Gibt es immer nur einen Gewerbetrieb?
Bei KapGes und PersGes immer nur ein einheitlicher Gewerbebetrieb
Bei EU mehrere jeweils selbständige Gewerbebetriebe, wenn in verschiedenen Branche -> wichtig für Anzahl Freibeträge, Verlustausgleich etc.
Welche Einkünfte unterliegen bei EU/MU nicht der Gewerbesteuer?
Veräußerungs- und Aufgabegewinne 16 EStG; Ausnahme 100%-Anteil-KapGes
Wer ist Schuldner der GewSt?
die Gesellschaft; Kein Transparenzprinzip!
Können Verlustanteile an OHGs beim AE berücksichtigt werden?
Nein, Gewinn- und Verlustanteile als MU werden gekürzt, da die Gewinne bei der PersGes besteuert und auch die Verluste dort auf der Ebene festgestellt werden
Kürzung für Grundbesitz nach § 9 Nr. 1 GewStG
Einfache Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG): Der Gewerbeertrag wird um die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz gekürzt.
Erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG): Auf Antrag wird der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfallende Gewerbeertrag vollständig gekürzt, wenn ausschließlich begünstigte Grundstücksverwaltung erfolgt.
Beachte 20 GewStDV: Muss zu Beginn des Kalnderjahres Bestand im Betriebsvermögen gehabt haben!
Sind die Sondervergütungen auch Teil der erweiterten Grundstückskürzung?
Nein, unterliegen normal der GewSt, wie die anderen Einkünfte auch, wie Zinsen, Strom etc., die nicht der Verwaltung und Nutzung dienen
Auswirkungen auf erweiterte Grundstückskürzung, wenn Beteiligung an gewerblicher OHG gehalten wird?
Nicht möglich, da gewerbliche dann komplett infizitert
Zusammenspiel von § 8 Nr. 5 und § 9 Nr. 2a GewStG
Nach § 8 Nr. 5 GewStG werden nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG steuerfreie Gewinnanteile grundsätzlich dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Erfüllt die Beteiligung die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a GewStG (insbesondere mindestens 15 % Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft), wird der Gewinnanteil wieder gekürzt und bleibt damit gewerbesteuerfrei. Der Kürzungsbetrag ist jedoch um unmittelbar mit den Gewinnanteilen zusammenhängende Betriebsausgaben zu mindern, soweit diese den Gewerbeertrag gemindert haben.
MERKE: ALLES ODER NICHTS STEUERFREI!
Gewerbeverlust § 10a GewStG
Ein Gewerbeverlust kann nach § 10a GewStG nur genutzt werden, wenn Unternehmeridentität (derselbe Unternehmer) und Unternehmensidentität (derselbe Gewerbebetrieb) bestehen. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, geht der gewerbesteuerliche Verlustvortrag ganz oder teilweise unter.
Beachte: Immer noch 60% beim Vortrag, nicht wie bei KSt (70%)
Gewinn i.S.d. § 7 Satz 2 GewStG
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