Warum sind für die Baggerfahrten im U-Bahn Streckennetz besondere Sicherungsmaßnahmen notwendig?
Wegen der besonderen Bauart der Bagger und der eingeschränkten Wirksamkeit auf die Zugsicherungsanlagen
Welche Rahmenbedingung gelten für die Überführungsfahrten?
Das Startgleis ist gegen Befahren zu sperren
Das Stratsignal ist zunächst gegen “Fahrt frei” zu sperren bis die Fahrwegsicherung vollständig durchgeführt wurde.
Alle Fahrstraßen vom Startsignal bis einschließlich des Zielgleises sind vor Beginn der Baggerfahrt einzustellen. Sie dürfen nur nach der Zustimmung des BZ zurückgenommen werden.
Zusätzlich ist eine Fahrwegssicherung für den gesamten Fahrweg durchzuführen und das Startsignal zu sperren.
Nach Ankunft des letzten Baggers im Zielgleis wird die Profilfreiheit und Befahrbarkeit durch den Aufsichtsführenden der technischen Abteilung an die BZ/LD gemeldet.
Nachdem der LD den Auftrag erteilt hat, können anschließend die Sperrungen hinter dem letztem bagger aufgehoben werden.
Die Aufhebung der Sperrungen kann auch abschnittsweise erfolgen, dann muss das letzte Gleis dieses Abschnitts als neuens Stratgleis gegen Befahren gesperrt werden.
Bei jedem Fahrtwechsel beginnt eine neue Baggerfahrt, die gemäß diesen Regeln durchzuführen ist.
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