Ware wird unter Eigentumsvorbehalt verkauft
Folge?
Trotzdem eine Lieferung nach § 3(1) , egal ob unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde oder nicht
(In der USt zählt die wirtschaftliche Betrachtungsweise und nicht die zivilrechtliche!
Das ist auch bei der Sicherungsübereignung so)
Immer wenn was nicht steuerbar =nstb. ist und nicht einer Leistung direkt zugeordnet werden kann?
Gesamttätigkeit des Unternehmens für VSt-Abzug maßgebend!
Ort i.g.E § 3d S.1?
Immer wo der Erwerb ist bzw. in welchem Land erworben wird, also am Ende der Beförderung
-> Bestimmungslandprinzip
Tageseinnahmen wurden geklaut
Umsatzsteuerliche Behandlung des Diebstahls?
§17?
Diebstahl ist umsatzsteuerlich egal! Persönliches Pech
Bemessungsgrundlage § 17 hat sich ja nicht geändert
Das vereinbarte Entgelt wurde ja nicht uneinbringlich (wurde ja bezahlt, keine Forderung mehr offen)
Auch keine Rückgängigmachung etc…
Spätere Sicherstellung von Geld ist auch egal
Es wurden Umsatz und Erwerbsschwellen überschritten
Für was relevant?
§3c(4) Fernverkauf
§3a (5) sonstige Leistungen wenn Empfänger kein Unternehmer
(Telekommunikationsleistungen und elektronischen Weg erbrachte s. L)
Erwerb von Privatperson
Kauf eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft (Nichtunternehmer)
Folgen?
Keine steuerbare Lieferung
also nicht lösen mit
Lieferung §3(1)
usw.
.
Lieferung + Kreditgeschäft
Was dazu schreiben wenn ein Sachverhalt beides enthält?
unbedingt Angabe machen, dass eine eindeutige Trennung möglich ist
1, Liefer und Kreditgeführung mit jeweiligen Entgelten wurden gesondert vereinbart
2, Jahreszins angegeben
3, Entgelte werden getrennt abgerechnet
Für was folgende Angabe?:
es Verwenden die unternehmer im innergemeinschaftlichen Waren u. Dienstleistungsverkehr die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihres Heimatlandes
wichtig bei:
Reihengeschäft
i.g.E § 3d S.2
§25b
Teilleistungen sind eigentlich immer?
DIENSTLEISTUNGEN
z.B
Kreditgewährung, mtl. Zinsen
Rückgängigmachung Lieferung+Kreditgewährung
Aufpassen ob stfr. oder nicht stb, da § 17 nur für steuerpflichtige Umsätze die korrigiert werden müssen
Anzahlungsbesteuerung i.g.E
igE 5/26, Abschlagsre 3/26, Zahlung 3/26
Wann Steuerentstehung?
Entstehung §13 (1)Nr 6, VAZ 5/26, Ausstellung RE+igE,
keine Entstehung vor Bewirken des eigentlichen igE
Errichtung eines Gebäudes von einem Bauträger zum Festpreis
(Es wurden Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt gezahlt)
Teilleistung ja oder nein?
Nein, keine Teilleistung da Vereinbarung Festpreis Teilleistungen ausschließt
Ist eine Ausfuhr bei einer Lieferung einer unentgelticher Wertabgabe möglich?
nein §6(5)!
-> ist also steuerpflichtig
Restaurantleistung:
§12(2)Nr 15 schließt Aufteilungsgebot nicht aus!
Aufteilung 7% für Essen und 19 % für Getränke
(siehe Angaben im Sachverhalt)
Vost Abzug z.B nur 60%,
WG wird entnommen §3(1b)
Entnahme voll stpfl., da ja zum teilweisen VSt-Abzug berechtigt §3(1b)S.2
aber, damit nicht unfair:
§15a (wg. Entnahme) zu seinen Gunsten
Eigener Name, fremde Rechnung heißt?
Was ist ein Indiz?
Kommission
Hinweis: im eigenen Namen auf Provisionsbasis
Kommissionsgeschäft verbindbar mit?
z.B Reihengeschäft oder mit Differenzbesteuerung
Last changed5 days ago