Was sind Betriebskosten? §1 Bekoverordnung
Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbaurechtberechtigtem durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch anfallen
-> auf Mieter legbar
allg. Gründe für Anstieg der BeKo
höhere Energiepreise
Infaltion
gestiegene Löhne
höhrer Wasserverbrauch
allg. Preissteigerung
BeKo Optimierung Müll
kann Vermieter nichts für
Restmüll kann reduziert werden wenn Mindestmenge der Mülltonnengröße überstiegen ist und auf Mülltrenung im ganzen Haus geachtet wird
BeKo Optimierung Wasser
verbrauchsabhänige Abrechnung
viele Kosten wenn viel verbraucht wird
BeKo Optimierung Heizkosten
gezwungen zur abrechnung über Dienstleister
Appel an vernüpfiges Heizen oder Lüften
Umlage Schlüssel können nur verändert werden wenn Heizungsanlage das her gibt
zwingend 70/30
Baujahr Heizungsanlage vor 1994
Öl/ Gas Heizung
überwiegende Dämmung der Leitungen
Wahlrecht zu 50/50
neuere Anlagen
BeKo Optimierung Straßenreinigung
Gebüren -> kein Einfluss
Hausreinigung
kann gespart werden wenn Mieterreinigung selber übernemen
-> hohes Risiko
Gartenpflege
kann gespart werden
bei gr0ßen Rasenflächen mit Mietergärten
Hauswart aus dem Objekt -> kostet weniger
Flächen anders nutzen z.B Parkplätze
Mieter pflegen Garten -> hohes Risikon
BeKo Optimierung Winterdienst
Mieter übernehmen Winterdienst
-> nicht sinvoll das Verkehrssicherung trotzdem gewährleistet werden muss
BeKo Optimierung Versicherung
Werden immer wieder durch Versicherung optimiert und angepasst
BeKo Optimierung Grundsteuer
Gebüren
Umlage Schlüssel BeKo
Wohnfläche
Personen
Verbrauch
BeKo Optimierung Lösungen bei zu hohen Nachzahlungen
Vorrauszahlung anpassen
Verbrauch senken
Ratenzahlung vereinbaren
Andere Wohnung vermitteln
Grundlage BGB Mieterhöhungen BeKo
560 BGB
Erhöhung Kostenmiete Gesetzesgrundlage
§ 10 Wohnungsbindungsgesetz
Mieterhöhung Kostenmiete Beginn der Erhöhung
bis 15. eingegangen -> ab erstem des nächsten Monats
ab. 15 eingegangen -> ab ersten des übernächstem Monats
Sonderkündigungsrecht Sozialwohnungen Mieterhöhung
Eingang bis 3 Werktages des Monats an dem Mietzins erhöht wird
wirkung zum Ablauf des nächsten Karlendermonats
allg. Belegungsrecht
alle Wohnungssuchende mit WBS
Benennungsrecht
Amt für Wohnungswesen benennt mind. 3 Wohnungssuchende zur Auswahl
Besetzungsrecht
Amt für Wohnungswesen bestimmt Mieter
Bewilligungsmiete
höchstzulässe Miete vom Landesverband im Förderzusage enthalten
Kostenmiete
Nach WB
Objekte bis 2002 Baujahr
WB Abschreibungen
Wertminderung innerhalb der Nutzungsdauer
Gebäude 1%
Heizung 3%
Aufzug 2%
WB Zinsen, Landesdarlehn
Zinsvergünstigtes Darlehn von Land für Bau von Sozialwohnungen
WB Zinsen Def.
Gebür die man zahlt wenn man sich Geld leiht
WB Zinsen, EK Verzsinsung
nur fiktiv
Geld, was man bekommen würde wenn man es bei der Bank angelegt hätte anstatt damit zu Bauen
15% der Baukosten zu 4%
Rest EK zu 6,5 %
Verwaltungskosten
vorgegeben
ändern sich alle 3 Jahre
orientieren sich an VPI
Personalkosten / Aufwand für Verwaltung
Instandhaltungspauschale
gestaffelt nach Baualtersklassen
je neuer des Objekt desto niedriger die Pauschale
Mietausfallwagnis
2% von Restlichen Aufwendungen
für Risiko von fehlender Miete/ Klagekosten etc.
Kleinreperaturen
75 - 120 zzgl. MwStr. pro Rechnung
max. 1 Monatskaltmiete im Jahr
Untervermietung
muss erlaubt werden bei
berechtigtem Interesse nach Abschluss des Mietvertrages
nur ein Teil der Wohnung wird untervermietet
kein Grund gegen Person
keine Überbelegung
Kaution frei Finanziert
Einbehalten bei:
Zahlungsrückständen
Beko noch ausstehend und Nachzahlung ist zu erwarten
Schäden an der Wohnung
Kaution öffentlich gefördert
nur für Schäden an der Wohnung
kleine Instandhaltung
Kleinreperaturen / Bagatellschäden
laufende Instandhaltung
wiederkehrend anfallende Arbeiten
große Instandhaltung
regelmäßig wiederkehrende, vorbeugende Arbeiten im / am Haus
Rechtsgrundlage Instandhalten und Instandsetzung
§555a BGB
Mod. Maßnahmen nach 555b BGB
Einsparung von Endenergie (energetische Sanierung)
1.a Einbau Heizungsanlagen mind 65% durch Erneuerbare energien (10% umlegen)
Einsparen Primärenergie
Wasserverbrauch
Erhöhung Gebrauchswert
Glasfaseranschluss
Verbesserung allg. Wohnverhältnisse
nicht vom Vermieter zu vertreten
Schaffung neuen Wohnraums
Mod.
Bauliche Maßnahmen zur
Wohnwertverbesserung
Energieeinsparung
nachhaltige Verbesserung
Wie hoch darf Mod. Mieterhöhung sein (559 BGB)
8% der GK der Mod pro Jahr
Härteeinwand
Mieter kann sich gegen Mod wehren wenn unzumutbare Härte darstellen würde
MV Bestandteile
Mietpartei
Mietobjekt
Miethöhe
Nebenkosten
Kaution
Kündigung
Höhe Kaution
Max. 3 Nettokaltmieten
Vorraussetzung MH nach 558 (Vergleichsmiete)
Bis OVM
15 Monate unveränderte Miete (Schreiben 12 Monate nach letzter Erhöhung)
Textform
Begründung erforderlich
Kappungsgrenze 558 BGB
20 % in 3 Jahren
Angespannter Wohnungsmarkt 15 %
Begründungen Mieterhöung 558 BGB
Mietspiegel
Vergleichsobjekte
Sachverständigengutachten
Duldungspflicht Mieter
§555d BGB
Mod. müssen grundsätzlich geduldet werden
Wann darf man auf Eigenbedarf Kündigen
Wohnraum wird benötigt für
sich selbst
Familienangehörige
Haushaltsangehörige
Fristen Kündigung durch Vermieter
§573c BGB
bis 5 Jahre : 3 Monate
bis 8 Jahren : 6 Monate
ab 8 Jahren : 9 Monate
Warum Bonitätsprüfung?
Schutz vor:
Mietausfällen
Räumungsklagen
Inkassoverfahren
Unterlagen Bonitätsprüfung
Schufa
Gehaltsnachweise
Selbstauskunft
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Warum ist die Wohnflächenberechnung haftungsrelevant?
Falsche Angaben können zu:
Kaufpreisminderung
Schadensersatz
Rückabwicklung
führen
Warum ist der Energieausweis wichtig?
Pflicht nach GEG in Expose
Art Energieausweis
wesentlicher Energieträger
Baujahr
Energieeffezienzklasse
Energieverbrauch
Energieverbrauchausweis
basiert auf Verbräuchen
(oft Wohnimmobilien)
Energiebedarfsausweis
basiert auf Gebäudesubstanz
Kündigungsgrundlagen Mietrecht
§ 573 BGB Ordentlich
§ 543 BGB Außerordentlich
Fristlos: erhebliche Vertragsverletzungen
fristlose Kündigung §543 BGB
Mietrückstand
erhebliche Störung des Hausfriedens
vertragswidrige Nutzung
Streitgründe BeKo
falsche Umlageschlüssel
nicht umlagefähige Kosten
Rechenfehler
fehlende Nachvollziehbarkeit
Last changed20 days ago