Was ergibt sich aus §310 Abs. 4 Satz 2, 1. HS BGB? Welche Besonderheiten des Arbeitsrechts könnten zu einem anderen Ergebnis führen? Welche Möglichkei hat ein AG, wenn der AN nicht mehr zur Arbeit kommt?
1) AG kann AN nicht dazu zwingen der Gewährleitsungspfliht nachzukommen
→ AG ist berechtig Schadensersatz (Vertragsstrafe) in AGBs aufzunehmen
2) AG hat es schwer den Schaden festzustellen & zu begründen. Daher darf ein Schadensersatz ausnahmsweise pauschalisiert werden
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