Definieren Sie den Begriff Gebäudelehre und grenzen Sie ihn gegenüber Entwerfen, Baukonstruktion und Baurecht ab.
Gebäudelehre ist die Lehre von der funktionalen, räumlichen und typologischen Organisation von Gebäuden. Sie untersucht, wie sich unterschiedliche Nutzungsarten (Wohnen, Bildung, Kultur, Gesundheit, Verwaltung, Gewerbe) in bauliche Strukturen übersetzen lassen, und systematisiert dieses Wissen anhand von Gebäudetypen (Typologien).
Abgrenzung: Entwerfen = gestalterisch-konzeptionelle Ebene · Baukonstruktion = technisch-materielle Ebene · Baurecht = normative Ebene (Bebauungsdichte, Abstandsflächen, Brandschutz).
Gebäudelehre ist das Bindeglied: Sie übersetzt Nutzungsanforderungen in räumliche und bauliche Systeme.
Nennen Sie die vier Stakeholder eines Bauprojekts und geben Sie zu jedem Zuständigkeit und Motivation an.
Investor – Zuständigkeit: Funktion (Wohnen, Büro, Schule …). Motivation: Rendite / Profit – maximale vermietbare Fläche bei minimalen Baukosten.
Stadt – Zuständigkeit: Baurecht, rechtliche Rahmenbedingungen (Bauordnung, OIB-Richtlinien). Motivation: Einhaltung der Vorgaben, Stadtentwicklung, Erteilung der Baugenehmigung, neuer Lebensraum.
Architekt – Zuständigkeit: Gebäudeform / gebauter Raum, Zusammenführen aller Stakeholderinteressen. Motivation: Auftrag – schönes, funktionierendes Gebäude; Umsetzbarkeit für den Investor, Reputation.
Fachplaner – Zuständigkeit: Bautechnik, Brandschutz; Einhaltung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Motivation: Auftrag – funktionierendes Gebäude, Koordination mit dem Architekten.
Welche Parameter des Grundstücks beeinflussen den Entwurf? Nennen Sie fünf.
Topographie · Orientierung · Lärm · Boden · soziokulturelle Umgebung · Verkehr · Mikroklima.
Was wird im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan festgesetzt? Nennen Sie vier Festsetzungen und erklären Sie, wie daraus das maximale Bauvolumen entsteht.
Rechtsverbindliche Festsetzung der Stadt (Beschluss des Gemeinderats) auf Basis der Bauordnung.
Flächenwidmung = zulässige Nutzung der Fläche (z. B. Wohngebiet W, Gemischtes Baugebiet GB, Verkehrsfläche, Parkschutzgebiet).
Bebauungsplan = zulässiges Maß der Bebauung: Bauklasse und Gebäudehöhe (auch absolut über Wiener Null) · Fluchtlinien · Bebauungsweise / Struktureinheiten · maximaler umbauter Raum und maximale oberirdische BGF · Dachform.
Bauvolumen: zulässige bebaubare Fläche × zulässige Höhe = maximales Volumen – daraus leitet der Investor die maximale Ausnutzbarkeit ab.
Benennen Sie die vier Ebenen des Analyserasters und formulieren Sie zu jeder Ebene die zugehörige Leitfrage.
Funktion – Welche Nutzung?
Form – Welche Geometrie und Proportion?
Erschließung – Wie bewegt man sich
im Gebäude?
Konstruktion – Welches Tragsystem, welcher Raster?
Erklären Sie BGF, KGF und NGF und geben Sie die Richtwerte in Prozent an. Wie ist die Flächeneffizienz definiert und welche zwei Ziele gibt es dabei?
BGF Brutto-Grundfläche = gesamte Grundfläche inkl. Konstruktion = 100 %.
KGF Konstruktions-Grundfläche (Wände, Stützen) = 15 %.
NGF Netto-Grundfläche = BGF – KGF = 85 % = NF + VF + FF.
Flächeneffizienz = Verhältnis Nutzfläche / Verkehrsfläche. Ziele: Verkehrsfläche minimieren – oder Verkehrsfläche als Nutzfläche (vermietbar) ausbilden.
Unterscheiden Sie Einfamilienhaus und Geschosswohnbau und nennen Sie je vier Typen.
Einfamilienhaus = eine Wohneinheit pro Haus: freistehend · Doppelhaus · Reihenhaus · Hofhaus.
Geschosswohnbau = mehrere Wohneinheiten pro Haus: Zeilenbau · Punkthaus · Atriumhaus · Hochhaus.
Definieren Sie GRZ und GFZ. Berechnen Sie beide Werte für ein Grundstück von 600 m² mit 150 m² überbauter Fläche und 4 Geschossen.
GRZ Grundflächenzahl = überbaute Grundstücksfläche / gesamte Grundstücksfläche = 150 / 600 = 0,25.
GFZ Geschossflächenzahl = gesamte Geschossfläche / gesamte Grundstücksfläche = (150 × 4) / 600 = 600 / 600 = 1,0.
Was zeigt ein Schwarzplan, in welchem Maßstab wird er dargestellt und wofür wird er im Entwurf verwendet?
Der Schwarzplan zeigt die bebauten Flächen schwarz auf weißem Grund – abstrahiert auf das Verhältnis von Baukörper und Freiraum. Maßstab 1:1000 / 1:2000.
Verwendung: städtebauliche Analyse – Bebauungsstruktur, Dichte und Körnung eines Stadtteils als Grundlage des Entwurfs (Wohnbau = Städtebau).
Erläutern Sie das Prinzip der Spännertypen und nennen Sie vier Qualitäten, die über die vertikale Erschließung entschieden werden.
Spännertyp = Anzahl der je Treppenhaus/Lift erschlossenen Wohnungen (Ein-, Zwei-, Drei-, Vier-, Mehrspänner). Häufigste Erschließungsform; sie beeinflusst Größe, Proportion und Orientierung der Wohneinheiten.
Qualitäten: räumlich (Zusammenhang über viele Ebenen) · kommunikativ (sozialer Raum) · wirtschaftlich (Anzahl der angeschlossenen Einheiten) · Barrierefreiheit · Belichtung / Belüftung · Übergang Erdgeschoss / Untergeschoss(Tiefgarage).
Stellen Sie Mittelgang und Laubengang gegenüber: je zwei Vorteile und zwei Nachteile.
Mittelgang (Innengang):
+ Nutzflächen beidseitig, sehr effizient, große Gebäudetiefe.
– einseitig orientiert, keine natürliche Belichtung und Belüftung, monoton (langer Gang).
Laubengang (Außengang):
+ sehr effizient, natürlich belichtet und belüftet, Außenraum nutzbar, baurechtlich „gratis“.
– geringere Gebäudetiefe, einseitig orientiert, Privatsphäre eingeschränkt, Brandschutz Fassade / Witterung.
Welche Gebäudetiefe gilt im Wohnbau als Regelfall? Geben Sie Tiefe, Orientierung und Erschließungsform an und beschreiben Sie den Typ „Durchwohnen“.
Regelfall = Typ III: 9–11 m Gebäudetiefe, zweiseitige Orientierung, geringe nicht belichtete Nebenraumzone, Erschließung über Spänner.
„Durchwohnen“ = Typ VI: 4–8 m Gebäudetiefe, zweiseitige Orientierung, die Wohnung reicht von Fassade zu Fassade – hoher Wohnwert; Erschließung über Spänner.
Nennen Sie die Mindestflächen des Arbeitsplatzmoduls und die rechtlichen Grundlagen des Bürobaus in Österreich.
Minimale Anforderung 8 m² für die erste Person, +5 m² für jede weitere Person (EAP 8 m² / DAP 5 m²). Schreibtisch 160 × 80 cm + 100 cm Bewegungsfläche = 180 cm Arbeitsplatztiefe.
Rechtliche Grundlagen: Arbeitsstättenverordnung und OIB-Richtlinien.
Geben Sie für Zellenbüro Einbund, Zellenbüro Zweibund und Kombibüro jeweils Gebäudetiefe und Erschließungstyp an.
Zellenbüro Einbund: 7–10 m, Erschließung über Gang.
Zellenbüro Zweibund: 12–14 m, Erschließung über Gang.
Kombibüro (Dreibund): 14–20 m, Erschließung über Gangzone.
Nennen Sie je drei Vor- und Nachteile des Großraumbüros.
Vorteile:
intensive Kommunikation
Teamarbeit möglich
fließende Arbeitsabläufe
variable Flächenzuordnung.
Nachteile:
Hierarchie Fenster zu Kern
geringe Steuerung des Klimas
keine Rückzugsmöglichkeiten
gegenseitige Störung (Lärm)
hohe Investitionskosten.
Erklären Sie das Rastergrundmaß: übliche Achsmaße, Bedeutung von 2 bzw. 3 Achsen, Einfluss der Tiefgarage und Unterschied zwischen identischem und nicht identischem Ausbau- und Konstruktionsraster.
Der Raster bestimmt die Büroraumbreiten; Achsmaße zwischen 120 und 150 cm. 2 Achsen = Einpersonenarbeitsraum, 3 Achsen = Zweipersonenarbeitsraum.
Er wirkt zugleich auf Gestaltung (Fassadengliederung), Konstruktion (Fertigung der Elemente) und Statik (Stützenraster).
Tiefgarage: Fahrspur und Stellplätze geben die Stützenstellung vor (einfeldig, zweifeldig symmetrisch/asymmetrisch,dreifeldig) … sie ist damit für das Rastergrundmaß maßgebend.
Identisch: Trennwand schließt an die Stütze an (angestrebt). Nicht identisch: Stützen liegen im Raum, kein Anschluss, Möblierbarkeit eingeschränkt.
Welche lichten Raumhöhen fordert die Arbeitsstättenverordnung in Abhängigkeit von der Raumgröße?
bis 100 m² ≥ 2,50 m · 100–500 m² ≥ 2,80 m · allgemein bzw. darüber ≥ 3,00 m (Arbeitsstättenverordnung § 23).
Definieren Sie Bildungsbau und beschreiben Sie Bauherr und dessen Motivation im Unterschied zum Investor im Wohn- oder Bürobau.
Bildungsbau bezeichnet die Planung und Gestaltung von Gebäuden und Räumen, die dem Lernen, Lehren, Betreuen
und sozialen Austausch dienen. Er verbindet funktionale, pädagogische, soziale und gestalterische Anforderungen, um Lernprozesse, Wohlbefinden, Kommunikation und Gemeinschaft zu unterstützen.
Bauherr: überwiegend die öffentliche Hand (Bund – Land – Gemeinden), daneben private Institutionen. Motivation:
Bildungsauftrag statt Rendite, strenge Kostenvorgaben (Richtwert je Schüler:in), Vergabe über Architekturwettbewerb.
Nennen Sie vier Anforderungen an das Grundstück eines Bildungsbaus, die zulässige Geschossanzahl sowie die Vorgabe zu den Fluchtwegen.
Grundstück: verkehrsgünstige Lage (ÖPNV) · zentral im Schuleinzugsgebiet · keine Immissionsbelastung · wirtschaftlich bebaubar · Umgebung mit Sport-, Grünflächen oder außerschulischen Einrichtungen.
Gebäudehöhe: Schulgebäude allgemein ≤ 4 Geschosse, Grundschulen ≤ 2 Geschosse (Zumutbarkeit, Einzugsgebiet).
Fluchtwege: Bildungsbauten benötigen zwei getrennte, gut auffindbare Fluchtwege.
Benennen Sie die fünf Lernformen und geben Sie zu jeder eine räumliche Anforderung an.
1 Selbstunterricht – Einzelarbeitsplätze in Gemeinschaftszonen + abgeschirmte Einzelplätze für konzentriertes
2 Einzelunterricht (1:1 oder Partnerarbeit) – verschiebbare Tische, Erweiterungsflächen, Gruppenraum, Gemeinschaftszonen.
3 Gespräch in Gruppe (4–12 Teilnehmer) – Klassenerweiterungsflächen, flexible Sitzformen, ggf. Abschirmung mehrerer Gruppen im Raum.
4 Demonstration (Frontalunterricht) – Sichtachsen und Akustik, ansteigende Bestuhlung bei großen Gruppen.
5 Informelles Lernen – erweiterte Flure, Treppen und Zugangsbereiche mit Aufenthaltscharakter, Aula, Schulhof.
Stellen Sie klassischen Schulbau und Cluster / Lernlandschaft gegenüber. Skizze erwünscht.
Klassischer Schulbau: Klassenraum – Gang – Klassenraum. Der Gang ist reine Verkehrsfläche, die Klasse der einzige Lernort.
Cluster / Lernlandschaft: Klassenräume + gemeinsame Lernbereiche + Rückzug + Kommunikation. Es entsteht ein Raumkontinuum mit vielfältig nutzbaren Nischen und Teilflächen (gemeinsame Mitte, Teamraum, Lesebereich, Sitztribüne, Freiklasse); die Erschließung wird selbst zum Lernort.
Leitfrage des Entwurfs: Wieviel Offenheit ist sinnvoll?
Definieren Sie Typologie und Städtebau. Erklären Sie die Aussage „Wohnbau = Städtebau“.
Typologie bezeichnet die systematische Einordnung von Gebäuden oder baulichen Strukturen in Klassen mit gemeinsamen, wiederkehrenden Merkmalen – etwa hinsichtlich Grundrissorganisation, Erschließung, Nutzung oder räumlicher Anordnung. Ziel: aus Einzelbauten übergeordnete Grundtypen herausarbeiten, die sich vergleichen und als Entwurfsgrundlage nutzen lassen.
Städtebau bezeichnet die Planung, Gestaltung und Entwicklung von Städten und Siedlungen als räumliches Gesamtsystem – die Ordnung von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Grünflächen und Infrastruktur zueinander.
„Wohnbau = Städtebau“: Wohnbau stellt den größten Teil der gebauten Stadt. Jede Entscheidung über Bebauungsstruktur, Dichte, Gebäudetiefe und Freiraum ist daher zugleich eine städtebauliche Entscheidung.
Beschreiben Sie Zuständigkeit und Motivation von Investor und Stadt. Warum steht der Architekt vor dem wichtigsten Entscheidungsprozess?
Stadt – Zuständigkeit: Baurecht, rechtliche Rahmenbedingungen (Bauordnung, OIB-Richtlinien). Motivation: Einhaltung der Vorgaben und Stadtentwicklung, Erteilung der Baugenehmigung, neuer Lebensraum.
Architekt: Er führt alle Rahmenbedingungen zusammen – Funktion und Ausnutzbarkeit (Investor), Fläche × Höhe = maximales Volumen (Stadt), technische Einschränkungen (Fachplaner) und die ortsspezifischen Parameter des Grundstücks. Mit Gebäudeform und -organisation legt er fest, wie diese Interessen räumlich zusammenkommen; die Gebäudelehre ist dafür die wichtige Grundlage.
Was bedeutet Anthropomorphie in der Gebäudelehre? Nennen Sie zwei bekannte Maßsysteme bzw. Darstellungen.
Planung nach menschlichem Maßstab: anthropometrische Maßsysteme als Grundlage für Raumhöhen, Möbel und Fensterproportionen.
Beispiele: Le Corbusier – Modulor und Leonardo da Vinci – Vitruvianischer Mensch.
Gebäudelehre ist kein starres Regelwerk. Nennen Sie die fünf Bereiche wandelnder Anforderungen und je ein Beispiel aus der Baugeschichte.
Gesellschaftlich-politisch – sozialer Wohnbau (Karl-Marx-Hof): Bebauungsgrad 25 %, jede Wohnung mit eigenem
Wirtschaftlich – Gründerzeit: Bebauungsgrad 85 %, maximale Ausnutzung der Parzelle, Grundriss Zimmer – Küche – (Kabinett), WC am Gang.
Technisch-konstruktiv – Skelett-/Stahlbetonbau ermöglicht den freien Grundriss (Maison Dom-Ino).
Rechtlich-normativ – OIB-Richtlinien und Bauordnung (Belichtung, Abstandsflächen, Brandschutz, zwei Fluchtwege).
Klimatisch-ökologisch – Verschattung, Überhitzung, Lüftung; heute Umbau statt Neubau (Gründerzeit: Wohnungszusammenlegung, Einbau von Bädern, Dachgeschossausbau).
Erklären Sie NF, VF und FF mit Anteilen an der BGF. Worin unterscheiden sich HNF und NNF?
NF Nutzfläche – dient dem Verwendungszweck, 70 % der BGF (82 % der NGF). VF Verkehrsfläche – Erschließungsflächen (Gänge, Treppen), 13 % (16 %).
FF Funktionsfläche – Technikräume und deren erforderliche Verkehrsflächen, 2 % (2 %).
HNF Hauptnutzfläche dient dem Verwendungszweck unmittelbar (Wohnen, Arbeiten, Bildung);
NNF Nebennutzfläche dient ihm nicht unmittelbar (Sanitär-, Abstell-, Müllräume).
Nennen Sie die vertikalen Erschließungsarten mit ihrem jeweiligen Flächenbedarf sowie fünf horizontale Erschließungsarten.
Wie werden Abstandsflächen geregelt? Nennen Sie die maßgebenden Grundlagen und ihre Wirkung auf den Entwurf.
Geregelt in der Bauordnung – als Faktor der Gebäudehöhe und/oder als Absolutwert (z. B. 0,6 h / 0,4 h / 0,25 h / 0,125 h; bei geneigten Dächern Zuschlag je nach Dachneigung ≤ 45°, > 45°, > 70°).
Dazu die Belichtungsregel nach OIB-Richtlinie 4 (Lichteinfall unter 45°) sowie weitere Bestimmungen (Brandschutz, Fluchtwege).
Wirkung: begrenzt Höhe und Stellung der Baukörper zueinander und damit die erreichbare Dichte.
Berechnen Sie GRZ und GFZ für ein Grundstück von 800 m² mit 240 m² überbauter Fläche und 3 Geschossen. Beurteilen Sie die Dichte im Vergleich zu einem freistehenden Einfamilienhaus.
GRZ = 240 / 800 = 0,3 · GFZ = (240 × 3) / 800 = 720 / 800 = 0,9.
Beurteilung: deutlich dichter als ein freistehendes Einfamilienhaus (GRZ 0,2 / GFZ 0,4); die Werte entsprechen etwa einer Zeilenbebauung (GRZ 0,3 / GFZ 1,2 bei 4 Ebenen).
Nennen Sie je drei Vor- und Nachteile des Laubengangs (Außengang).
Vorteile: sehr effizient – viele Wohnungen mit einem Aufzug erschließbar · natürlich belichtet und belüftet · Außenraum nutzbar · baurechtlich „gratis“ · Kommunikationsraum.
Nachteile: geringere Gebäudetiefe · einseitige Orientierung · Privatsphäre eingeschränkt · Brandschutz Fassade / Fluchtweg · Witterung.
Stellen Sie die Gebäudetiefen-Typen I (12–20 m) und VI (4–8 m) gegenüber: Orientierung, Nebenraumzone, Erschließung, Wohnwert.
Typ I – 12–20 m: einseitige Orientierung, große nicht belichtete Nebenraumzone, Erschließung über Innengang; flächeneffizient und wirtschaftlich, aber geringer Wohnwert.
Typ VI – 4–8 m: zweiseitige Orientierung, „Durchwohnen“ von Fassade zu Fassade, Erschließung über Spänner; hoher Wohnwert, aber geringere Flächeneffizienz.
Beschreiben Sie die Belichtungstypen von vier Seiten, über Innenhof (Atrium) und von zwei Seiten über Eck.
Von vier Seiten: Sonderform „Penthouse“ – Belichtung optimal.
Über Innenhof (Atrium): Sonderform, introvertiert, keine Öffnung nach außen; Belichtungsqualität abhängig von der Größe des Innenhofs.
Von zwei Seiten über Eck: Eckwohnungen; Belichtung und Nutzung der Innenecke schwierig; Ausrichtung nach Südwesten günstig, nach Nordosten ungünstig.
Vergleichen Sie die Grundrissorganisation bei Ost-West- und bei Süd-Nord-Orientierung: Lage der Individual- und Nebenräume, Erschließung, Installation, mögliche Grundrisstiefe.
Ost – West: Nebenräume in der Gebäudemitte, Aufenthaltsräume nach Osten und Westen orientiert; tiefer Grundriss
möglich; Bündelung der Installation. Varianten: „Wohnen“ im Westen und Individualräume im Osten mit Erschließung über „Wohnen“ oder separat (dann zwei Installationsbereiche), sowie „Durchwohnen“ mit zweiseitigem Wohnbereich.
Süden – Norden: Individualräume im Süden, Nebenräume im Norden; Erschließung über Flur oder über „Wohnen“; „Durchwohnbereich“; geringere Grundrisstiefe; Bündelung der Installation bzw. zwei Installationsbereiche bei getrennten Schlafbereichen.
Welche grundsätzlichen Anforderungen prägen den heutigen Bürobau und welche rechtlichen Grundlagen sind maßgebend?
Die Arbeitswelt verändert sich permanent und rasant → vielfältige Konzepte, Flexibilität ist sehr wichtig. Die Planung erfordert die Analyse der spezifischen Arbeitsabläufe und Nutzungsanforderungen; Struktur: kleinräumig – großräumig – flexibel.
Erklären Sie Einbund, Zweibund und Dreibund und geben Sie die zugehörigen Gebäudetiefen an. Skizze erwünscht.
Der Bund beschreibt die Zahl der Nutzungsschichten neben dem Gang.
Einbund: Räume einseitig am Gang – 7–10 m.
Zweibund: Räume beidseitig des Gangs – 12–14 m.
Dreibund: Zellen an beiden Fassaden + mittige Kommunikations-/Gangzone (= Kombibüro) – 14–20 m.
Stellen Sie Zellenbüro und Kombibüro gegenüber: je zwei Vorteile und zwei Nachteile.
Zelle:
+ hohe Individualität, störungsfreies Arbeiten, Kommunikation im Zimmer, individuelle Regulierung von Licht und Klima.
– mangelnde Kommunikation der Mitarbeiter untereinander, schlechte Integration, hoher Flächenverbrauch.
Kombi:
+ guter Kundenbereich, hohe Nutzerakzeptanz, Konzentration und Kommunikation, Team- und Einzelarbeit.
– Durchgangsbereich, störende Transparenz, seltene Nutzung der Gemeinschaftszone.
Nennen Sie die drei üblichen Rastergrundmaße mit zugehörigem Konstruktionsraster und Stellplatzbreite. Welches Maß gilt als besonders vorteilhaft und warum?
1,20 m – Konstruktionsraster 4,80 / 7,20 / 4,80 m · Stellplatz 2,40 × 5 m · Fahrbahn 6,80 m · Gebäudetiefe 16,80 m.
1,35 m – 4,05 / 8,10 / 4,05 m · Stellplatz 2,70 × 5 m · Fahrbahn 6,20 m · Gebäudetiefe 16,20 m.
1,50 m – 4,50 / 7,50 / 4,50 m · Stellplatz 3,00 × 5 m · Fahrbahn 6,50 m · Gebäudetiefe 16,50 m.
Vorteilhaft: 1,35 m – beste Abstimmung mit der Tiefgarage; Ausbau- und Konstruktionsraster bleiben deckungsgleich, Rasterführung horizontal und vertikal.
Leiten Sie die Standard-Gebäudetiefe von 17 m aus den einzelnen Raumzonen her. Skizze erwünscht.
Gang 2 m + Nebenraumzone 2 × 2 m + belichtete Räume 2 × 5 m + Konstruktion 1 m = 17 m. Grundlage: belichtete Räume = Aufenthaltsräume an den Fassaden, unbelichtete Nebenräume innen.
Nennen Sie die Bildungsstufen in Österreich mit je einer zugehörigen Einrichtung.
Elementarbildung – Kindergarten (Vorschule, 3 Jahre). Primarstufe – Volksschule (4 Jahre).
Sekundarstufe I – Mittelschule, AHS-Unterstufe (5 Jahre). Sekundarstufe II – AHS-Oberstufe, BHS (HTL, HAK …), BMS, Polytechnische Schule, Berufsschule (3 Jahre).
Tertiäre Bildung – Universitäten, Hochschulen (5 Jahre).
Gesamte Bildungsdauer ca. 20 Jahre.
Wer sind die Nutzer eines Bildungsbaus? Erläutern Sie, warum die Schule als öffentlicher bzw. halböffentlicher Raum zu planen ist.
Nutzer:
Schüler:innen
Lehrer:innen
Verwaltung
Eltern
externe Nutzer:innen.
Die Schule wird auch außerhalb der Unterrichtszeiten genutzt (Vereine, Kurse, Veranstaltungen) und ist Teil des Stadtteils. Sie ist daher als öffentlicher bzw. halböffentlicher Raum zu planen: klare Adressbildung, kontrollierbare Übergänge zwischen öffentlich und intern, getrennt nutzbare Bereiche (Turnhalle, Aula, Mensa).
Beschreiben Sie die Bewegungsströme in einem Bildungsbau und die Planungsziele der Erschließung. Welche besondere Vorgabe gilt für Fluchtwege?
Bewegungsströme:
Lehrpersonen / Personal
Besucher:innen / Eltern
Lieferung / Entsorgung.
Planungsziele:
sichere Wege
klare Orientierung
möglichst sinnvolle Trennung kritischer Verkehrsströme
Erschließung als Aufenthalts- und Kommunikationsraum.
Dazu: Haupteingang als Adressbildung und klar erkennbarer Orientierungspunkt, Sichtbeziehungen zwischen wichtigen Bereichen, eindeutige Wegeführung.
Nennen Sie je zwei Anforderungen an Licht, Akustik und Raumklima sowie drei Arten von Freiflächen.
Licht:
Tageslicht und gleichmäßige Belichtung
Blendung vermeiden
Sonnenschutz und Verdunkelung bei Projektion.
Akustik:
Sprachverständlichkeit
Nachhall reduzieren
laute und ruhige Bereiche sinnvoll anordnen.
Raumklima:
Lüftung
Überhitzung und Verschattung
Temperatur
CO2.
Freiflächen:
Schulhof und Pausenflächen
Sport- und Bewegungsflächen
Grünräume
Rückzugsbereiche
überdachte Aufenthaltsbereiche
Freiluftunterricht
Spiel- und Erfahrungsräume
Gebäude + Freiraum = zusammenhängendes Lernsystem.
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