Was ist der kleine, was der große Lauschangriff?
Der große und kleine Lauschangriff sind polizeiliche Maßnahmen zur heimlichen akustischen Überwachung von Personen. Der Große Lauschangriff (§ 100c StPO) erlaubt das Abhören in Privatwohnungen, während der Kleine Lauschangriff (§ 100f StPO) das Abhören außerhalb von Wohnungen, z. B. im öffentlichen Raum oder in Fahrzeugen, ermöglicht. Beide erfordern schwere Straftaten als Anfangsverdacht.
Großer Lauschangriff (§ 100c StPO)
Ort: Private Wohnräume, die dem Schutz des Art. 13 GG unterliegen.
Zweck: Ermittlung bei schweren Straftaten (z. B. Mord, Geiselnahme, organisiertes Verbrechen).
Voraussetzungen: Hohe Hürden, strenge richterliche Anordnung erforderlich (meist Strafkammer beim Landgericht).
Kritik: Wurde wegen Verletzung der Intimsphäre lange politisch diskutiert.
Kleiner Lauschangriff (§ 100f StPO)
Ort: Außerhalb von Wohnungen (öffentliche Orte, Autos, Büros).
Zweck: Ermittlung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung.
Voraussetzungen: Geringere Hürden als beim großen Lauschangriff.
Sind Zufallsfunde verwertbar?
Erkläre den § 30 I und II StGB.
TKÜ
Anwendung deutsches Strafrecht
Täterschaft und Teilnahme
Regelbeispiele
EGL für Observation durch Polizei?
§ 163f StPO
EGL für Abhörwanze?
§ 105h Nr. 2 StPO
Def. Bande?
Def. Gewerbsmäßig?
Wie werden das Vorbereitungsstadium und der Versuch voneinander abgegrenzt?
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