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Licht/Signalanlage

VM
by Valentina M.

Das Parkleuchten (offiziell: Parkleuchte) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung am Auto, die das Fahrzeug beim nächtlichen Parken an dunklen, unbeleuchteten Stellen für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar macht.


Im Gegensatz zum Standlicht leuchtet beim Parklicht immer nur eine Fahrzeugseite (die zur Fahrbahn gewandte Seite).


Funktionsweise und Aktivierung

  • Aktivierung: Das Parklicht wird bei ausgeschalteter Zündung aktiviert.

  • Bedienung: Meist drückt man den Blinkerhebel in die entsprechende Richtung (links oder rechts) oder dreht den Lichtschalter auf das Parklicht-Symbol.

  • Leuchtmittel: Es leuchten gleichzeitig die vordere Begrenzungsleuchte (Begrenzungslicht) und die Schlussleuchte (Rücklicht) der gewählten Seite.

  • Batterieschonung: Da nur eine Seite leuchtet, verbraucht das Parklicht nur halb so viel Strom wie das Standlicht und schont die Autobatterie bei langem Stehen.


Gesetzliche Regeln in Deutschland (§ 17 StVO)

  • Innerorts: Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, das Fahrzeug nur auf der zur Fahrbahn gewandten Seite durch das Parklicht kenntlich zu machen, wenn die Straßenbeleuchtung das Auto nicht rechtzeitig erkennbar macht.

  • Außerorts: Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parklicht nicht zulässig. Dort muss bei Dunkelheit oder schlechter Sicht immer das beidseitige Standlicht (Begrenzungslicht) eingeschaltet werden.

  • Fahrzeuggewicht: Die Erlaubnis für das Parklicht gilt nur für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Schwerere Fahrzeuge müssen auch innerorts mit Standlicht gesichert werden.


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Valentina M.

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