Zweck der ZPO
Schutz und Durchsetzung subjektiver Rechte
-> friedensstiftende Wirkung, Sicherung der Rechtseinheit
Verhältnis zum materiellen Recht: soll zur Verwirklichung des materiellen Rechts beitragen
Hintergrund:
Selbsthilfe ist generell verboten, weshalb der Staat als Ausgleich eine Möglichkeit zur Durchsetzung der Rechte des Bürgers anbieten (Staatliches Gewaltmonopol)
Wann ist eine Klage Anhällig?
…wenn die Klage beim Gericht eingegangen ist
Wann ist eine Klage Rechtshänig?
…wenn sie beim Angeklagten eingegangen ist
Kann man sich vor dem Gericht selbst vertreten? (Klageschriften etc.)
Bis vors Amtsgericht ja, danach nicht mehr.
Erstellen sie ein Fließschema zum Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens einer Klage und der Verhandlung
Wie viele Richter gibt es auf welcher Ebene? (AG, LG, OLG, BGH)
AG: 1 Richter
LG 1-3 Richter (Kammer)
OLG: 3 Richter (Senat)
BGH: 5 Richter (Senat)
-> Schöffen nur bei StR, außer bei Handelssachen
Welche Möglichkeit hat man bei einem Befangenen Richter?
-> Unterbrechung der Sitzung zum stellen eines unaufschiebbaren Antrag
Befangenheitsantrag
Entschieden vom Gericht, bei dem geklagt wird (AG hat nur einen Richter, weshalb gem. §55 II ZPO bei Ablehnung ein anderes AG entscheidet)
Was ist der Unterschied zwischen einer Einrede und einer Einwendung
Vor Gericht:
Einrede muss berufen werden, um berücksichtigt werden
Einwendung wird von Amts wegen berücksichtigt
In welchem Verhältnis stehen die Geschäftsstelle und die Richter zueinander?
Beide sind per se unabhängig, die Geschäftsstelle ist nicht weisungsgebunden von den Richtern.
Geschäftsstelle (§153 GVG)
Warum ist die Zuständigkeit bestimmt?
präventiv Befangenheit zu verhindern
Grundsatz des gesetzlichen Richters Art. 101 I S. 2 GG
“Niemand darf seinem gesetzlichen Richer entzogen werden“ - muss abstrakt vorbestimmt sein
Wie prüft man die Zuständigkeit?
Was gibt es zu der Deutschen Gerichtsbarkeit zu wissen?
Deutsche Gerichtsbarkeit:
❌ nicht anwendbar nach §§18,19,20 GVG bei; Diplomaten, Konsularen
❌ Staat wenn er hoheitlich handelt
✅ Staat, wenn er Privatrechtlich handelt
Wann wird die Internationale Zuständigkeit relevant und was sind die relevanten Normen?
Internationale Zuständigkeit
relevant, soweit Auslandsbezug
§4ff EuGVVO: EU-Land Wohnsitz
Brüssel 1A Verordnung: anwendbar bei Wohnsitz in Hoheitsgebiet eines Landes-> Klageort
Art. 18 II Brüs1AV: Verbraucher
§12 ff. ZPO: örtliche und internationale Zuständigkeit
Wer kann eine Gerichtsstandsvereinbarung eingehen?
✅Unternehmer ja, diesem wird kein großes Schutzinteresse zugeschrieben
❌ Verbraucher nicht (zumindest vor Klage), da großes Schutzinteresse und Möglichkeit der Eingehung ohne sich den Auswirkungen bekannt zu sein
-> §38 ZPO
Nach welcher Norm richtet sich die Rechtswegszuständigkeit?
§13 GVG
Entscheidungszuständigkeit im Hinblick auf die 5 Gerichtsbarkeiten
Was macht ein Gericht, bei einer Klage, für die sie nicht zuständig ist?
Verweist an das zuständige Gericht
Wie bestimmt man die Sachliche Zuständigkeit?
Verteilung erstinstanzliche Zuständigkeit
§1 ZPO iVm. §§23, 71 GVG
Der Streitwert wurde erhöht, da durch Inflation immer höhere Streitwerte zustande kamen und das AG immer weniger Fälle hatte.
Zum Ausgleich wurde der Wert auf 10 K erhöht
-> bei uneindeutigen Streitwert: §2ff ZPO
Wie bestimmt man die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts?
§§12ff ZPO
Zuständigkeit §12 ZPO
Zuständigkeit des allg. Gerichtsstands, wenn kein ausschließlicher
a. Allgemeiner Gerichtsstand
= wird durch den Wohnsitz bestimmt §12,13 ZPO iVm. §7 I BGB bzw durch dessen Sitz (§12, 17 I ZPO)
“Kläger muss zum beklagten“
b. besonderer Gerichtsstand (Kläger kann wählen)
§32 ZPO unerlaubte Handlungen
§29 ZPO Erfüllungsort bei Verträgen (269 BGB)
Wie wird mit mehreren Ansprüchen umgegangen?
➡️ der Wert wird addiert
❗️ §5 GVG
Ausnahme: Widerklage
Was ist das Loser Pays-Prinzip?
§91 ZPO I 1 ZPO: trägt unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits (inkl. außergerichtliche Kosten)
§92 ZPO:
Sidenote: §93 ZPO - wenn Beklagter keinen Anlass gegeben hätte, dann kann durch Anerkenntnis der Kläger trotz Sieg die Kosten tragen
-> Verschuldensunabhängig
Ratio des prozessualen Kostenerstattungsanspruch
Zahlen soll derjenige, der überflüssig einen Rechtsstreit hat ankommen lassen
-> Anreiz auf Vermeidung überflüssiger Rechtsstreitigkeiten
P!: Änderung der Erfolgsausichten während Rechtsstreit
Bspl.: Zahlt während Prozess
Erledigungserklärung:
Variante 1: andere Partei schließt sich an (beidseitige Erledigungserklärung)
§91 a I ! ZPO: billiges Ermessen des Streitstandes - wer hätte Kosten, wenn erledigendes Ereignis nicht eingetreten wäre (Begründetheit der Klage)
-> prüfen der Zulässigkeit und Begründetheit
Variante 2: andere Partei schließt nicht an (einseitige Erledigungserklärung)
herrschende Meinung: §264 nr. 2 ZPO Klageänderung in eine Feststellungsklage - beantragt festzustellen, dass durch das Ereignis die Klage nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist
-> prüfung ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit + nachträgliche Unbegründetheit und Kosten nach §91 ZPO tragen
Welches Problem hat das Loser- Pays Prinzip?
ERGÄNZEN
Welche 3 örtlichen Zuständigkeiten gibt es?
Allgemeiner Gerichtsstand:
§12,13,17 ZPO
= Wohnsitz des Beklagten
Ausschließlicher Gerichtsstand
insbesondere §§24 ZPO: dingliche Klage, 29a ZPO Mieträume
Nur dieser Gerichtsstand! Keine Wahlmöglichkeit
Besonderer Gerichtstsand
insbesondere
§ 21 ZPO Niederlassung
§23 ZPO Vermögen
§27 ZPO Erbschaft
§29 ZPO Erfüllungsort
§32 ZPO unerlaubte Handlung
Wahlrecht zwischen diesem und dem allgemeinen Gerichtsstand
Wie prüft man die Zuständigkeiten eines Gerichts?
I. Sachliche Zuständigkeit §23 Nr. 1, §71 GVG
welches Gericht ist zuständig?
Streitwert über 10K Landesgericht, darunter Amtsgericht
§23 Nr. 2a GVG
Ausnahme: Wohnraummietverhältnis -
II. Örtliche Zuständigkeit
Allgemeiner Gerichtsstand §12,13 ZPO
Wohnsitz des Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung
§29a ZPO: Ort des Wohnraums
Was ist die Parteifähigkeit?
…Fähigkeit einer Person, im Prozess Kläger oder Beklagter zu sein
§ 50 ZPO (generell)
§56 ZPO: Parteifähigkeit wird von Amtswegen ermittelt
Sachurteils- und Prozesshandlungsvoraussetzung
Beispiel:
Kinder (+)
Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (+)
Erbgesellschaften (-) ➡️ müssten einzeln Klagen
Was ist die Prozessfähigkeit?
…Fähigkeit einer Partei, vor Gericht zu stehen
§ 51 ZPO: Vetretung nach BGB (1626,1629 BGB)
§ 52 ZPO Prozessfähigkeit = wer durch Verträge binden kann (geschäftsfähig)
Was ist die Prozessführungsbefugnis?
….Befugnis einer Partei, über ein Recht im eigenen Namen einen Rechtsstreit zu führen
Prozessführungsbefugnis ungleich Sachlegitimation
Aktivlegitimation: “wem steht die Forderung zu?“
Passivlegitimation: “Gegen wen richtet sich das Recht?“
aktive Prozessführungsbefugnis: Wer darf klagen?
passive Prozessführungsbefugnis: Wer muss verklagt werden?
-> in der Regel fallen Sachlegitimation und Prozessführungsbefugnis zusammen
PROBLEM: bei Prozessstandschaft = Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen)
(Sachurteilsvoraussetzung in Zulässigkeit prüfen)
I. Gesetzliche Prozesstandschaft:
Parteien Kraft Amtes:
Insolvenzverwalter , Zwangsverwalter, Testamentsvollstrecker
Gesetzliche Prozesstandschaft in ZPO
§265 II 1 ZPO (herrschende Meinung)
Gesetzliche Prozesstandschaft im BGB
Mitgläubiger, Miteigentümer, Revokationsklage des Ehegatten, Erbengemeinschaft
II. gewillkürte Prozesstandschaft
-> nur zulässig wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
wirksame Ermächtigung des Rechtsinhabers §185 BGB analog
Schützenswertes Interesse des Prozessstandschafters an der Geltendmachung
keine unbillige Benachteiligung
Wie prüft man ob jemand Prozessführungsbefugt ist?
Aktivlegitimation: wem steht das Recht zu?
Passivlegitimation: gegen wen richtet es sich?
Aktive Prozessfüghrungsbefugnis: wer darf klagen?
passive Prozessfüghrungsbefugnis: wer muss verklagt werden?
-> Grundsatz: eigene Rechte kann man geltend machen
Postulationsfähigkeit
…Fähigkeit, Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen (ab Landgericht: Anwaltszwang)
§§ 78 f. ZPO
§79 S. 2 ZPO: Vertretung nur durch bestimmte
§§80,91,92 ZPO: Vollmacht, Umfang
• Prozesshandlungsvoraussetzung - ansonsten Unfähig und Verhalten ist unwirksam
AG: Parteienprozess
LG: Anwaltsprozess
BGH: BGH Anwalt
spezielle Zulassung - Singularzulassung (nur sie dürfen Revisionen zum BGH erheben)
Welche Prozesstandschaften gibt es?
Was besagt der “Dispositionsgrundsatz“?
Dispositionsgrundsatz:
Gericht darf nur über das entscheiden, was von den Parteien vorgetragen wird (§398 ZPO)
-> Parteien “verfügen“ über den Streitgegenstand und die Verfahrensweise + Umfang (durch Klage/ Klageerwiderung)
Was besagt der “Verhandlungsgrundsatz/ Vorbringungsgrundsatz”?
Parteien selbst für die Darlegung und Beweisführung ihrer Ansprüche und Einwendungen verantwortlich sind
-> Gericht hat keine Amtsermittlungspflicht (§128 I ZPO)
Was besagt der Mündlichkeitsgrundsatz?
Verhandlung vor dem erkennenden Richter müssen mündlich stattfinden (§ 128 II ZPO)
Schrifsätze etc können schriftlich vorgelegt werden, müssen aber mündlich besprochen werden
was besagt der “Unmittelbarkeitsgrundsatz”
Gericht seine Entscheidung auf Grundlage der unmittelbar vor ihm durchgeführten Beweisaufnahme treffen muss (§ 355 ZPO)
was besagt der “Öffentlichkeitsgrundsatz”
Verhandlung und die Verkündung der Entscheidung grundsätzlich öffentlich sind (§§ 169, 173 GVG)
Ausnahmen möglich:
Zum Schutz der Privatsphäre
öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 174 GVG)
-> Öffentlichkeit ermöglicht die Kontrolle der Justiz durch die Bürger und stärkt das Vertrauen in die Rechtsprechung
was besagt der Grundsatz des “Rechtlichen Gehörs”?
jede Partei muss Möglichkeit haben, sich zu Äußern
Das Gericht muss diese zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen
(zu für Entscheidung maßgeblichen Sachverhalten und rechtlichen Gesichtspunkten)
Verfahrensrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG abgeleitet
Was besagt der “Beschleunigungsgrundsatz”?
Verfahrensbeteiligte (besonders das Gericht) muss alles tun, um rasche und effiziente Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten
-> zügige Terminierung von Verhandlungen, Verfahrensverzögerungen verhindern
Was sind die Grenzen der Hinweispflicht? Was ist erlaubt, was nicht?
§139 ZPO
erlaubt:
auf eine prozessuale Pflicht hinweisen
unerlaubt:
neue Prozessziele nie
Hinweise auf eine Einrede bspl. Verjährung (Einwendungen werden eh berücksichtigt)
Gibt es Möglichkeiten eine Zuständigkeit abzuändern?
Gerichtsstandsvereinbarung §§38, 40 ZPO
= Prorogation
Parteien vereinbaren einen Gerichtsstand
Vorraussetzungen:
„Prorogationsfähiger“ Personenkreis
= Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind
“bestimmten Rechtsverhältnisses”
Keine Unzulässigkeit nach § 40 Abs. 2 ZPO
Rügelose Einlassung §39 ZPO
erlangen Zuständigkeit durch nicht Rügen der Unzuständigkeit
P! Hotelzimmer als Wohnraum?
Enthält Schwerpunktmäßig Elemente eines Mietvertrags
Wohnraum= gewisse Dauer, Lebensmittelpunkt (549 BGB)
Hotelzimmer vorübergehend vermietet
Was sind doppelrelevante Tatsachen und wie geht man mit ihnen um?
doppelrelevante Tatsachen:
sowohl für Zulässigkeit und Begründetheit relevant
-> für Zulässigkeit wird Klägerischer Vortrag zugrunde gelegt
P! doppelrelevante Tatsache stellt sich in Begründetheit als nicht gegeben heraus. Wie fortfahren?
Problem: Gericht ist eigentlich nur als “deliktisches Gericht“ zuständig geworden, kann es nun auch vertragliche Ansprüche prüfen?
Alte Rechtsprechung:
(-) Klage muss konsequent abgewiesen werden
kein Gerichtsstand kraft Sachzusammenhangs
sonst würde man durch die Behauptung (die in Zulässigkeit genügt) einen Gerichtstsand erschleichen
neue Rechtssprechung:
(+)
Gericht prüft nach System der ZPO nicht einen einzelnen materiellrechtlichen Anspruch, sondern den Sachverhalt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten
sonst Aufspaltung des materiellen Rechts durch unterschiedliche Gerichtstände
2 Prozesse- nicht ökonomisch
Erst-recht- Schluss aus 17 II S.1GVG
Gericht darf hier über rechtswegsfremde Ansprüche entscheiden
entsprechend muss es doch auch solche prüfen, die nur außerhalb der örtlichen Zuständigkeit liegen
Was ist eine Widerklage?
…ist eine eigenständige Klage, die der Beklagte in einem bereits laufenden Gerichtsverfahren gegen den Kläger erhebt
allgemeiner Gerichtsstand gemäß §§12,13 ZPO iVm. §7 BGB
besonderer Gerichtsstand nach §29 I ZPO iVm. §269 I BGB (Erfüllungsort der Streitigkeit)
! aber Sonderregelung bei der Widerklage §33 ZPO:
-> bei Zusammenhang von geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln zur Klage selbes Gericht (Konnexität)
mindestens eine Überschneidung
Wann ist eine Widerklage zulässig?
I. Rechtshängigkeit der Hauptklage
II. Zuständigkeit des Gerichts
Sachliche Zuständigkeit §2ff. (5ZPO)
örtliche Zuständigkeit
a. §33 ZPO
-> besteht ein rechtlicher Zusammenhang
b. Zustänigkeit §32 ZPO
-> gibt es eine Verbotene Handlung die an dem Ort des Gerichts vorgenommen wurde?
III. Konnexität als gesonderte Zulässigkeitsvoraussetzung
ältere Rechtssprechung:
§33 ZPO normiert besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Widerklage
-> ohne Konnexität keine einheitliche Verhandlung gerechtfertigt
heute wohl herrschende Auffassung: §33 ZPO nur eine Zuständigkeitsvorschrift
systematische Auslegung: §33 ZPO befindet sich im Abschnitt über Zuständigkeitsvorschriften
-> aus §145 II ZPO ergibt sich, dass eine Widerklage nicht unbedigt Konnexität braucht
“in der Klage geltend gemachten Anspruch nicht in rechtlichem Zusammenhang steht.“ (Vgl. §145 II ZPO)
Warum gibt es die staatliche Zwangsvollstreckung
Selbsthilfe und Selbstvollstreckung nur ausnahmsweise gestattet
§859 II BGB Selbsthilferecht des Besitzers (frischer Tat)
§229 BGB Allgemeine Selbsthilfe (nicht frischer Tat)
§562 b BGB Selbsthilferecht des Vermieters
Aufrechnungs §§387 ff. BGB
Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gegen Staat Art. 2 GG iVm. Art. 20 III GG
Wie grenzt man das Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren ab?
Erkenntnisverfahren;
materielle Rechtslage wird geprüft
zeitlich vorangestellt
Vollstreckungsverfahren:
dient durchsetzung von Vollstreckungstiteln
nach Erkenntnisverfahren
Einzelvollstreckung
Prioritätsprinzip §804 III ZPO
Insolvenzverfahren:
Gesamtvollstreckung
Gleichbehandlungsgrundsatz § 1 S. 1 InsO
Welche Arten der Zwangsvollstreckung gibt es?
Wie sieht die Konstellation einer Forderungspfändung aus?
Welche Vollstreckungsorgane gibt es?
Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung
I. Prozessvoraussetzungen:
Antrag
Vollstreckungsverfahren läuft im Amtsbetrieb, nach Antrag wird Verfahren durchgeführt
Zuständigkeit des Vollstreckungsorgan
Hängt von Art der begehrten Vollstreckungsmaßnahme ab
Rechtsschutzinteresse
Fehlt, wenn Gläubiger einfacher oder billiger zum Ziel gelangen kann oder Ziel durch beantragte Vollstreckung nicht erreichbar
Sonstige Prozessvoraussetzungen
(Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Prozessführungsbefugnis etc.)
II. Allgemeine Voraussetzungen
Titel
vollstreckbares Endurteil §704 ZPO
weitere nach §794 I ZPO (Vergleiche, Vollstreckungsbescheide und vollstreckbare Urkunden)
Klausel
Bescheinigung des Gerichts §§724ff.
P! Bedingungen vor der Vollstreckung
Zustellung
§750 I 1 ZPO (Schuldner muss Kenntnis haben)
Wann tritt die Rechtskraft eines Endurteils ein?
§705 ZPO: rechtskraft mit Ablauf der Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels
Berufung nur zulässig bei 600 € + oder extra Zulassung §511 I, II nr. 1 ZPO
(1 Monat ab Zustellung zu Prozessbevollmächtigend §517 ZPO (§172))
Fristberechnung ZPO: §517, 172 I S. 1, 222 I ZPO iVm. §§187 I, II Alt. 1 BGB
Einspruch §338 ZPO
(Frist: 2 Wochen §339 ab Zustellung VU)
Vorläufig vollstreckbare Endurteile §704 Alt. 2 ZPO
Gläubiger nicht benachteiligt, durch hinauszögern
dafür hat der Schuldner einen verschuldensunabhängigen SE Anspruch gem. §717 II S.1 ZPO
was kennzeichnet Rechtsmittel?
Suspensiveffekt
aufgeschoben
Devolutiveffekt
nächst höhere Instanz
Was steckt hinter dem System der §708ff. ZPO
Gesetzgeber wollte urteile auch vorläufig vollstreckbar machen
-> egal, ob abgelaufen oder nicht
Schuldner trägt dadurch das Insolvenzrisiko des Gläubigers
-> deswegen muss dieser Sicherheitsleistung leisten §§708, 709 ZPO, wenn er vorher vollstrecken will
! beide Interesse werden gewahrt !
Wann kann man auch ohne Sicherheitsleistung vollstrecken?
§708 I; Schuldner hier nicht Schutzwürdig
Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;
Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;
hat die eigene Möglichkeit des Schutz unterlassen
Urteile, durch die gemäß § 341 der Einspruch als unzulässig verworfen wird;
bei fehlender Fristwahrung des Einspruchs
Urteile, die im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen werden;
Urteile, die ein Vorbehaltsurteil, das im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen wurde, für vorbehaltlos erklären;
Urteile, durch die Arreste oder einstweilige Verfügungen abgelehnt oder aufgehoben werden;
Urteile in Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder Untermieter von Wohnräumen oder anderen Räumen oder zwischen dem Mieter und dem Untermieter solcher Räume wegen Überlassung, Benutzung oder Räumung, wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses über Wohnraum auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie wegen Zurückhaltung der von dem Mieter oder dem Untermieter in die Mieträume eingebrachten Sachen;
Urteile, die die Verpflichtung aussprechen, Unterhalt, Renten wegen Entziehung einer Unterhaltsforderung oder Renten wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten, soweit sich die Verpflichtung auf die Zeit nach der Klageerhebung und auf das ihr vorausgehende letzte Vierteljahr bezieht;
Urteile nach §§ 861, 862 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Wiedereinräumung des Besitzes oder auf Beseitigung oder Unterlassung einer Besitzstörung;
das sind possesorische Rechte- keine Einwendungen möglich
Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Wird die Berufung durch Urteil oder Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 zurückgewiesen, ist auszusprechen, dass das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist;
andere Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wenn der Gegenstand der Verurteilung in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt oder wenn nur die Entscheidung über die Kosten vollstreckbar ist und eine Vollstreckung im Wert von nicht mehr als 1.500 Euro ermöglicht.
Wie kann der Schuldner eine vorläufige Verstreckung abwenden?
durch §711 S. 1 ZPO
-> Fälle des §708 Nr. 4 -11 ZPO abwendbar, wenn nicht der Gläubiger doch eine Sicherheit leistet
Was ist ein Prozessvergleich? (doppelte Natur)
Doppelnatur:
Prozessvertrag
materiellrechtlicher Vertrag
-> ist ein Vollstreckungstitel gem. §794 I nr. 1 ZPO, kann aber im Gegenteil zum Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen
relevant bei folgenden Konstellationen;
Vergleich besteht, man ist verpflichtet etwas anzunehmen (oder ähnliches)
-> trotzdem könnte man untätig bleiben
ohne die Rechtskraft kann eine WE nicht fingiert werden -> Wirkung des §894 ZPO tritt nicht ein
sind fomularmäßige Vollstreckungsunterwerfungen (Mietvertrag) ohne Abtretungsverbot wirksam?
zumeist eine AGB
-> gem. §307 BGB unwirksam:
Umkehr der Prozessführungslast weicht vom Leitbild der ZPO ab
Rechtfertigung allenfalls durch das besondere Vertrauen des Gläubigers (Hausbank) möglich
-> ohne Abtretung geht der Schuldner doppeltes Risiko ein (Vollstreckungstitel könnte an 3. abgetreten werden)
herrschende Meinung: kein Verstoß gegen §307 BGB
ZPo hat kein Leitbild: vor Vollstreckungsverfahren immer Erkenntnisverfahren
Umkehr der Prozessführungslast durch schutzwürdige Gläubigerbelange gerechtfertigt: Vollstreckung wird typischerweise erforderlich, wenn Schuldner in Vermögensverfall gerät
Abtretungsmöglichkeit aus gründen der Finanzierung der Banken erforderlich
§77a ZPO geht von der Wirksamekti solcher Abreden aus
Was ist der Anspruch aus §799a ZPO?
ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch gegen den Neugläubiger
-> Voraussetzung: Vollstreckungsurkunde als unzulässig erklärt
Wie wir der Gläubiger bei Rechtsnachfolge geschützt?
§800 I ZPO:
kann sich der Schuldner einer Hypothek, einer Grundschuld oder Rentenschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung so unterwerfen, dass die Zwangsvollstrekcung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig ist
-> muss aber im GRUNDBUCH vermerkt werden - sonst zu große Einschränkung
Wie entsteht und wirkt ein Vollstreckungsbescheid? §794 I nr. 4 ZPO
Entstehung
Gläubiger beantragt Mahnverfahren (§688ff. ZPO) den Erlass eines Mahnbescheids
Mahnbescheid wird Schuldner zugestellt (§693ZPO)
Schuldner legt keinen Widerspruch (§694 ZPO)
Gläubiger beantragt den Erlass eines Vollstreckungsbescheids (§699)
Wirkung:
gem. §700 I ZPO: wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil
§§700 I, §338 ZPO Einspruch möglich
Welche Vollstreckungsklauselarten gibt es?
Urteil wird die Vollstreckungsklausel hinzugefügt
einfache Vollstreckungsklausel:
§724,725 ZPO ohne Probleme erteilt
Zuständig ist gem. §724 II ! ZPO der Urkundsbeante der Geschäftsstelle
titelergänzende Vollstreckungsklausel
Urteil ist nicht rechtslos vollstreckbar -> erst durch öffentlich beglaubigte Urkunden
Zuständig ist der Rechtspfleger §20 nr. 12 RpflG
Fälle:
Datumsbestimmung (-)
Zug-um-Zug (+, wenn in WE) -> sonst §756, 765 ZPO
bei Tatsachen, die mit einer Wertung verbunden sind -> muss klagen §731 ZPO (keine Möglichkeit der öffentlichen Beurkundung)
titelübertragende Vollstreckungsklausel:
beruht auf Drittwirkung der Rechtskraft
Grundsatz: materielle Rechtskraft gem. §325 I Alt. 1 ZPO nur inter partes (rechtliches Gehör)
ABER: hier wäre es nicht zumutbar der anderen Partei den Prozess zur selben Frage nochmal zu prozessieren
Rechtsnachfolger erwirbt Sache bereits mit der “rechtskräftigen Entscheidung belastet”
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