur anonym einen Hinweis an, ohne sicherzustellen, dass das Opfer gerettet wird. → Rücktritt meist nicht wirksam, wenn der Täter den Erfolg nicht ernsthaft verhindert.

    Antizipierter Rücktritt:

  • Der Täter hört schon auf, bevor die eigentliche Ausführung vollständig begonnen oder beendet ist, weil er die spätere Tatausführung freiwillig aufgibt. -

    • Beispiel: Ein Einbrecher steht schon vor dem Haus mit Werkzeug, entscheidet sich aber bewusst dagegen weiterzumachen und geht weg. → Kann ein wirksamer Rücktritt sein, wenn die Aufgabe freiwillig erfolgt.

Wichtig ist jeweils:

* Freiwilligkeit

* und ob der Täter die Tat endgültig aufgibt bzw. den Erfolg verhindert

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Lena S.

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