Rechtsquelle
Geschriebenes Recht, ungeschriebenes Gewohnheitsrecht, Richterrecht
Abgrenzung Privatrecht und Öffentliches Recht
Subjektstheorie: Öffentliches recht regelt Rechtsverhältnisse an dem notwendigerweise ein Träger öffentlicher Gewalt beteiligt ist. Privatrecht regelt rechte und pflichten die grundsätzlich jedermann treffen können
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