Gemäß § 81a (1) StPO dürfen körperliche Untersuchungen …
2. Körperliche Untersuchungen im Sinne des § 81a StPO …
3. Lichtbilder und Fingerabdrücke gemäß § 81b StPO dürfen …
4. Gegenstände nach § 94 (1) StPO …
5. Gegenstände im Gewahrsam einer Person (§ 94 Abs. 2 StPO) …
6. Bei einer Beschlagnahme ist gemäß § 98 StPO zu berücksichtigen
§ 98 c StPO erlaubt den maschinellen Abgleich gespeicherter Daten mit anderen Daten (z.B. aus einem Strafverfahren)
8. Durchsuchungen nach § 102 StPO …
9. § 103 StPO regelt das Verfahren bei der Durchsuchung bei
anderen Personen (Unverdächtige). Demnach sind Durchsuchungen
bei anderen Personen unzulässig
10. Nächtliche Hausdurchsuchungen (§ 104 StPO) …
11. Nachtzeitschranke (§ 104 Abs. 3 StPO) …
Anordnungsbefugnisse für Durchsuchungen und deren Aus führungen sind im § 105 StPO gesetzlich festgelegt. Demnach
Bei Durchsuchungen sind gesetzlich festgelegte Formvorschriften zu beachten, die in der Strafprozessordnung verankert sind. Hierzu
Bei Durchsuchungen werden mitunter auch Gegenstände aufgefunden, die nicht mit dem eigentlichen Untersuchungsgrund im Zusammenhang stehen aber auf eine andere Straftat hindeuten. Wie werden diese Gegenstände (§ 108 StPO) bezeichnet?
Welche der folgenden Beispiele sind keine Verfallsgegenstände?
Welche der folgenden Beispiele sind Einziehungsgegenstände?
Eine vorläufige Festnahme im Sinne von § 127 StPO ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig
18. Verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO) …
Welche Befugnisnorm regelt die inhaltliche Belehrungspflicht für die „erste” Vernehmung“ im Strafermittlungsverfahren?
Zur Identitätsfeststellung, im Zusammenhang mit einer Straftat , können die Beamten des Polizeidienstes gem. § 163b (1) StPO
folgende Maßnahmen treffen
Unter welchen Voraussetzungen darf auch die Identität von unverdächtigen Personen gemäß § 163 b (2) StPO festgestellt werden?
22. Bei Freiheitsentziehungen zur Feststellung der Identität nach § 163 c StPO
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