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klasse B

VM
by Valentina M.

Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196

Der § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 (bekannt als B196).


Diese nationale Regelung ermöglicht es erfahrenen Autofahrern, unter erleichterten Bedingungen Leichtkrafträder der Klasse A1 (125-ccm-Motorräder und -Roller) zu führen, ohne dafür die reguläre, teure Motorradausbildung samt Prüfungen absolvieren zu müssen.


1. Die Voraussetzungen für den Fahrer

  • Mindestalter: mindestens 25 Jahre alt sein.

  • Vorbesitz: mind. fünf Jahre ununterbrochen besitzen.

2. Die erlaubten Fahrzeuge

  • Hubraum: Maximal 125 cm³.

  • Motorleistung: Maximal 11 kW (ca. 15 PS).

  • Leistungsgewicht: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,1 kW/kg betragen.

  • also das Gewischt muss mind. 110 kg betragen um die vollen 11 kw fahren zu können (11 : 110 = 0,1)


3. Der Weg zur Schlüsselzahl

  • Keine th+pr Prüfung:

  • Fahrerschulung: Der Bewerber muss eine spezielle Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV in einer Fahrschule absolvieren (9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten: 4 Einheiten Theorie, 5 Einheiten Praxis).

  • Frist zur Eintragung: Zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung im Führerschein durch die Behörde darf maximal ein Jahr vergehen.


4. Wichtige rechtliche Einschränkungen

  • Nur im Inland:

  • Kein Stufenaufstieg: Die Erweiterung B196 gilt rechtlich nicht als vollwertige Klasse A1. Ein späterer vereinfachter Aufstieg in die höhere Motorradklasse A2 (durch eine reine praktische Prüfung) ist daher ausgeschlossen.


Was bedeutet das für Sie als BE-Fahrlehrer?

Da es sich bei B196 um eine reine Zweiradausbildung handelt (Sonderstoff Motorrad und praktische Fahrstunden auf einer 125er), dürfen Sie diese Fahrerschulung mit Ihrer Fahrlehrerlaubnis BE nicht durchführen. Hierfür ist zwingend die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A erforderlich

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Valentina M.

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