Definition Leben
Definition Leben „Das körperliche Dasein, d.h. die biologische-physische Existenz“
Definition körperliche Unversehrtheit
Definition körperliche Unversehrtheit „Die körperliche Unversehrtheit umfasst die physische und psychische Gesundheit.“
Definition Freiheit der Person
Definition Freiheit der Person: „Die körperliche Bewegungsfreiheit umfasst die Freiheit einen beliebigen Ort aufzusuchen, sich dort aufzuhalten oder ihn zu verlassen.“
Definition Wohnung/(Geschäftsraum):
Definition Wohnung/(Geschäftsraum): „Alle Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen sind und zur Entfaltung des privaten oder beruflichen Lebens bestimmt sind.“
Staatsstrukturprinzipien
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Festgelegt durch Artikel 20 Abs. 1 GG und geschützt durch die Ewigkeitsklausel Artikel 79 Abs. 3 GG.
Zweck der Probezeit:
Unter Anlegung eines strengen Maßstabes soll festgestellt werden, ob der Beamte allen Anforderungen des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit dauerhaft entsprechen kann.
Maßstab hierfür sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, die in einer Beurteilung bewertet werden.
Merksatz Probezeit
Die erfolgreiche Ableistung der Probezeit ist unverzichtbare Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit! Sie ist Grundlage für die spätere Karriere des Beamten.
gegenwärtige Gefahr:
eine Gefahr, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht;
erhebliche Gefahr:
eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut wie Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eines Landes, Leben, Gesundheit, Freiheit, nicht unwesentliche Vermögenswerte sowie andere strafrechtlich geschützte Güter von vergleichbarem Gewicht;
dringende Gefahr:
eine im Hinblick auf das Ausmaß des zu erwartenden Schadens und die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erhöhte Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt;
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