Ehefrau erbt alles aber Sohn bekommt eine ETW wo sie Ihren Sohn als Vermächtnis herausgeben muss welcher als Erwerber wiederum ein lebenslanges Wohnrecht an dieser ETW als Untervermächtnis an seine Tante geben muss (Whg war davor vermietet)
Wie sieht es mit der Steuerbefreiung §13d für Wohnzwecke aus?
Bei Ehefrau: kein §13d da sie nicht Enderwerberin ist
(Der Ehefrau beim Erwerb das Vermächtnis dazurechnen und dann als NachlassVB wieder abziehen)
Bei Sohn: Kein 13d, da hier Besonderheit Wohnrecht zählt und nicht wie normal das Verhältnis am Totestag (zum Todestag war die Wohnung noch vermietet aber hier überlagert das Wohnrecht)
übernommende unentgeltliche oder gegen unzureichendes Entgelt geleistete PFLEGE?
§13 (1) Nr 9a ErbStG steuerfrei
Wert Erlass 250§7/2 Ansatz mit 16,10 Euro/Stunde max 20.000 pro Pfleger
Die pauschalen Erbfallkosten nach §10(5)Nr. 3 S.2 von 15.000 Euro sind?
Für EINEN Erbfall insgesamt zu sehen und nicht für jeden Erben
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