1. Die Grundregel: Die angepasste Geschwindigkeit
(§ 3 Abs. 1 StVO)
1. Die Grundregel: Die angepasste Geschwindigkeit (§ 3 Abs. 1 StVO)
Dies ist die wichtigste Verkehrsregel zur Geschwindigkeit. Sie besagt, dass kein fester Zahlenwert gilt, sondern das Tempo permanent an die Umstände angepasst werden muss.
Fahrzeugbeherrschung: Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie Ihr Fahrzeug ständig beherrschen.
Umwelteinflüsse: Das Tempo muss an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden (z. B. bei Nebel, Glätte, Starkregen).
Persönliche Fähigkeiten: Auch die Ladung sowie die eigenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten bestimmen das Höchsttempo.
Sichtfahrgebot: Sie müssen innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können.
Halbe Sichtstrecke: Auf sehr schmalen Straßen (wo Gegenverkehr gefährdet werden könnte) müssen Sie sogar innerhalb der halben Sichtweite anhalten können.
Sichtweite unter 50 Meter: Bei Nebel, Schneefall oder Regen mit einer Sichtweite unter 50 Metern gilt auf allen Straßen ein absolutes Tempolimit von maximal 50 km/h.
2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Abs. 3 StVO)
Diese Werte gelten als absolute Obergrenzen unter günstigsten Bedingungen. Sie werden entweder durch Verkehrszeichen (Schilder) oder durch allgemeine gesetzliche Vorgaben bestimmt:
Innerorts: Für alle Kraftfahrzeuge gilt eine allgemeine Obergrenze von 50 km/h.
Außerorts (Landstraßen):
100 km/h: Für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
80 km/h: Für Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Pkw mit Anhänger.
60 km/h: Für schwere Lkw über 7,5 Tonnen oder Busse mit stehenden Fahrgästen.
3. Die Richtgeschwindigkeit
Geltungsbereich: Auf Autobahnen und Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung (ohne explizites Tempolimitschild).
Rechtliche Natur: Es handelt sich um eine unverbindliche Empfehlung von 130 km/h für Pkw und Motorräder.
Haftungsrisiko: Wer schneller als 130 km/h fährt und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, dem droht vor Gericht eine Mithaftung (Betriebsgefahr), weil der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit eventuell vermeidbar gewesen wäre
Die Mindestgeschwindigkeit (§ 3 Abs. 2 StVO & Zeichen 275)
Rechtliche Basis: Das Verbot, den Verkehrsfluss grundlos zu behindern.
Einzelschild: Das blaue runde Schild mit weißer Zahl bestimmt das Mindesttempo für einzelne Fahrstreifen.
Autobahn-Sonderregel: Es gibt keine feste Mindestgeschwindigkeit (wie oft behauptet 60 km/h). Das Gesetz besagt lediglich in § 18 Abs. 1 StVO, dass Ihr Fahrzeug bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können muss, um die Autobahn überhaupt benutzen zu dürfen.
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