Beispiel für gewerblich geprägte PersGes
GmbH & Co. KG
Folgen der gewerblichen MU-Schaft bezogen auf die Einkünfte?
Zweistufige Gewinnermittlung
Gewinnanteile
Sondervergütungen wie Tätigkeit, Darlehenshingabe und Überlassung WG; Werden umqualifiziert in 15er Einkünfte (statt 19,20,21) und den jeweiligen Gesellschaften zugerechnet
Einheits- vs. Bruchteilsbetrachtung
Einheitsbetr: Wenn GEWERBLICHE PersGes zivilrechticher (o. min. wirtschaftlicher ET ist, erfolgt Zuordnung zum Gesellschaftsvermögen (Bilanzansatz HB + StB (notw. Betriebsvermögen steuerlich bzw. Gesamthandsvermögen).
Bruchteil: Wenn WG nur einem Gesellschafter gehört, dann kein Gesellschaftsvermögen, sondern nur anteilige Zurechnung (Bilanzansatz nur im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter).
Unterschied EU / PersGes (MU) bei Grundstücken, die im Gesellschaftsvermögen sind, und teilweise fremdbetrieblich genutzt werden?
EU: Teilweise gewillkürtes BV/PV
PersGes: Immer notw. BV; 4.2 (11) EStR
SBV I / II
Beispiel notw. SBV II bei GmbH & Co. KG
GmbH-Anteile der Kommanditisten, wenn sie an der Komplementär-GmbH beteiligt sind, mind. 10% der Anteile haben und die GmbH keinen eigenen Geschäftsbetrieb hat
Übersicht Zweistufige Gewinnermittlung einer PersGes
Auswirkungen der Höhe der Sondervergütungen an MU
fremüblich/zu niedrig: normale Sondervergütung
zu hoch: unangemessener Teil ist Entnahme
Wann sind Vergütungen an den Gesellschafter bei ihm Sonderbetriebsseinnahme und wann nicht?
Gesellschaftsvertrag:
-> Gewinnvorab
-> GA: 0 auf beiden Studen
*Wenn Zahlung auch im Verlustfall erfolgt; Umqualifizierung in schuldr. Vertrag
Schuldrechtlicher Vertrag:
-> bspw. Arbeitsvertrag
-> GA: 1. Stufe Aufwand, 2. Stufe SBE
Was ist bei der Gewinnverteilung einer MU zu beachten?
A hat Grundstück in EU und überlässt es OHG, an der er beteiligt ist. Wo wird es bilanziert?
HB: EU
StB: Notw. SBV I des A bei der OHG (Entnahme aus dem EU, Einlage in OHG)
Unterschied, wenn eine vermögensverwaltende und eine gewerbliche Personengesellschaft, bei der A in beiden Fällen an beiden Gesellschaften beteiligt ist, WG an PersGes überlässt?
Wenn WG von vermögensverwaltender GbR überlassen wird, dann Bruchteilsbetrachtung; Anteil A am WG ist notw. SBV I bei der annehmenden PersGes.
Wenn WG von gewerblicher KG überlassen wird, dann Einheitsbetrachtung; WG ist im Gesamthandsvermögen und bleibt damit BV der überlassenden KG.
Wann wird Ergänzungsbilanz benötigt?
Wenn der Gesellschafter eine Mehr oder Minderzahlung hat, Welche nicht korrekt auf dem KapitalKonto des Gesellschafters ausgewiesen wird. Auch Übertragung von 6b-RL von EU in PersGes möglich; Abbildung über ErgBil.
Bei den Kapitalkonten einer PersGes, wenn Verluste in dem Konto gebucht werden; Ist es EK oder FK zuzuordnen?
EK!
Wenn nur Gewinnanteile etc. auf den Konten sind, dann hat es FK-Charakter; in den jeweiligen Sonderbilanzen der Geser ist dies dann auf der Aktivseite ausgewiesen.
Wie werden Beteiligungen an PersGes bei einer KapGes grds. bilanziert?
HB: VG (mit AK)
StB: KEIN WG! Nur Merkposten in der Bilanz, der der Spiegelbildmethode folgt
-> Saldo aus Kapitalkonten in der Bilanz der PersGes, der ErgBil und der SoBil, stellt den Wert in der Steuerbilanz der KapGes dar.
Unterschied beim Ansatz in HB und StB, wenn Gesellschaft an PersGes beteiligt ist, und die Gewinnverteilung:
a) es keinen Beschluss braucht, quotal
b) es Beschluss braucht und noch nichts festgelegt wurde
a)
HB: Forderung iHd Gewinnanteils
StB: Spiegelbildtheorei, erhöhung der Beteiligung
Sonderbilanz: Forderung gegen Einlage buchen
b)
HB: Keine Forderung
StB: Erhöhung Kapitalkonto und damit auch Erhöhung des Merkpostens aufgr. Spiegelbildmethode
Welche Gründungsmöglichkeiten von PersGes gibt es?
Bargründung
Sachgründung
Einbrinung einzelner WG
Einbringung eines Betriebes/Teilbetribes
Unentgeltliche Aufname nat. Personen
Welche 5 Fragen müssen gestellt werden bei Sachgründungen von PersGes mit Wirtschaftsgütern?
Wer übertragt/überführt?
Was?
Woher (PV/BV)?
Wohin? In Gesamthandsvermögen bspw.
Gegenleistung? Bspw. Gesellschaftsrechte
Wie ist eine Sacheinbringung bei der Gründung einer PersGes auf Ebene der Gesellschafter ertragsteuerlich zu würdigen?
Bei einer Gründung erfolgt bei einer Sacheinbringung zwingend ein Tausch nach § 6 (6) EStG, da es gegen Gesellschaftsrechte erfolgt. Somit liegen je nach WG tatbestände eines Veräußerungsgewinnes vor.
Welche Vorgänge können bei der Übertragung von WG eines Gesellschafters in das GHV zu einem entgeltlichen Vorgang führen?
Normales Entgelt
Gewährung von Gesellschaftsrechten (zwingend KapKto 1, ggfl auch KapKto 2)
Wann liegt eine teilentgeltliche Übertragung eines WG eines Gesellschafters in das GHV vor? Was sind die RF, wenn dies aus dem PV geschieht?
Wenn der Wertansatz < Gemeiner Wert
Entgeltlicher Teil -> § 6 (6) S. 1 EStG (Tausch) oder wie Veräußerung unter fremden Dritten
Unentgeltlicher Teil -> § 6 (6) S. 2 EStG (Verdeckte Einlage)
Wann liegt eine teilentgeltliche Übertragung eines WG eines Gesellschafters in das GHV vor? Was sind die RF, wenn dies aus dem BV geschieht?
Wie wirkt sich die Übernahme von Schulden bei der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern aus?
Übernahme von Schulden sind schädlich und als Entgelt zu betrachten. Somit liegt ein Teilentgelt vor.
Unterschied Übertragung/Überführung
Übertragung mit Rechtsträgerwechsel
Überführung gleicher Rechtsträger
Wie ist eine Überführung von einem (S)BV in das andere (S)BV rechtlich zu würdigen?
Grundsätzlich findet eine Entnahme nach § 4 (1) S. 2 und eine Einlage nach § 4 (1) S. 8 EStG statt.
Die Bewertnug erfolgt dann nach § 6 (5) EStG
Unterschied bilanzielle Darstellung der stillen Reserven bei Gesellschafterwechsel vs. Ausscheiden i.e.S.
Gesellschafterwechsel: Stille Reserven in Ergänzungsbilanz des neuen Gesellschafters
Ausscheiden: Stille Reserven in der Bilanz der Gesellschaft 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Wie kann ein Gesellschafter aus einer PersGes ausscheiden?
Gesellschafterwechsel
Veräußerung des Gesellschafteranteils und aufdeckung anteiliger stiller Reserven
Erwerber hat eine Ergänzunsbilanz zu führen
Ausscheiden im engeren Sinne
Geselleschafter verlässt die Gesellschaft und es kommt zu einer Anwachsung der Anteile der bestehenden Gesellschafter
Wie hat ein eintretender Gesellschafter die erworbenen Anteile der WG zu bilanzieren?
Durch den Erwerb eines Betriebes oder Teilbetriebes wurden WG angeschafft. Diese sind grds. zwingend mit den AK anzusetzen § 6 (1) Nr. 7 EStG
Somit werden die AK in höher der BW in der GHB durch das KapKto abgedeckt. Der Mehrwert wird in der Ergänzunsbilanz dargestellt
Wie kann ein Gesellschafter im engeren Sinne ausscheiden?
Durch Abfindung
zum BW des KapKto
Erfolgsneutral
> BW des KapKto
Aufdeckung stiller Reserven
< BW des KapKto
Aufdeckung stiller Lasten
Wie wird der Kaufpreis des Betriebs ermittelt, wenn in der Aufgabenstellung keiner genannt ist, bei einem Gesellschafterwechsel?
Gemeine Werte aller Aktiva (abzgl. Passiva)
zzgl. Wert Kapitalkonto ausscheidender Gesellschafter
Wie errechen sich AfAs für die Ergänzungsbilanz?
Differenz zwischen:
Gesamt-AfA für anteiligen Buchwert + anteilige stille Reserve
AfA anteilig in Gesellschaftsbilanz
Was ist bei der AfA zu beachten beim Ausscheiden eines Gesellschafters i.e.S. (zum Buchwert)?
2-AfA-Reihen
AfaSatz * AK * Anteil bestehede Gesellschafter
BW * AfA Satz * Anteil Ausgeschiedener Gesellschafter
—> Summe bilden für Gesamt-AfA
Ermittlungsschema für Abfindung
Abfindungszahlung
Abzgl. KapKto
Ergeben stille Reserven?
Aufteilung + Aufstockung buchen
Forentwicklung
Wie wird beim Ausscheiden über Buchwert vorgegangen?
Gründe:
stille Reserven
Lästiger Gesellschafter
Stille Reserven werden in der Gesellschaftsbilanz aufgedeckt
Übersteigender Betrag ist GeFi
Darüberhinaus je nach Ag. evtl. Abfindung lästiger Gesellschafter als sbA
Welche Formen der Abfindungen gibt es?
In Geld
In Sachwerten
Übersicht Sachwertabfindung ins PV
Schritte Abfindung Sachwerten
Teilwert des WG bestimmen
Anteilige stillen Reserven des Gesellschafters an alle WG aufstocken und als Verbindlichkeit gegen den Gesellschafter buchen in höhe des WG, welches abgehen soll
WG der Abfindung und Verbindlichkeit gegeneinander ausbuchen. Der überhang der Verbindlichkeit stellt einen Ertrag der Gesellschaft dar
Übersichtsicht Sachtwertabfindung PV/BV
Wann liegt ein unentgeltlicher Vorgang gem. §6 Abs. 3 EStG vor?
Wenn Abfindung < Buchwert
Welche Formen des Aussscheidens eines Gesellschafters liegen vor? Was sind die Rechtsfolgen?
Erfasste StR in Ergänzungsbilanz zu erfassen
Anwachsung und Aufstockung
Unterschied 6. Abs 3 und Abs. 5 EStG
§ 6 Abs. 3 EStG Überträgt ein Steuerpflichtiger einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unentgeltlich, sind die Buchwerte fortzuführen. Dadurch werden die stillen Reserven nicht sofort besteuert, sondern auf den Rechtsnachfolger übertragen.
§ 6 Abs. 5 EStG Regelt die Buchwertübertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen bestimmten Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen oder zwischen Mitunternehmer und Personengesellschaft. Die stillen Reserven bleiben erhalten und werden erst bei einer späteren Veräußerung besteuert.
Wie sind negative Kapitalkonten bei einem Gesellschafterwechsel zu berücksichtigen?
Es gleicht einer Schuldübernahme, wodurch die Stillen Reserven der WG erhöht werden. Ausweis als Mehrwerte/Mehrkapital
Wie hat der eintretende Gesellschafter sowie die PersGes beim Erwerb eines MU-Anteils die Werte zu bilanzieren? Welche Rechtsnorm ist maßgeblich?
§ 6 (1) Nr. 7 ESt
Welche Bedeutung hat die Übertragunsquote von SBV im Rahmen des § 6 (3) EStG?
Grundsätzlich ist es unschädlich.
Quotal und Überquotal
§ 6 (3) S. 1 EStG
Unterquotal
§ 6 (3) S. 2 EStG
Wie erfolgt eine unentgeltliche Übertragun von MU-Anteilen mit SBV?
WG der MU zu Buchwerten nach § 6 (3) EStG
WG des SBV zu Buchwerten nach § 6 (5) EStG
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