GO NRW
GO NRW – Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
KomHVO NRW
KomHVO NRW – Kommunalhaushaltsverordnung; Verordnung über das Haushaltswesen der
Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzliche Grundlage: Art. 28 Abs. 2 GG (Grundgesetz)
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im
Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen
ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die
Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu
diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene
Steuerquelle.“
Die Rechtsnorm räumt den Gemeinden lediglich eine abgeleitete Finanzhoheit ein.
Somit können die Gemeinden Steuern (hier ist die Gewerbesteuer gemeint) erheben, um ihrer finanziellen
Eigenverantwortung überhaupt gerecht zu werden.
Was versteht man unter dem Begriff „Kommunales Finanzmanagement“?
Unter dem Begriff „Kommunales Finanzmanagement“ - vormals „Haushaltswirtschaft“ – versteht man die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel öffentlicher Körperschaften auf kommunaler Ebene.
Was sind öffentliche Körperschaften?
Öffentliche Körperschaften sind:
Gebietskörperschaften
Personenkörperschaften
Eine Personenkörperschaft ist eine Körperschaft, deren
Zuständigkeit und Mitgliedschaft von persönlichen Eigenschaften
der Mitglieder abhängig ist, z.B.
• Handwerkskammern
• Industrie-u. Handelskammern
Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft, deren
Zuständigkeit und Mitgliedschaft territorial bestimmt ist. Ihre
Gebietshoheit ist jeweils auf einen räumlich abgegrenzten Teil des
Staatsgebietes beschränkt. Zu den Gebietskörperschaften
gehören:
• Bund
• Länder
• Gemeinden u. Gemeindeverbände
Unterschiede zwischen der öffentlichen Finanzwirtschaft und der Privatwirtschaft
Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze
Grundsatz der stetigen Aufgabenerfüllung
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
„Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer
Aufgaben gesichert ist.“
Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass sowohl die Pflicht-, als auch die freiwilligen Aufgaben erfüllt werden können.
Die Aufgabenerfüllung muss nicht nur im laufenden Haushaltsjahr gesichert sein, sondern auch im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung.
Die Mittelfristige Finanzplanung
Die Gemeinde ist zu einer fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung verpflichtet (§ 84 GO NRW).
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 1 Abs. 3 KomHVO NRW).
„Den im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr zu veranschlagenden Erträgen und Aufwendungensowie Einzahlungen und Auszahlungen sind die Ergebnisse der Rechnung des Vorvorjahres und die Haushaltspositionen des Vorjahres voranzustellen und die Planungspositionen der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre anzufügen (mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung).“
Haushaltsgrundsätze
Haushaltsgrundsätze sind ein Regelwerk
Welche Grundsätze gibt es?
Wo stehen sie?
§ 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
Grundsatz des Haushaltsausgleiches
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 2 GO NRW
Grundsatz des konjunkturgerechten Verhaltens
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 1 Satz 4 GO NRW
Weitere Rechtsgrundlagen
§ 1 StWG (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft)
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 6 GO NRW
Verbot der Überschuldung
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 7 GO NRW
1. Grundsatz der stetigen Aufgabenerfüllung
Die Stadt A hat ein Budget von 100.000 Euro für das nächste Jahr. Sie möchte sowohl die Müllabfuhr
(Pflichtaufgabe) als auch die Organisation eines Stadtfests (freiwillige Aufgabe) finanzieren.
Frage: Was sollte die Stadt priorisieren, um den Grundsatz der stetigen Aufgabenerfüllung einzuhalten?
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Die Gemeinde B plant, neue Computer für das Rathaus zu kaufen. Es gibt zwei Angebote:
- Anbieter X: Preis pro Computer 500 Euro, Lebensdauer 3 Jahre.
- Anbieter Y: Preis pro Computer 700 Euro, Lebensdauer 5 Jahre.
Frage: Welcher Anbieter erfüllt den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit besser?
Grundsatz des Haushaltsausgleichs
Die Gemeinde C hat in diesem Jahr 50.000 Euro weniger Einnahmen als geplant. Was könnte eine kurzfristige
Maßnahme sein, um den Haushalt auszugleichen?
Die Gemeinde D bemerkt, dass die lokale Wirtschaft durch einen Abschwung leidet. Welche Maßnahme könnte
den Grundsatz des konjunkturgerechten Verhaltens erfüllen?
Die Stadt E hat Schulden in Höhe von 10 Millionen Euro und nur noch geringe Rücklagen. Um das Verbot der
Überschuldung einzuhalten, prüft die Stadt mehrere Maßnahmen. Welche Kombination aus Maßnahmen
könnte rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sein, um die finanzielle Lage zu stabilisieren?
GG
Go
Gemeindeordnung
LVerf
Landesverfassung
Welche Aufgaben können die Gemeinden
ohne besondere gesetzliche Ermächtigung wahrnehmen?
(sog. Verbandskompetenz)
Art. 28 II 1 GG: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft…zu regeln.“
Art. 78 II LVerf: „Die Gemeinden…sind…die…alleinigen Träger der öffentlichen Verwaltung, …“
§ 2 GO: „Die Gemeinden…sind…ausschließliche ->…Träger der öffentlichen Verwaltung.“
->Allzuständigkeit
für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
Was zählt zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft?
Def. des BVerfG: „…diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und –wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen.“
Es gibt keinen feststehenden Zuständigkeitskatalog; dem Gesetzgeber steht bei der Frage, welche Aufgaben im einzelnen zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zählen, ein Einschätzungsspielraum im Rahmen des Vertretbaren zu.
Im Zweifel gilt eine gesetzliche Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Gemeinden.
Beachte: Der Grundsatz der Allzuständigkeit begründet nach h.M. auch einen Zuständigkeitsvorrang der
Gemeinden vor den Kreisen (sog. Subsidiaritätsgrundsatz).
Räumlich
§ 2 GO: „Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet, …ausschließliche…Träger der
öffentlichen Verwaltung.“
Folge: Der Grundsatz der Allzuständigkeit ist räumlich auf das Gemeindegebiet
beschränkt (vgl. §§ 15 ff GO).
Aufgaben der Stadt
Aufgabenfelder einer Stadt
• Wasserversorgung: In einer Anlage wird Wasser gereinigt und verteilt.
• Abwasserentsorgung: Abwasser wird über Kanäle abgeführt.
• Müllentsorgung: Müllfahrzeuge holen Abfälle von den Haushalten ab.
• Straßenreinigung: Mitarbeiter säubern Straßen und Gehwege.
• Grünflächenpflege: Parks und Bäume werden gepflegt.
• Verkehrsfluss: Autos, Fahrräder und Fußgänger bewegen sich im
Straßenraum.
• Öffentlicher Nahverkehr: Busse und U-Bahn sorgen für Mobilität.
• Fußgängerüberwege: Zebrastreifen ermöglichen sicheres Überqueren
der Straßen.
• Freizeitangebote: Cafés und Spielplätze bieten Orte zum Verweilen..
• Bau- und Handwerksarbeiten: Bauarbeiter kümmern sich um die
Instandhaltung und den Ausbau der Infrastruktur.
• Tierhaltung und Natur: Haustiere und Bäume gehören zum Stadtbild.
• Abfalltrennung: Getrennte Mülltonnen (Papier, Restmüll etc.) fördern
Recycling.
• Sicherheit: Hydranten sind vorhanden, um im Notfall Brände zu löschen.
• Energieversorgung: Strom wird über ein Umspannwerk bereitgestellt.
• Solaranlagen: Auf Dächern installierte Photovoltaikanlagen erzeugen
Energie.
• Mobilität für alle: Radfahrer und Menschen mit Rollstuhl sind Teil des
Stadtlebens
Bedeutung
GBO
Ordnungsbehörden Gesetz
Definition
Einzahlung
Einzahlung liegt vor, wenn in den „Herrschaftsbereich" eines Unternehmens (z.B. einer Kommune) Geld
„fließt".
Wenn ich Geld bekomme!
Bei einer Einzahlung erhöht sich der Bestand an liquiden Mitteln.
Auszahlung
Eine Auszahlung liegt vor, wenn das Geld den Herrschaftsbereich der Kommune verlässt.
Auszahlungen können ebenso wie Einzahlungen auf verschiedene Weisen erfolgen. Den größten Teil der getätigten Auszahlungen werden auch hier die Überweisungen vom Bankkonto ausmachen (bargeldlose Auszahlungen).
Bei einer Auszahlung vermindert sich der Bestand an liquiden Mitteln.
Einzahlungen und Auszahlungenim kommunalen Rechnungswesen
Einen Zahlungsstrom zwischen der Kommune und einem Externen
Keine Einzahlung oder Auszahlung:
Gelder, die innerhalb der Kommune fließen, stellen keine Einzahlung oder Auszahlung dar. “Umbuchung”
Bargeld vom eigenen Bankkonto abheben oder einzahlen (=Bestand an liquiden Mitteln unverändert)
Erträge und Aufwendungen
Erträge und Aufwendungen bilden das „Kernstück" des Kommunalen Finanzmanagements und haben somit eine zentrale Bedeutung.
Aufwendungen
Aufwendungen werden als wertmäßiger Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen definiert.
Welche Güter werden unterteilt?
Güter:
Verbrauchsgüter
(Lebensmittel, Papier, Streusalz etc.) Gebrauchsgüter (Immobilien, Fahrzeuge etc.).
Güter lassen sich in zwei grobe Kategorien einteilen. Auf der einen Seite gibt es die Verbrauchsgüter
(Lebensmittel, Papier, Streusalz etc.) und die Gebrauchsgüter (Immobilien, Fahrzeuge etc.).
Verbrauchsgüter werden tatsächlich (also physisch) verbraucht, während Gebrauchsgüter in ihrer Form
grundsätzlich erhalten bleiben.
Abschreibung
= Abnutzung eines Sachgutes
Was ist eine Abnutzung?
Was ist die Folge?
Abnutzung = Aufwendung → Wertminderung
Dienstleistungen:
Dienstleistungen werden in der Regel in Form von Arbeitsleistung erbracht. Das Personal einer
Kommunalverwaltung erbringt eine Dienstleistung für den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.
Darüber hinaus können weitere Dienstleistungen „eingekauft“ werden.
Dies können Fortbildungsangebote, Reinigungsleistungen oder Beratungsleistungen von Wirtschaftsprüfern sein.
Verbrauch:
Von einem Verbrauch wird gesprochen, wenn etwas weniger wird oder bei vollständigem Verbrauch
ganz verschwunden ist.
Wertmäßig:
Der Verbrauch soll in einer ganz bestimmten Einheit gemessen werden. Verbrauchs- und Gebrauchsgüter kommen in völlig unterschiedlichen Maßeinheiten und Materialien vor. An dieser Stelle geht es nicht um Einheiten in Kilogramm, Liter, Kilowatt oder Stunden, sondern um den wertmäßigen Verbrauch in Geldeinheiten, also in Euro gemessen.
Handelt sich um einen in Euro gemessenen Verbrauch. Einfach und umgangssprachlich
ausgedrückt wird ein in Euro gemessener Wert „weniger“.
-> liegt ein „Wertverlust“ vor.
-> definiert kann auch von „ärmer werden“ gesprochen werden.
Erträge
Erträge werden als wertmäßige Entstehung von Gütern und Dienstleistungen definiert.
Wertemehrung
ein in € gemessener Wer wird mehr.
reicher werde
Für die Entstehung eines Aufwands oder Ertrags ist ein paralleler Geldfluss möglich, aber nicht zwingend erforderlich, wie sich an späteren Beispielen noch zeigen wird.
Bilanz
Bilanz = Wagge/
= Lebenslauf
(erkennbare Fakten, wie es einer Kommune wirtschaftlich geht)
Aufbau
Aktiver / Bilanz / Passiva
Anlagevermögen Eigenkapital
Umlaufvermögen Fremdkapital
___________________________________________________
Bilanzsumme Bilanzsumme
Anlagevermögen
-> Vermögen, das dem Unternehmen langfristig dient
“Länger als 1 Jahr”
Defitition
Umlaufvermögen
Umlafvermögen
-> Vermögen, was dem Unternehmen kurzfristig dient.
Weniger als 1 Jahr
Foräte
Forderungen
liquide Mittel (Bankkonten/Bargeld)
Eigenkapital
-> umfasst den Soldo zwischen Vermögen und Schulden.
Gliederung Unterposten:
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen)
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Fremdkapital
Fremdkapital = “Schulden”
-> ist jeder Teil des Kapitals, der durch Dritte (Gläubiger) in das Unternehmen eingebracht wird, und bezeichnet die Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) eines Betriebs. Dieser Teil des Gesamtkapitals gehört somit nicht den Eigentümern, sondern Außenstehenden.
Last changed3 days ago