Wie kann eine 2-Mann Personengesellschaft aufgelöst werden?
Mitunternehmer veräußeren den gesamten Betrieb § 16 (1) EStG
Ein Gesellschafter geben ihren Anteil auf § 16 (3) S. 1 EStG
Realteilung
Welche arten der Realteilung gibt es? Was sind ihre Rechtsfolgen?
Echte Realteilung
Auflösung der gesamten Personengesellschaft, bei der WG in mind. ein BV eines Gesellschafters übergehen (Personengesellschaft besteht nicht mehr)
Unechte Realteilung
Ausscheiden eines Gesellschafters, bei der die Personengesellschaft aber weiterhin besteht
Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder einzelnes WG bleibt weiterhin Betriebsvermögen des ausscheidenen Gesellschafters
Rechtsfolge -> Wirtschaftsgüter die in den neuen Betrieb übergehen werden mit den Buchwerten fortgeführt und es kommt nicht zu einer aufdeckung stiller Reserven § 16 (3) S. 2 EStG
Was sind die Voraussetzungen einer Realteilung nach § 16 (3) S. 2 EStG?
Mindestens ein Realteiler führt eine wesentliche Betriebsgrundlage in seinem BV fort
Keine Übertragung von Gesamthand in eine andere Gesamthand
Auch §§ 13 und 18 EStG ebgünstigt
SBV ebenfalls ebgünstigt
Was sind die Anwendungsfälle einer Realteilung?
Paragraphenkette für Realteilung
§ 16 (3) S. 1, § 16 (3) S. 2, § 2 (2) S. 1 Nr. 2 EStG
Was ist im Rahmen einer Realteilung zu berücksichtigen, wenn die Teilungsmassen nicht den Verhältnissen der Kapitalkonten entsprechen?
Spitzenausgleich
Der Gesellschafter, dessen Teilungsmasse höher ist, hat einen Ausgleich an den Gesellschafter zu zahlen, dessen Teilungsmasse geringer ist
Was ist die Rechtsfolge eines Spitzenausgleichs im Rahmen einer Realteilung?
Es erfolgt eine Aufteilung in entgeltlich und unentgeltlich erworbene Teilungsmassen
Unentgetlich
Folgt den Realteilungsgrundsätzen
Entgeltlich
Veräußerungsgewinn für den Veräußerer und AK für den Erwerber
Erläutere die Rechtsfolgen eines Spitzenausgleiches im Bezug auf den entgeltlichen Teil bei dem Erwerber und Veräußerer
Wie erfolgt die Bilanzierung eines Spitzenausgleiches beim Erwerber? Gehe auch auf die Folgebewertung ein
Der Erwerber hat das WG mit der Summe des Entgeltlichen und Unentgeltlichen Teil zu bilanzieren.
Er hat eine Verbindlichkeit in Höhe der Zahlung zu passivieren
KapKto entspricht differenz WG und Verb
Die folgebewertung erfolgt mit AfA Zweireihen, bei beweglichen WG gilt die Ausnahme der nachträglichen AK über RND
Was sind die Rechtsfolgen einer Realteilung, wenn die WG von einer Körperschaft fortgeführt werden?
Die Buchwertfortführung geht teilweise unter. In höhe seiner Bet. bleibt der Buchwert bestehen. In höhe der Aufstockung sind die gemeinen Werte anzusetzen § 16 (3) S. 4 EStG.
Die Aufdeckung der stillen Reserven führt zu einem laufenden Gewinn bei den Realteilern
Wie ist Grundsätzlich ein Erbanfall von BV sowie PV ertragsteuerlich zu würdigen?
Das Vermögen geht unentgeltlich über und daraus erfolgt keine Besteuerung
BV
Buchwertfortführung § 6 (3) EStG
PV
Fortführung AfA § 11d EStDV
Welche 3 stadien gibt es bei der Erbengemeinschaft?
Erbanfall
Laufende Besteuerung der Erbengemeinschaft
Erbauseinandersetzung (beendigung der Erbengemeinschaft)
Welche Fallgruppen von Erbauseinandersetzungen gibt es? Wie können diese erfolgen?
Wie ist eine Erbauseinandersetzung durch Übertragung des Erbanteils im Rahmen einer Veräußerung ertragsteuerlich beim Veräußerer und Erwerber zu würdigen?
Beim Veräußerer
§ 16 EStG
Beim Erwerber
Aufstpckung der Aktiva sowie KapKto
Ggfl. AfA zwei Reihen durch aufteilung entgetlichen und unentgeltlichen Teil
Wie ist eine Erbauseinandersetzung mit und ohne Abfindung ertragsteuerlich zu würdigen?
Ohne Abfindung
Realteilung, somit BW fortführung
Unentgeltlicher Erwerb
Mit Abfindung -> gleicht einen Spitzenausgleichs.
Bei BV sind die Grundsätze der Realteilung zu folgen
Bei BV sind die Grundsätze der Trennungstheorie zu folgen
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