1. Gemäß § 2 UZwG-Bln. sind die Formen des unmittelbaren Zwanges …
2. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind …
3. Gemäß § 2 Abs. 4 UZwG-Bln. sind dienstlich zugelassene Waffen …
. Unter welchen Voraussetzungen ist der Schusswaffengebrauch nach dem UZwG-Bln. zulässig?
5. Nach § 10 UZwG-Bln. ist der Gebrauch von Schusswaffen anzudrohen …
Nach § 11 UZwG-Bln. darf ein Vollzugsbeamter auf einzelne Personen zur Verhinderung oder Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat schießen
Nach § 12 UZwG-Bln. ist ein Schusswaffengebrauch zum Anhalten flüchtender Verdächtiger zulässig
Gegen flüchtende und bereits verurteilte Straftäter ist der Schusswaffengebrauch zulässig
9. Der Schusswaffengebrauch gegen eine Menschenmenge gemäß § 16 UZwG-Bln. ist nicht zulässig
10. „Gewalttaten“ im Sinne des § 16 UZwG-Bln. sind
11. Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Personen gefesselt werden
12. Der Gebrauch von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt ist
13. Zwangsmittel nach dem VwVG (Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz) sind
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