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by Valentina M.

Welche Sanktionsformen gibt es ?

1. Verwarnung und Verwarnungsgeld (§ 56 OWiG)

Das ist die mildeste Form der Sanktion bei geringfügigen Zuwiderhandlungen (z. B. Parkverstöße).

  • Höhe: Zwischen 5 Euro und 55 Euro.

  • Besonderheit: Es fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Auslagen an.

  • Wirkung: Wenn du das Verwarnungsgeld innerhalb der Frist (meist eine Woche) bezahlst, ist das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen und erledigt.



2. Geldbuße (Bußgeldbescheid)

Bei bedeutenderen Verstößen (z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß) wird ein förmlicher Bußgeldbescheid erlassen.

  • Höhe: Ab 60 Euro bis hin zu mehreren tausend Euro (je nach Delikt).

  • Kosten: Zum Bußgeld kommen immer Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu (mindestens 28,50 Euro).

  • Rechtsfolge: Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.



3. Punkte in Flensburg (§ 4 StVG)

Ab einem Bußgeld von mindestens 60 Euro werden schwerwiegende oder sicherheitsrelevante Verstöße im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.

  • Sanktion: Je nach Schwere des Verstoßes werden 1 oder 2 Punkte vergeben.

  • Wirkung: Das Punktekonto hat ein Limit. Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen.



4. Fahrverbot (§ 25 StVG)

Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Denkzettel-Maßnahme bei groben oder pflichtwidrigen Verstößen.

  • Dauer: 1 bis maximal 3 Monate.

  • Besonderheit: Du musst deinen Führerschein abgeben, behältst aber deine grundlegende Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Frist bekommst du das Dokument automatisch zurück.


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Valentina M.

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