Anlass / Aufgabe
Wie VSO-ZÜ, ausschließliche Steuerstraftat:
Wodurch?
Gegen wen?
Welche Straftat? … = Steuerstraftat nach §369(1) Nr.1 AO
Zuständigkeit
Straftat, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit einer in §2(1) SchwarzArbG genannten Prüfaufgabe steht (§14(1) SchwarzArbG
Rechtsstellung
StA leitet das EV
Rechte, Pflichten wie Beamte des Polizeidienstes, §14(1) S.1 SchwarzArbG
Und sind ErmPStA, §14(1) S.2 SchwarzArbG
Handlungsprinzip
Wie VSO-ZÜ, nichtausschließlich Steuerstraftat:
Ermittlungspflicht wie Beamte des Polizeidienstes nach §163(1) S.1 StPO
Zwangsmittel
Befugnisse / Maßnahmen, welche ihre Rechtsgrundlage in der StPO haben (z.B. vorläufige Festnahme) und nicht befolgt wurden, dürfen nach unbestrittener Rechtsauffassung mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden.
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