Gib mir die Musterformulierung für eine unbeschränkt steuerplfichtige Körperschaft
Die ______-GmbH hat Geschäftsleitung und/oder Sitz im Inland, sie ist
unbeschränkt steuerpflichtig mit sämtlichen Einkünften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 KStG.
Gibt mir die Musterformulierung für Ermittlung des Einkommens einer Körperschaft
Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, § 7 Abs. 1 KStG. Das Einkommen ist nach Vorschriften des EStG und des KStG zu ermitteln, § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG.
Da die ______-GmbH nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt steuerpflichtig ist,
sind bei ihr alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln, § 8
Abs. 2 KStG.
Was ist die unterschiedliche Behandlung von Geldbußen und Geldstrafen?
Geldstrafen
Abzugsverbot nach § 10 KStG
Geldbußen
Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 EStG
Gebe mir die Rechtsnormen für den SolZ an
BMG
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG
Zuschlag
§ 4 S. 1 SolZG
Was sind die Voraussetzungen für eine vGA
Vermögensminderung / Verhinderte Vermögensmehrung
Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis
Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag
Kein Beschluss
Bei einer vGA mit beherschhendem Gesellschafter, was kann da zusätzlich geprüft werden?
Verstoß gegen
Nachzahlung oder Rückwirkungsverbot oder
Klarheitsgebot oder
Durchführungsgebot
Erkläte die formelle und materielle Korrespondenz bei vGAs und vEs.
Formelle Korrespondenz: Besteuerung wird verfahrensrechtlich aufeinander abgestimmt, damit beide Seiten gleich behandelt werden. Bsp., wenn vGA aus KapGes noch beim AE hinzugerechnet wird, obwohl ESt-Bescheid lt. AO eig. nicht mehr änderbar wäre.
Materielle Korrespondenz: Steuerlichen Folgen bei Gesellschaft und Gesellschafter müssen inhaltlich spiegelbildlich sein, bspw. wenn vGA bei KapGes Gewinn gemindert hat (KSt bereits durch), keine steuerfreien Einkünfte beim AE nach TEV.
Wie wird eine Wertaufholung eines steuerlichen Teilwerts einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft beurteilt?
Wenn Minderungen in der Vergangenheit keine steuerlichen Auswirkungen hatten, dann entsprechend 8b (2) steuerfrei + 5% als nBA (Abs. 3).
Wenn Minderungen in der Vergangeheit steuerwirksam, dann gem. 8b (2) S. 4 keine Steuerbefreiung!
Wie sind Verluste bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb zu beurteilen?
Verluste nutzbar bis Zeitpunkt bzw. Monat des Erwerbs in dem Jahr, danach zeitanteiliger Untergang (sofern zeitanteilig berechnet wird und nicht nach anderen bspw. wirtschaftlichen Gesichtspunkten).
Wie wirken sich stille Reserven bei einem schädlichen Ereignis beim fortführungsgebundenen Verlustvortrag aus?
Bis zur Höhe der stillen Reserven geht der Verlust auf den normalen 10d Verlust über, der Rest geht unter, siehe 100 §8d/1 Rz. 68.
Welche Klauslen heben den Untergang des Verlustabzuges nach § 8d (1) S. 1 KStG auf?
Konzernklausel § 8c (1) S. 4
Aufdeckung stpfl. stiller Reserven § 8c (1) S. 5
Fortfphrungsgebunder VV nach § 8d KSTG
Nenne mir eine Musterformulierung für die Organschaft.
Die OG hat Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem EU/EWR-Staat, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG. Die OG hat sich als andere Kapitalgesellschaft wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die OT abzuführen. Die Gewinnabführung überschreitet nicht den in § 301 AktG ge nannten Betrag und es ist eine Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG vereinbart, § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KStG. Die OT ist vom Beginn des Wirtschaftsjahres an ununterbrochen zu 80 % und damit mehr heitlich an der OG beteiligt. Die OG ist damit finanziell eingegliedert, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG.
Der GAV wurde auf mindestens 5 Zeitjahre geschlossen und wurde in 01 durchgeführt, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG. Die Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organschaft liegen vor. Nach § 17 i.V.m. § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KStG ist das für das Wirtschaftsjahr 01.01.01 bis 31.12.01 ermittelte Einkommen der OG erstmals für 01 der OT zuzurechnen. Das dem OT zuzu rechnende Einkommen der OG wird gesondert und einheitlich festgestellt, § 14 Abs. 5 Satz 1 KStG.
Was sind die Rechtsfolgen einer vGA auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene des Gesellschafters?
Gesellschaft
Außerbilanzielle Hinzurechung der vGA
Gesellschafters
Im PV EaKV
Im BV EaGB
Was sind die Rechtsfolgen einer vE auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene des Gesellschafters?
Erfolgsneutral
Keine außerbilanzielle Kürzung
Zugang i. S. d. § 27 (2) KStG
Erfoglswirksam
Außerbilanzielle Kürzung
Fiktionstheroie -> ggfl. Zuordnung als Erlös nach Einkunftsart
Erhöhung der AK nach § 17 (2a) S. 3 Nr. 1 EStG
Was sind die Rechtsforlgen, wenn ein Antrag nach § 8d (1) S. 1 KStG gestellt wird und die Voraussetzungen als erfüllt gelten?
Der zuvor festgestellte VV geht nicht unter
Der zuvor festgestellte VV wird zum fortführungsgebunden VV und ist gesondert festzustellen
Erläutern sie die formelle Korrespondenz bei einer vGA oder VE
Es handelt sich um eine Änderungsvorschrift nach § 32a KStG
Wenn ein Steuerbescheid an die Körperschaft eine vGA berücksichtigt, dann:
vGA
Korrekturvorschrift zur Erfassung der vGA beim Gesellschafter
Wenn ein Steuerbescheid an den Gesellschafter eine vE berücksichtigt, dann:
vE
Korrekturvroschrift zur Erfassung der vE bei der Gesellschaft
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