Aufgabe der OB und Polizei
Polizei in der Regel sofortige Gefahrenabwehr
Ordnungsbehörden eher Päventivmaßnahmen (enge Zusammenarbeit)
Polizei zuständig wenn die Behörde nicht rechtzeitig handeln kann
Aufbau Polizei- und Ordnungsbehörden
Einheitssystem in BWB (gesamte Gefahrenabwehr bei der Polizei)
Trennungssystem in NRW (Afteiliung OB und Polizei)
Sonderordnungsbehörden
Kreise, kreisfreie Städte
Staatl Forstämter, Gesundheitsamt
Landesumweltamt
Zuständigkeiten nach dem OBG
örtliche Zuständigkeit Wo?
Instanzielle Zuständigkeit Welche Ebene?
Sachliche Zuständigkeit “ob und wer?”
Aufsichtsbehörden und typische Aufsichtsmittel
für Gemeinden der Landrat
Für Kreise und kreisfreie Städte die Bezirksregierung
Für die Bezirksregierung das Landesministerium
Mittel: Widerruf von VA, Haushaltsprüfung, Ersatzvornahmen durch Aufsichtsbehörden
Rangfolge Gesetze
Spezialgesetze
Standardmaßnahme
Generalklausel
Schutz gut öffentliche Sicherheit und Ordnung
SIcherheit (Schutz der objektiven Rechtsordnung, Schutz Individualrechtsgüter, Schutz des Staates)
Ordnung (gesellschaftliche Ordnungsnormen, Gesamtheit aller ungeschriebenen Regeln)
Gefahr
§14 verlangt konkrete Gefahr
Schaden nur subjektiv oder auch objektiv?
Tatsächliche Gefahr, Anscheinsgefahr, Scheingefahr
Erhebliche Gefahr, gegenwärtige Gefahr, Gefahr im Verzug
Ermessensausübung
Entschließungsermessen “ob” (Grundsätzlich Opportunitätsprinzip)
Handlungsermessen (Verhältnismäßigkeit)
Störerauswahl
Verhaltensstörer
Zustandsstörer
Nichtstörer
Kommunale Selbstverwaltungsträger
Städte, Gemeinden
Kreisfreie Städte
Kreise
Landschaftsverbände
Zwekcverbände
Regionalverbände
Selbstverwaltungsgarantie
§28 Abs.1 GG
Angelegenheiten selbst organisieren
Abwasserentsorgung, Stadtplanung und Bauwesen, Schulen, Finanzen
Wichtige andere kommunale Selbstverwaltungsträger
Kreise (Übernahme übergeordnete Aufgaben (Schulbau, ÖPNV, Gesundheit, SGB XII)
Landschaftsverbände (übergeordnete Aufgaben in Kultur und Soziales)
Zweckverbände (Zusammenschlüsse mehrere Kommunen für bspw Wasser-Energieversorgung)
Regionalverbände (überregionale Zusammenarbeit Förderung
Kreisangehörige Städte (G und M)
Städte und Gemeinden
Größere Städte meist mit mehr Aufgaben
Mittlere Städte etwas kleiner und weniger zusätzliche Rechte
Kleinere Städte und Gemeinden haben weniger Selbstständigkeit
Kreisfreie Städte übernehmen nahezu alles selbst
Bezirke (größere Unterteilung in einer Stadt
Bezirksvertretung (kleine politische Gremien für einen Bezirk)
Ortschaften (kleinere ländliche Teile einer Gemeinde
§28 Abs.1 I.V.m. GO NRW
GO regelt einzelne Organe der Gemeinde (Rat und BM)
Aufgaben der Gemeinde (freiwilllig und pflichtig)
Finanzen: Haushaltsaufstellung
GO konkretisiert das Recht der Selbstverwaltung
Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts
Rechte und Pflichten (bspw. Verträge abschließen oder Gerichtsprozess führen)
Wichtige Organe: Gemeinderat und Bürgermeister als Vertretung der Gemeinde
Bedeutung Gemeindegebiet
Gemeindegebiet bezeichnet die Gesamtheit aller Grundstücke einer Gemeinde
Gebietsänderungen: Eingemeindung, Fusion, Neuzuschnitte des Gemeindegebiets
Einteilung in Stadt- und Gemeindebezirke für bessere Organisation vor allem bei Großstädten
Aufgabenarten der Gemeinde
freiwillig : Kultur und Sportförderung
Pflichtig: gesetzlich vorgeschrieben (Abfall- und Wasserverdsorgung)
Pflichtaufgaben nach Weisung: Nach Gesetz und Weisung des Landes bspw. Ordnungsrecht oder Melderecht
Auftargsangelegenheiten: von Bund oder Land (bspw. Wahlen)
Einwohner und Bürger (Rechte und Pflichten)
Einwohner: Anregung Beschwerden, Einwohnerantrag, Beteiligung an der Stadtplanung
Bürger: zusätzliche Rechte wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Pflichten: Meldepflicht, Gebührenpflicht, Steuern, Mülltrennung
Bürgerbegehren
Verfahren bei dem Bürger eine ABstimmung zu bestimmten Themen beantragen können
Voraussetzungen: Mindestanzahl an Unterschriften, Einhaltung gesetzliche Vorgaben, klare Fragestellung
Entscheid: Abstimmung der Bürger (Wahlberechtigten) über das Bürgerbegehren
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