Wie ermittelt sich der steuerpflichtige Erwerb?
Welche Kosten sind mind. anzusetzen als Nachlassverbindlichkeiten?
Pauschbetrag Erbschaftskosten 15.000
10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG
Was besagt 10 Abs. 6a ErbStG?
Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Vermögensgegenständen mindern die Nachlassverbindlichkeiten
Inwieweit spielen Witwenpensionen bei der Berechnung des stpl. Erwerbs eine Rolle?
Sind nicht in die Bereicherung einzubeziehen, mindern jedoch den besonderen FB nach 17 ErbStG
Wie werden Grundstücke an Ehegatten/Kinder behandelt?
Eigene Wohnzwecke steuerfrei (Ausname Kinder nur bis 200m2)
Vermietung zu fremden Wohnzwecken zu 10% steuerfrei
Wie ermittelt sich der Abzugsbetrag gem 13a Abs. 2 ErbStG?
Wie ermittelt sich das begünstigte Vermögen?
Was gehört alles zum Verwaltungsvermögen?
Was sagt der Finanzmitteltest?
Der Finanzmitteltest nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG prüft, welcher Teil der betrieblichen Finanzmittel als schädliches Verwaltungsvermögen gilt. Dabei werden Finanzmittel um Schulden gekürzt; nur der Betrag, der den Sockelbetrag von 15 % des Betriebsvermögens übersteigt, zählt als Verwaltungsvermögen und ist nicht begünstigt.
Was ist mit Jungem VV und Jungen Finanzmitteln?
Sind immer schädlich und daher kein Schuldenabzug (bis 2 Jahre)
Ermittlung unschädliches Verwaltunsvermögen
Der „90 %-Test“ gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG
90 %-Test (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG): Der 90 %-Test ist eine Einstiegsvoraussetzung für die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Beträgt das (brutto ermittelte) Verwaltungsvermögen mindestens 90 % des gemeinen Werts des Betriebsvermögens, entfällt die steuerliche Begünstigung vollständig. Für den Test werden Finanzmittel grundsätzlich ohne Schuldenabzug und ohne 15 %-Sockelbetrag berücksichtigt.
Anteiliger Schuldenabzug gem. § 13b Abs. 6 ErbStG
Anteiliger Schuldenabzug (§ 13b Abs. 6 ErbStG): Bei der Ermittlung des Nettowerts des Verwaltungsvermögens werden Schulden nicht vollständig, sondern nur anteilig abgezogen. Der abzugsfähige Schuldenanteil richtet sich nach dem Verhältnis des Verwaltungsvermögens zum gesamten Betriebsvermögen (einschließlich der verbleibenden Schulden).
Das unschädliche Verwaltungsvermögen gem. § 13b Abs. 7 ErbStG
Was sagt § 10 (6) ErbStG aus?
Schulden und Lasten für WG die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, sind nicht abzuziehen.
Vorpsann ErbSt
Sachliche Stpfl (§ 1 ErbStG)
Persönliche Stpfl. (§ 2 ErbStG)
Entstehung (§§ 9, 11 ErbStG)
Bewertung (§ 12 ErbStG)
Steuerklasse (15 ErbStG)
Schulder (§ 20 ErbStG)
Freibeträge?
Persönlicher FB § 16 ErbStG
Versorgungsfreibetrag § 17 ErbStG
Wie sind Lebensverssicherung für Dritte einzuordnen?
Es handelt sich um keinen Nachlass, sondern um einen Erwerb von Todes wegen nach § 3 (1) Nr. 4
Optionsverschonung gem. § 13a Abs. 10 ErbStG
Optionsverschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG): Auf unwiderruflichen Antrag des Erwerbers bleibt das begünstigte Betriebsvermögen zu 100 % steuerfrei. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Verwaltungsvermögen höchstens 20 % des begünstigungsfähigen Vermögens beträgt; außerdem gelten strengere Anforderungen mit einer 7-jährigen Behaltensfrist und einer erhöhten Lohnsummenpflicht (700 % statt 400 %).
Berechnungsschema Tarifbegrenzung gem. § 19a ErbStG
Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe, § 14 ErbStG
Mehrere Erwerbe derselben Person vom selben Schenker bzw. Erblasser innerhalb von 10 Jahren werden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammengerechnet. Dadurch werden Freibeträge und der progressive Steuertarif auf den Gesamterwerb angewendet; bereits gezahlte Steuer auf frühere Erwerbe wird angerechnet.
Besteuerung von Renten, wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, § 23 ErbStG
Grundsätzlich kann der Erwerber zwischen Sofortbesteuerung und Jahreswertbesteuerung wählen. Bei der Sofortbesteuerung wird der Kapitalwert der wiederkehrenden Leistung (Jahreswert × Vervielfältiger) sofort der Besteuerung zugrunde gelegt. Bei der Jahreswertbesteuerung wird die Steuer zunächst nach dem jeweiligen Jahreswert erhoben und die Besteuerung auf die tatsächlich anfallenden Leistungen verteilt; eine spätere Korrektur erfolgt bei Abweichungen von der ursprünglichen Annahme.
§5 ErbStG (Zugewinnausgleich)
Beim Tod eines Ehegatten bleibt der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch des überlebenden Ehegatten steuerfrei. Dieser wird ermittelt, als wäre der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet worden; der übersteigende Erwerb aus dem Erb- oder Schenkungsfall unterliegt der Erbschaftsteuer.
90% Test
Verwaltungsvermögen/Begünstigungsfähigen Vermögen
Ermittlung Tarifbegrenzung §19a ErbStG
Reguläre Tarifliche Steuer ermitteln nach § 19
Tarifliche Steuer ermitteln nach § 19 mit StK 1
Verhältnis von BV an Vermögensanfall ermitteln § 19a (3)
Verhältnis jeweils mit reguläre tariflicher Steuer und tariflicher Steuer nach StK 1 ermitteln
Differenzbetrag bilden
Differenzbetrag von regulärer Tariflicher Steuer abziehen
Wie ist die Besteuerung nach § 23 ErbStG zu ermitteln?
Reguläre Tarifliche Steuer nach § 19 EStG ermitteln
Durchschnittssteuersatz bilden
Jahreswert * Steuersatz
Steuerpflichttiger Erwerb (ohne § 23) * Steuersatz
Summe aus Schritt 3 und 4
Wie werden Vermächnisse bei den Erben behandelt?
Der Erbe hat als Vermögensanfall grundsätzlich sämtliche VG als Nachlass zuzuordnen. Allerdings stellt der Teil der Vermächnisses für eine andere Person eine Nachlassverbindlichkeit nach § 10 (5) Nr. 2 ErbStG
Worin ist eine mittelbare Grundstücksschenkung zu unterscheiden?
Wie sind die Übernahme von Gegenleistungen bei einer Schenkung zu behandeln?
Sie sind als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 (5) ErbStG zu behandeln. Dabei muss beachtet werden, dass auch hier die Abzugsbeschränkungen des § 10 (6a) ErbStG gelten
Last changed5 days ago