Was ist die Tathandlung?
„töten“ = den Tod eines anderen Menschen verursachen; kurzfristige Lebensverkürzung genügt; möglich auch durch Unterlassen einer möglichen Lebensverlängerung durch einen Garanten (§ 13 StGB)
Was ist der Taterfolg?
Der Tod eines anderen Menschen.
Kausalität
Tathandlung (Tun oder Unterlassen) muss für den Taterfolg ursächlich sein.
Was ist das Tatobjekt?
Laut herrschender Meinung ein anderer Mensch. Selbsttötung ist straflos.
Was steht noch in Paragraph 211?
Ohne Mörder zu sein: gesetzlich angeordnete Subsidiarität zu § 211.
Was steht mir unter dem Rechtsgut auf Leben?
Leben als höchstes Gut, Grundsatz des absoluten Lebensschutzes Es gibt kein lebensunwertes Leben.
Was ist der Grundtatbestand?
Qualifikation
§ 211 StGB – Mord
Privilegierung
§ 216 StGB – Tötung auf Verlangen
Fahrlässigkeitstatbestand
§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
Gefährdungstatbestand
§ 221 StGB – Aussetzung
Beginn menschlichen Lebens
Beginn der Geburt, d.h. mit den Eröffnungswehen; notwendig ist hier stets eine Abgrenzung von Tot schlag und Schwangerschaftsabbruch; entscheidend ist dabei, auf welches Tatobjekt eingewirkt wurde.
Ende menschlichen Lebens
heute: Hirntod; früher: Stillstand von Kreislauf und Atmung. Diese Frage ist insbesondere relevant für eine mögliche Organtransplantation; vgl. hierzu § 3 II Nr. 2 Transplantationsgesetz.
Kausal
Kausal ist, was nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio sine qua non-Formel)
Vorsatz
Oftmals wird eine Abgrenzung von bedingtem Tötungsvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit problematisch sein. Nach der Recht sprechung des BGH bedarf es für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes auf Grund der hohen Hemmschwelle, die üblicherweise bei Tötungsdelikten besteht, einer sorgfältigen Prüfung, ob aus einer objektiven Lebensgefährlichkeit der Tathandlung auch auf eine Billi gung des Erfolges geschlossen werden kann. Dabei geht er allerdings bei Unterlassungsdelikten (Unterlassung der Rettung von Verletzten in Garantenstellung, insbesondere nach Verkehrsunfällen) jedoch oftmals weiter und neigt hier eher dazu, einen bedingten Vorsatz anzuneh men.
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