AfA Fehler bewegliches WG
ND 5 statt 10 Jahre (hier lineare AfA)
AK 100.000
./. 10.000 AfA
BMG 90.000
Was passiert jetzt?
BMG 90.000 RBW geteilt durch die verbleibenden 4 Jahre=RND (sollten ja 5 statt 10 sein)
AfA Fehler Gebäude
AfA wurde 2% statt 3% vorgenommen (zu wenig AfA)
AfA 2.000
98.000 BMG RBW 1 Jahr
Was passiert?
Hier nicht von der BMG RestBW 98.000 ausgehen, sonder von den AK
-> Abschreibungsdauer verlängert sich somit
Wann ist Berichtigung vorzunehmen?
a, Grundsatz: Berichtigung an der Fehlerquelle
b, R 4.4(1)9: erfolgswirksam in Schlussbilanz des ersten noch offenen VZ
MEISTENS:
wenn erfolgsneutral -> in der nächsten offenen Anfangsbilanz
wenn erfolgswirksam -> in der nächsten offenen Schlussbilanz
Hier etwas verrwirrend: (Aber wenn Fehler sich nicht steuerlich auswirkt und die Berichtigung im Fehlerjahr würde sich im Fehlerjahr nicht auf veranlagte Steuer auswirken, dann Berichtigung an der Fehlerquelle (auch dann wenn AO mäßig nicht mehr änderbar)
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