Schema
Verlustausgleich:
= Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten addieren sich nicht nur, sondern gleichen sich untereinander aus
Horizontaler Verlustausgleich: eine Einkunftsart
Vertikaler Verlustausgleich: verschiedene Einkunftsarten
Verlustabzug § 10d EStG:
= Verlustausgleich ist nicht möglich, weil nicht genug „positive“ Einkünfte vorliegen
Abs.1: Verlustrücktrag
Abs.2: Verlustvortrag
Wann ist der Verlustausgleich bzw. -Abzug
von vornherein nicht möglich?
§ 17 II S.6 EStG: Verlust an der Veräußerung von Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft
§ 20 VI EStG: Verluste im Zusammenhang mit der Einkunftsart „Kapitalvermögen“
§ 22 Nr.3 S.3, 4 EStG: Verluste bei Einkünften aus sonstigen Leistungen
§ 23 III 7, 8 EStG: Verluste bei privaten Veräußerungsgeschäften
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